Der
Erste Beigeordnete berichtet, dass zum Sitzungstag 419 Personen aus der Ukraine
in Meerbusch aufgenommen worden seien. Im Vergleich dazu seien in Neuss 517
Personen angekommen. Die meisten Flüchtlinge würden in Meerbusch in privaten
Unterkünften untergebracht. Aktuell könne man die Dunkelziffer derer, die zwar
aus der Ukraine kämen, aber noch nicht angemeldet seien, nicht abschätzen. Die
Flüchtlinge sollten bevorzugt in private Unterkünfte verbracht werden, da dies
die soziale Anbindung und Integration stärke. Herr Maatz lobt die
außerordentlich große Hilfsbereitschaft seitens der Meerbuscher Bevölkerung. Da
man aber nicht absehen könne, ob die privaten Unterkünfte langfristig
auskömmlich seien, plane die Stadt auch die alternative Unterbringung in einem
stillgelegten Kindergarten und in Turnhallen. Dies seien aber die absolut
letzten Maßnahmen zur Unterbringung und nur zu nutzen, wenn alle anderen
Optionen ausgeschöpft seien.
Der
Fachbereichsleiter Herr Annacker weist darauf hin, dass sich die Zahlen täglich
änderten. Er betont, dass die aktuelle Situation in keinem Fall mit der aus dem
Jahre 2015 zu vergleichen sei. Dies beginne schon damit, dass damals die Kosten
der Unterbringung vom Land NRW getragen worden seien und die Turnhallen
Notunterkünfte des Landes gewesen seien und somit auch von diesem betrieben
wurden. Momentan bestünde die einzige Refinanzierung der städtischen Ausgaben
für die Flüchtlinge in der FlüAG-Pauschale in Höhe von 875,- € pro Kopf und
Monat.
Aktuell
laufe die private Unterbringung jedoch sehr gut. Zukünftig sollten die Anbieter
verpflichtet werden, eine Unterbringung für mindestens drei Monate zu
garantieren. Dies solle zudem Schleppertum verhindern. Auch die Mischung der
Flüchtlinge weiche deutlich ab – seien es 2015 fast ausschließlich junge Männer
gewesen, die zugewiesen wurden, so handele es sich jetzt fast nur um Frauen mit
Kindern oder alte Menschen. Auch seien die ukrainischen Flüchtlinge durchweg
gut ausgebildet und würden arbeiten wollen.
Bezüglich
der Unterbringung in öffentlichen Bauten führt Herr Annacker weiter aus, dass
Einheiten in der Einrichtung „Am Heidbergdamm“ bezugsfertig seien. Des Weiteren
würde sowohl im Kindergarten als auch in den Turnhallen Wert darauf gelegt,
abgegrenzte Wohnbereiche durch eine Ständerbauweise zu schaffen. Die so
entstehenden Räume seien mit Türen abschließbar. Auch die Versorgung mit Essen
soll – anders als 2015 – nicht durch einen Caterer erfolgen, sondern durch
einzurichtende Kochbereiche in den Unterbringungen selbst. Dies sei auch für
die Selbstbestimmtheit der Betroffenen sehr wichtig und schaffe eine Struktur
und Selbständigkeit für den Tag.
Geplant
zur Unterbringung von Flüchtlingen sei die stillgelegte Kindertageseinrichtung
„Am Sonnengarten“ sowie die Turnhallen Erwin-Heerich-Haus und Stettiner Straße.
Für den Kindergarten wären ca. 40 - 60 Personen vorgesehen, für die Turnhalle
in Osterath seien es ca. 40 Personen und für die Turnhalle in Lank
voraussichtlich ca. 80 Personen. Bezugsfertig sei der Sonnengarten in der 12.
KW.
Im
Folgenden stellt der Fachbereichsleiter Herr Annacker im Rahmen einer
Präsentation ausführlich die Pläne zur Gestaltung der Unterkünfte vor.
Für
den Sonnengarten ergibt sich die Besonderheit, dass ein Duschcontainer im
Außenbereich aufgestellt werden müsse, da eine andere Lösung nicht gangbar sei.
Für
die Turnhalle am Erwin-Heerich-Haus sei ein externer Koch-/Küchencontainer
geplant sowie die Betreuung durch eine Security in der Nacht.
Die
Turnhalle Stettiner Straße wird durch „Meerbusch hilft e.V.“ betrieben. Hier
seien gegenüber der Halle zwei große Zelte in Planung. Eines solle der
Kinderbetreuung dienen, während das andere als Hauswirtschaftszelt genutzt
werden solle.
Als
Back-up zur Unterbringung von Flüchtlingen stünden gegebenenfalls noch das alte
Mütterzentrum und das Behindertenwohnheim von Hephata zur Verfügung. Auch
einzelne Wohnungen seien schon von Seiten der GWG und der GWH angeboten worden.
Der
Ausschussvorsitzende Herr Focken fragt im Rahmen der Finanzierung nach, ob das
Land geplant habe, Mittel zur Verfügung zu stellen.
Herr
Annacker verneint dies und verweist auf die FlüAG-Pauschale.
Ratsherr
Bertholdt erinnert an die Absicht, keine Turnhallen mehr mit Flüchtlingen zu
belegen, räumt aber selber ein, dass einen manchmal die Ereignisse einfach
überrollten und keine anderen Optionen bestünden.
Ratsherr
Mocka bietet explizit die Hilfe der Politik an und bittet um entsprechende
Hinweise, wenn seitens der Politik etwas zu veranlassen sei.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes merkt an, dass die Sportvereine sich schlecht über die
Nutzung der Turnhallen informiert fühlten. Es sei lobenswert, dass die
Verwaltung so schnell arbeite, aber es sei wünschenswert, die Politik
mitzunehmen und zeitnah zu informieren.
Der
Vorsitzende des Seniorenbeirates Herr Heppner fragt an, ob Sprachkurse für die
Flüchtlinge angeboten würden und ob eine vor-Ort-Beratung seitens der
Bundesagentur für Arbeit angedacht sei.
Herr
Annacker stellt klar, dass im Falle des entsprechenden Aufenthaltstitels ein
Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen würde. Die Beratung erfolge sowieso
durch die Arbeitsagentur.
Der
Erste Beigeordnete fügt hinzu, dass an der hiesigen VHS Sprachkurse angeboten
würden.
Der
sachkundige Bürger Geppert geht davon aus, dass mehr Flüchtlinge als 2015 kommen
würden, da es das erklärte Ziel von Putin sei, die Zivilbevölkerung mit diesem
Krieg zu treffen.