Beschluss:
Der Rat der Stadt
Meerbusch zu beschließt, auch in 2022 auf die Erhebung der Gebühren für
erlaubnispflichtige gastronomische Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
gemäß § 9 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Meerbusch vom 19.06.2013
zu verzichten.
Bürgermeister Bommers berichtet aus den Vorberatungen des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig