Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch zu beschließt, auch in 2022 auf die Erhebung der Gebühren für erlaubnispflichtige gastronomische Sondernutzungen an öffentlichen Straßen gemäß § 9 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Meerbusch vom 19.06.2013 zu verzichten.

 

 


Bürgermeister Bommers berichtet aus den Vorberatungen des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig