Sitzung: 03.02.2022 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Herr
Hartenstein berichtet über die Vorgehensweise zur Vereinheitlichung und
Verbesserung der Kreisverkehre in Meerbusch. Eine Bestandsaufnahme der
Kreisverkehre in der Straßenbaulast der Stadt, eine Bereisung und eine
Ausarbeitung für eine mögliche Neustrukturierung dieser seien bereits erfolgt.
Als nächster Schritt stehe die Abstimmung mit dem Rhein-Kreis Neuss und der
Polizei an. Es gebe Maßnahmen, die einfach durch Markierungen umgesetzt werden
können, aber auch solche, die umfangreicher und nicht im Haushalt veranschlagt
seien. Zu den letzteren werden in den Beratungen zum Haushalt 2023 seitens der
Verwaltung Vorschläge mit Kosten gemacht. Er führt weiterhin aus, dass durch
sich ändernden rechtlichen Bedingungen in den letzten dreißig Jahren diese
Unterschiede entstanden seien. Anliegen der Verwaltung sei nun eine
Harmonisierung und die Verbesserung der Erkenntlichkeit der Regelungen für alle
Verkehrsteilnehmer an den einzelnen Kreisverkehren. Dabei sei zu betrachten,
wie die Verkehrsführung (z.B. Tempo 30 oder Tempo 50 oder Radwege) bei den
einmündenden Straßen sei. Deshalb werde auch zukünftig nicht in jedem
Kreisverkehr die gleiche Führung möglich sein. Eigentlich solle der Radverkehr
im Kreisverkehr geführt werden, weil das als die sicherste Methode gelte.
Stellenweise gebe es jedoch separierte Radwege, die nicht aufgegeben werden
sollen. Es müsse also eine Abwägung für jeden dieser Kreisverkehre erfolgen. Zu
betrachten seien auch die Querungsinseln, die ursprünglich nur für Fußgänger
vorgesehen gewesen seien und nun evtl. verändert werden müssten, um auch den
Radverkehr darüber zu führen. Für verschiedene Kreisverkehre lägen inzwischen
Entwurfsplanungen vor. Über die beiden Kreisverkehre Am Strümper Busch
berichtet er, dass der eine ein städtischer sei, in dem der Radverkehr bevorrechtigt
sein könne, was jedoch bei dem Kreisverkehr an der Landesstraße nicht zulässig
sei. Das Schild „Radfahrer absteigen“ werde entfernt.
Ratsherr
Peters greift die Problematik an den Kreisverkehren am Strümper Busch auf. Herr
Hartenstein erklärt, dass es nicht um die Problematik augenscheinlich „inner-
bzw. außerörtlich“ gehe, sondern darum, dass für Landesstraßen laut
Straßengesetz andere Regelungen gelten. Der Kreis habe keine Möglichkeit, den
Verkehr anders zu führen. Durch eine bereits beauftragte Erneuerung der
Beschilderung, solle jedoch deutlicher werden, wer bevorrechtigt sei.
Ratsherr
von Canstein bittet darum, bei der Diskussion mit dem Landesbetrieb darauf
hinzuweisen, dass unterschiedliche Regelungen an zwei aufeinander folgenden Kreisverkehren
zu einer Erhöhung der Gefahr und eventuell der Unfallhäufigkeit führen könnten.