Herr Hartenstein berichtet über die Vorgehensweise zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Kreisverkehre in Meerbusch. Eine Bestandsaufnahme der Kreisverkehre in der Straßenbaulast der Stadt, eine Bereisung und eine Ausarbeitung für eine mögliche Neustrukturierung dieser seien bereits erfolgt. Als nächster Schritt stehe die Abstimmung mit dem Rhein-Kreis Neuss und der Polizei an. Es gebe Maßnahmen, die einfach durch Markierungen umgesetzt werden können, aber auch solche, die umfangreicher und nicht im Haushalt veranschlagt seien. Zu den letzteren werden in den Beratungen zum Haushalt 2023 seitens der Verwaltung Vorschläge mit Kosten gemacht. Er führt weiterhin aus, dass durch sich ändernden rechtlichen Bedingungen in den letzten dreißig Jahren diese Unterschiede entstanden seien. Anliegen der Verwaltung sei nun eine Harmonisierung und die Verbesserung der Erkenntlichkeit der Regelungen für alle Verkehrsteilnehmer an den einzelnen Kreisverkehren. Dabei sei zu betrachten, wie die Verkehrsführung (z.B. Tempo 30 oder Tempo 50 oder Radwege) bei den einmündenden Straßen sei. Deshalb werde auch zukünftig nicht in jedem Kreisverkehr die gleiche Führung möglich sein. Eigentlich solle der Radverkehr im Kreisverkehr geführt werden, weil das als die sicherste Methode gelte. Stellenweise gebe es jedoch separierte Radwege, die nicht aufgegeben werden sollen. Es müsse also eine Abwägung für jeden dieser Kreisverkehre erfolgen. Zu betrachten seien auch die Querungsinseln, die ursprünglich nur für Fußgänger vorgesehen gewesen seien und nun evtl. verändert werden müssten, um auch den Radverkehr darüber zu führen. Für verschiedene Kreisverkehre lägen inzwischen Entwurfsplanungen vor. Über die beiden Kreisverkehre Am Strümper Busch berichtet er, dass der eine ein städtischer sei, in dem der Radverkehr bevorrechtigt sein könne, was jedoch bei dem Kreisverkehr an der Landesstraße nicht zulässig sei. Das Schild „Radfahrer absteigen“ werde entfernt. 

 

Ratsherr Peters greift die Problematik an den Kreisverkehren am Strümper Busch auf. Herr Hartenstein erklärt, dass es nicht um die Problematik augenscheinlich „inner- bzw. außerörtlich“ gehe, sondern darum, dass für Landesstraßen laut Straßengesetz andere Regelungen gelten. Der Kreis habe keine Möglichkeit, den Verkehr anders zu führen. Durch eine bereits beauftragte Erneuerung der Beschilderung, solle jedoch deutlicher werden, wer bevorrechtigt sei.

 

Ratsherr von Canstein bittet darum, bei der Diskussion mit dem Landesbetrieb darauf hinzuweisen, dass unterschiedliche Regelungen an zwei aufeinander folgenden Kreisverkehren zu einer Erhöhung der Gefahr und eventuell der Unfallhäufigkeit führen könnten.