Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Satzung zur Unterbringung von Aussiedlern, ausländischen Flüchtlingen und Wohnungslosen sowie die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation mit Wirkung zum 01.07.2022 zu beschließen.

 


Der Erste Beigeordnete Herr Maatz stellt die Vorlage vor.

 

Ratsfrau Housden bittet um Erläuterung, wie die Mehreinnahmen von 30.000,- € zu verstehen seien.

Der Erste Beigeordnete teilt hierzu mit, dass es sich um 30.000,- € Mehreinnahmen im Vergleich zu den bisherigen Gebühren handelt. Eine Kostendeckung bzw. ein Gewinn sei damit nicht gemeint.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes merkt an, dass bei der Berechnung die Unterkunft Strümper Straße nicht mit einbezogen sei. Zudem fragt sie nach einer höheren Nutzungsgebühr für Bewohner, die ausziehen könnten, dies aber aus verschiedenen Gründen nicht täten.

In Beantwortung dieser Frage verweist der Erste Beigeordnete darauf, dass man sich bewusst gegen eine „Fehlbelegerabgabe“ entschieden habe. Vielmehr gehe es vorrangig um die Versorgung mit Wohnraum und die damit verbundene Rücknahme der Einweisung.

Der Fachbereichsleiter Herr Annacker erläutert, dass die Notunterkunft Strümper Straße nicht in der Berechnung berücksichtigt sei, da es sich hierbei nicht um eine Flüchtlingsunterkunft handele. Bezüglich einer Fehlbelegerabgabe wolle man erst einmal den Effekt der jetzt zu beschließenden Satzung abwarten. Gegebenenfalls müsse man durch eine erneute Satzungsanpassung nachjustieren.

 

Ratsherr Bertholdt bemerkt zu dem Berechnungswechsel von Quadratmeter auf pro Kopf, dass jede Methode ihre Vor- und Nachteile habe.

 

In der Folge wird abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen