Sitzung: 24.03.2022 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: FB2/1469/2022
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Satzung zur
Unterbringung von Aussiedlern, ausländischen Flüchtlingen und Wohnungslosen
sowie die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation mit Wirkung zum 01.07.2022
zu beschließen.
Der
Erste Beigeordnete Herr Maatz stellt die Vorlage vor.
Ratsfrau
Housden bittet um Erläuterung, wie die Mehreinnahmen von 30.000,- € zu
verstehen seien.
Der
Erste Beigeordnete teilt hierzu mit, dass es sich um 30.000,- € Mehreinnahmen
im Vergleich zu den bisherigen Gebühren handelt. Eine Kostendeckung bzw. ein
Gewinn sei damit nicht gemeint.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes merkt an, dass bei der Berechnung die Unterkunft Strümper
Straße nicht mit einbezogen sei. Zudem fragt sie nach einer höheren
Nutzungsgebühr für Bewohner, die ausziehen könnten, dies aber aus verschiedenen
Gründen nicht täten.
In
Beantwortung dieser Frage verweist der Erste Beigeordnete darauf, dass man sich
bewusst gegen eine „Fehlbelegerabgabe“ entschieden habe. Vielmehr gehe es
vorrangig um die Versorgung mit Wohnraum und die damit verbundene Rücknahme der
Einweisung.
Der
Fachbereichsleiter Herr Annacker erläutert, dass die Notunterkunft Strümper
Straße nicht in der Berechnung berücksichtigt sei, da es sich hierbei nicht um
eine Flüchtlingsunterkunft handele. Bezüglich einer Fehlbelegerabgabe wolle man
erst einmal den Effekt der jetzt zu beschließenden Satzung abwarten.
Gegebenenfalls müsse man durch eine erneute Satzungsanpassung nachjustieren.
Ratsherr
Bertholdt bemerkt zu dem Berechnungswechsel von Quadratmeter auf pro Kopf, dass
jede Methode ihre Vor- und Nachteile habe.
In
der Folge wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen