Beschluss:

 

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt die vorliegende Checkliste für eine klimafeste Bauleitplanung und beauftragt die Verwaltung, die Arbeitshilfe in die künftigen Bauleitplanverfahren und laufenden Bauleitplanverfahren, wo noch kein Offenlagebeschluss gefasst wurde, zu integrieren.

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die „Checkliste Klimaanpassung und Klimaschutz“ in der Bauleitplanung bei Bedarf zu prüfen, ob Fortschreibungs- und Anpassungsbedarf besteht.

 

 


Vorsitzender Damblon führt kurz in den Tagesordnungspunkt Checkliste Klimaanpassung und Klimaschutz in der Bauleitplanung ein.

 

Herr Eickeler aus dem FB 4 stellt das Thema anhand einer Folienpräsentation vor, die der Niederschrift beigefügt ist. (Anlage 4)

 

Sachkundiger Bürger Wagner fragt, ob der Anschluss an das Nahwärmenetz in der Checkliste als Voraussetzung mit aufgenommen werden sollte, wenn man eigentlich noch auf der Suche nach funktionierenden Konzepten ist.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert dazu, dass die Stadtwerke in Bezug auf die Energiewende ein guter Partner sind und im Einzelfall geprüft werden muss, ob ein kleines zentrales Nahwärmenetz möglich wäre.

 

Sachkundiger Bürger Wagner regt an, noch mal drüber nachzudenken, ob diese Angabe für jedes einzelne Bauobjekt erfolgen muss.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher pflichtet dem bei und erklärt, dass dies für ein Einfamilienhaus eher uninteressant ist. Das Ziel sei jedoch richtig gewählt.

 

Herr Schneiders erläutert dazu, dass die Liste verschiedene Funktionen erfüllen soll. Sie wird zum Anfang eine Orientierungsfunktion haben, damit im späteren Verlauf näher überprüft werden kann, warum ein Klimaschutzfaktor funktioniert oder eben auch nicht. Deshalb ist der jeweilige Vermerk in dieser Liste so wichtig. Am Ende wird diese Liste eine Kontrollfunktion haben, damit die Politik und die Verwaltung entscheiden kann, ob die erreichten Ergebnisse für das Planungsvorhaben ausreichen oder nicht.

 

Ratsherr Quaß führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Checkliste für ein gutes Instrument hält und sie in der Praxis testen möchte. Natürlich müsse sie kritisch begleitet werden. Die Frage sei jedoch, wie man mit mehreren negativen Begründungen für ein Bauobjekt im Anschluss umgeht und bittet um ausführliche Angaben, falls und warum Maßnahmen nicht machbar sind.

 

Ratsherr Schoenauer bedankt sich im Namen der CDU-Fraktion für die gute Arbeit der Verwaltung und schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Quaß an. Er betont, dass die Liste ein Anfang ist, die sich bei Bedarf anpassen lässt und sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln wird.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes spricht sich ebenfalls im Namen der SPD-Fraktion positiv für diese Liste aus. Sie fragt, ob für jedes Bauprojekt immer alle Punkte erfüllt werden müssen und schlägt eine Einzelfallprüfung vor. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes gibt jedoch zu bedenken, dass diese Liste nicht als Verhinderungsliste zu verstehen sein soll. Es sei wichtig, sie gerade in Bezug auf bezahlbarem Wohnraum weiterzuentwickeln. Des Weiteren fragt sie, wie dabei mit Bauprojekten nach § 34 BauGB umgegangen werden soll.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert dazu, dass dafür keine Rechtsgrundlage besteht.

 

Herr Schneiders führt dazu aus, dass die Intention dahinter durchaus zu verstehen sei. Bauprojekte nach § 34 BauGB dürften nicht mit der Bauleitplanung vermischt werden. Wichtig sei jedoch, wenn die Politik diese Liste positiv beschließen würde, stärkt dies den Rücken der Verwaltung im Rahmen der Verhandlungen mit den Investoren. Zum besseren Verständnis erläutert Herr Schneiders, dass § 34 BauGB eher für Einzelbauvorhaben gedacht ist und die Liste eher bei größeren Planungs- und Bauvorhaben zum Tragen kommt.

 

Ratsherr Jung fragt, ob die Ausführung in der Präsentation unter der Überschrift „Intention der Checkliste“ der Punkt Anspruch, eine intensive Auseinandersetzung und Sensibilisierung mit den klimarelevanten Themen herbeizuführen und die Chance, dass als Resultats eines Checks auch eine anschließende Planüberarbeitung stehen kann“, für ein einzelnes Bauprojekt oder für einen B-Plan in Gänze gemeint sei.

 

Herr Schneiders erläutert dazu, dass damit die städtebauliche Planung gemeint sei.

 

Ratsherr Peters bittet Herrn Eickeler zu erläutern, was das Spezielle an der Checkliste für Meerbusch sei, da diese ja im Ursprung für die Stadt Aachen entwickelt wurde. Des Weiteren beantragt Ratsherr Peters den Passus „Die Checkliste wird demnach künftig den jeweiligen Beschlussvorlagen zu den jeweiligen Verfahrensschritten (Aufstellungs- bzw. Einleitungsbeschluss, Offenlagebeschluss, Satzungsbeschluss) beigefügt. Im Sachverhalt der jeweiligen Beschlussvorlage erfolgt eine Erläuterung der Checkliste“ aus der Beschlussvorlage S. 3, Kapitel 4 mit in die Beschlussfassung aufzunehmen.

 

Ratsherr Gabernig möchte die Beschlussfassung so vornehmen, wie sie ist und nichts ändern.

 

Sachkundiger Bürger Wagner und Ratsherr Schoenauer schließen sich dem an.

 

Ratsherr Peters bittet seine Frage zum Unterschied zwischen den Checklisten von Aachen und Meerbusch zu erläutern.

 

Herr Eikeler erläutert dazu, dass die Checkliste von Aachen ein gutes Referenzobjekt darstellte. Die vorliegende Checkliste sei deutlich kompakter und besser handzuhaben.

 


Abstimmungsergebnis: (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

FDP           ( 2 )

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

4

 

 

SPD          ( 2 )

1

1

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Die Fraktion   (1)

1

 

 

Gesamt:     ( 17 )

6

10

1

 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

FDP           ( 2 )

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

4

 

 

SPD          ( 2 )

2

 

 

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Die Fraktion   (1)

1

 

 

Gesamt:     ( 17 )

17

0

0

 

Einstimmig beschlossen.