Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Erste Beigeordnete berichtet, dass zum Sitzungstag 419 Personen aus der Ukraine in Meerbusch aufgenommen worden seien. Im Vergleich dazu seien in Neuss 517 Personen angekommen. Die meisten Flüchtlinge würden in Meerbusch in privaten Unterkünften untergebracht. Aktuell könne man die Dunkelziffer derer, die zwar aus der Ukraine kämen, aber noch nicht angemeldet seien, nicht abschätzen. Die Flüchtlinge sollten bevorzugt in private Unterkünfte verbracht werden, da dies die soziale Anbindung und Integration stärke. Herr Maatz lobt die außerordentlich große Hilfsbereitschaft seitens der Meerbuscher Bevölkerung. Da man aber nicht absehen könne, ob die privaten Unterkünfte langfristig auskömmlich seien, plane die Stadt auch die alternative Unterbringung in einem stillgelegten Kindergarten und in Turnhallen. Dies seien aber die absolut letzten Maßnahmen zur Unterbringung und nur zu nutzen, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft seien.

 

Der Fachbereichsleiter Herr Annacker weist darauf hin, dass sich die Zahlen täglich änderten. Er betont, dass die aktuelle Situation in keinem Fall mit der aus dem Jahre 2015 zu vergleichen sei. Dies beginne schon damit, dass damals die Kosten der Unterbringung vom Land NRW getragen worden seien und die Turnhallen Notunterkünfte des Landes gewesen seien und somit auch von diesem betrieben wurden. Momentan bestünde die einzige Refinanzierung der städtischen Ausgaben für die Flüchtlinge in der FlüAG-Pauschale in Höhe von 875,- € pro Kopf und Monat.

Aktuell laufe die private Unterbringung jedoch sehr gut. Zukünftig sollten die Anbieter verpflichtet werden, eine Unterbringung für mindestens drei Monate zu garantieren. Dies solle zudem Schleppertum verhindern. Auch die Mischung der Flüchtlinge weiche deutlich ab – seien es 2015 fast ausschließlich junge Männer gewesen, die zugewiesen wurden, so handele es sich jetzt fast nur um Frauen mit Kindern oder alte Menschen. Auch seien die ukrainischen Flüchtlinge durchweg gut ausgebildet und würden arbeiten wollen.

Bezüglich der Unterbringung in öffentlichen Bauten führt Herr Annacker weiter aus, dass Einheiten in der Einrichtung „Am Heidbergdamm“ bezugsfertig seien. Des Weiteren würde sowohl im Kindergarten als auch in den Turnhallen Wert darauf gelegt, abgegrenzte Wohnbereiche durch eine Ständerbauweise zu schaffen. Die so entstehenden Räume seien mit Türen abschließbar. Auch die Versorgung mit Essen soll – anders als 2015 – nicht durch einen Caterer erfolgen, sondern durch einzurichtende Kochbereiche in den Unterbringungen selbst. Dies sei auch für die Selbstbestimmtheit der Betroffenen sehr wichtig und schaffe eine Struktur und Selbständigkeit für den Tag.

Geplant zur Unterbringung von Flüchtlingen sei die stillgelegte Kindertageseinrichtung „Am Sonnengarten“ sowie die Turnhallen Erwin-Heerich-Haus und Stettiner Straße. Für den Kindergarten wären ca. 40 - 60 Personen vorgesehen, für die Turnhalle in Osterath seien es ca. 40 Personen und für die Turnhalle in Lank voraussichtlich ca. 80 Personen. Bezugsfertig sei der Sonnengarten in der 12. KW.

 

Im Folgenden stellt der Fachbereichsleiter Herr Annacker im Rahmen einer Präsentation ausführlich die Pläne zur Gestaltung der Unterkünfte vor.

Für den Sonnengarten ergibt sich die Besonderheit, dass ein Duschcontainer im Außenbereich aufgestellt werden müsse, da eine andere Lösung nicht gangbar sei.

Für die Turnhalle am Erwin-Heerich-Haus sei ein externer Koch-/Küchencontainer geplant sowie die Betreuung durch eine Security in der Nacht.

Die Turnhalle Stettiner Straße wird durch „Meerbusch hilft e.V.“ betrieben. Hier seien gegenüber der Halle zwei große Zelte in Planung. Eines solle der Kinderbetreuung dienen, während das andere als Hauswirtschaftszelt genutzt werden solle.

Als Back-up zur Unterbringung von Flüchtlingen stünden gegebenenfalls noch das alte Mütterzentrum und das Behindertenwohnheim von Hephata zur Verfügung. Auch einzelne Wohnungen seien schon von Seiten der GWG und der GWH angeboten worden.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Focken fragt im Rahmen der Finanzierung nach, ob das Land geplant habe, Mittel zur Verfügung zu stellen.

Herr Annacker verneint dies und verweist auf die FlüAG-Pauschale.

 

Ratsherr Bertholdt erinnert an die Absicht, keine Turnhallen mehr mit Flüchtlingen zu belegen, räumt aber selber ein, dass einen manchmal die Ereignisse einfach überrollten und keine anderen Optionen bestünden.

 

Ratsherr Mocka bietet explizit die Hilfe der Politik an und bittet um entsprechende Hinweise, wenn seitens der Politik etwas zu veranlassen sei.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes merkt an, dass die Sportvereine sich schlecht über die Nutzung der Turnhallen informiert fühlten. Es sei lobenswert, dass die Verwaltung so schnell arbeite, aber es sei wünschenswert, die Politik mitzunehmen und zeitnah zu informieren.

 

Der Vorsitzende des Seniorenbeirates Herr Heppner fragt an, ob Sprachkurse für die Flüchtlinge angeboten würden und ob eine vor-Ort-Beratung seitens der Bundesagentur für Arbeit angedacht sei.

Herr Annacker stellt klar, dass im Falle des entsprechenden Aufenthaltstitels ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen würde. Die Beratung erfolge sowieso durch die Arbeitsagentur.

Der Erste Beigeordnete fügt hinzu, dass an der hiesigen VHS Sprachkurse angeboten würden.

 

Der sachkundige Bürger Geppert geht davon aus, dass mehr Flüchtlinge als 2015 kommen würden, da es das erklärte Ziel von Putin sei, die Zivilbevölkerung mit diesem Krieg zu treffen.