Vorsitzender Damblon begrüßt Herrn Figgemeier von der GWG Kreis Viersen AG.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass die GWG auf die Verwaltung zugekommen sei mit dem Wunsch, im Bereich der Eichendorffstraße in Lank-Latum eine Quartiersentwicklung durchzuführen. Außerdem sei es der Wunsch der GWG, die Politik und die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Überlegungen miteinzubeziehen.

 

Herr Figgemeier stellt das Quartierskonzept anhand einer Folienpräsentation vor, die der Niederschrift beigefügt ist. (Anlage 3)

 

Das Gremium bedankt sich für die Ausführungen und den Wunsch, Politik und Verwaltung so frühzeitig mit einbinden zu wollen.

 

Sachkundiger Bürger Wagner fragt zum einen nach dem momentanen KfW-Standard von Bauten der GWG und welcher Standard bei den Neubauten angestrebt wird und zum anderen, da bei einem Abriss sehr viel graue Energie verloren geht und Emissionen entstehen, ob es keine Möglichkeit gibt, den Bestand ggf. aufzustocken und zu modernisieren.

 

Herr Figgemeier erläutert, dass aktuell bei der Gerhard-Hauptmann-Straße KfW 55 Standard ist. Jetzt sei der Fördertopf weggefallen. Noch werden zu 70 % öffentlich gefördert. Ohne die KfW-Förderung könnte dort, bei den aktuellen Baukosten, kein bezahlbarer Wohnraum angeboten werden. Es gibt neben der Wohnraumförderung auch die KfW-Förderung. KfW 55 ist wirtschaftlich realisierbar. KfW 40 wäre theoretisch machbar, dann bleibt jedoch die Frage nach der Finanzierung, die sich auf die Miete niederschlagen würde. Wenn mit einer Förderquote von 50% gebaut wird, ist der Mietpreis gedeckelt. Die Differenz zwischen KfW 40 und 55 wäre dann freifinanziert zu bezahlen. Auf der Lindenstraße ist der Stand KfW 85 nach Sanierung. Das ist technisch möglich, wenn eine vernünftige Bausubstanz vorhanden ist und geht i.d.R. bei Gebäuden aus den sechziger Jahren. Der Bestand der Eichendorffstraße ist jedoch aus den fünfziger Jahren, wo sog. Restbaustoffe verwendet wurden, so dass eine nachträgliche Ertüchtigung nicht machbar ist. Es wurden Abbruchprodukte verwendet, so dass statische Mängel vorhanden sind, auf denen nicht aufgestockt werden kann. Eine Sanierung würde somit bautechnisch und energetisch keinen Sinn machen.

 

Ratsherr Schoenauer weist darauf hin, dass an umliegenden Bestandsgebäuden der GWG bereits der behutsame Umgang mit Modernisierungen zu erkennen sei und lobt die bisherige gute Zusammenarbeit. Ratsherr Schoenauer befürwortet das Konzept und die Bauphilosophie der GWG. Er fragt nach der angedachten Zeitschiene des Projekts. Da erst der Abriss erfolgen muss, wäre die Vorplanung abzuwarten und in diesem Zuge ein Workshop denkbar.

 

Herr Figgemeier erläutert dazu, dass er gerne im Vorfeld die Ziele des gemeinsamen Projekts ausarbeiten möchte. In diesem Jahr sollten die Eckpunkte festgelegt werden, mit den Fragestellungen „Was ist richtige für den Standort?“, „Welche Bedarfe sollen zukünftig erfüllt?“, „Welche Flächen dafür benutzt werden dürfen?“ und „Wie sollte der zukünftige Straßenverlauf aussehen?“. Dafür wäre ein Workshop ideal. Aus dessen Ergebnissen heraus sollte dann in dieser Legislaturperiode noch in die Entwurfsplanung gegangen werden. So könnte 2024/25 mit dem ersten Spatenstich begonnen werden, damit die Wohngebäude in 2 bis 5 Jahren bezugsfertig wären. Es sollte behutsam vorgegangen werden, da die Bestandsmieter die Chance bekommen sollen, umzuziehen.

 

Vorsitzender Damblon fragt, ob es einen gültigen Bebauungsplan gibt.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert dazu, dass es unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB ist. Es ist die Idee einen Architektenwettbewerb oder einen städtebaulichen Ideenwettbewerb durchzuführen. Wenn der Straßenverlauf geändert werden soll oder neue Maßstäbe gesetzt werden, würde ein B-Plan gebraucht werden.

 

Ratsherr Quaß lobt, dass viele wichtige Ziele, wie die Mobilität, die Aufenthaltsqualität im Außenbereich und das klimagerechte Bauen beachtet werden sollen. Der Weg sei behutsam und sinnvoll gewählt, wobei im Detail noch genauer hingeschaut werden wird.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes hebt hervor, dass die GWG Experte im Bereich des geförderten Wohnraumes ist und dies in der Vergangenheit bereits gut bewiesen hat. Es sei wichtig, dabei Ökonomie und Ökologie unter einen Hut zu bekommen. Sie fragt, ob Herr Figgemeier bereit wäre, in die einzelnen Fraktionen zu kommen. Frau Niederdellmann-Siemes ist der Meinung, dass auf Grund des weitreichenden Eingriffs und der eng gefassten Zeitschiene ein B-Plan unumgänglich ist.

 

Herr Figgemeier stimmt dem Besuch der Fraktionen zu und schlägt vor, bereits in diesem Frühjahr einen ersten Workshop durchzuführen. Eine Einigung kann seines Erachtens schnell erfolgen, da die GWG ein zuverlässiger Partner sei und nachhaltig gebaut werden soll. Auch Grünflächen und PV-Anlagen werden nach Wunsch möglich gemacht. Die wirtschaftlichen Faktoren müssen gemeinsam erarbeitet werden, damit ein niedriges Preisniveau, d.h. öffentlich gefördert, erreicht werden kann. Dabei ist nicht zu vergessen, dass dies eine freiwillige Leistung der GWG ist.

 

Ratsfrau Köser fragt, welchen Mehrwert die Stadt Meerbusch hat, welche Anzahl an Wohnraum die GWG momentan hat und wieviel Wohnraum nach dieser Maßnahme erwartet wird.

 

Herr Figgemeier erläutert dazu, dass aktuell in dem Quartier 180 Wohneinheiten im Gesamtbestand der GWG bestehen. In der Eichendorffstraße 1 -–15 befinden sich Kleinstobjekte mit 53 Wohneinheiten auf 10.000 qm Fläche. Die GWG strebt eine Verdoppelung der Wohneinheiten (100 – 130) an.

 

Ratsherr Peters fragt, ob bei so einem kompakten Gebiet eine zentrale Energieversorgung geplant sei, die mit dem Verzicht auf fossile Brennstoffe einherginge.

 

Herr Figgemeier erläutert dazu, dass eine solche Idee durchaus eine Überlegung wert sei, aber welche Form diese nachher endgültig haben wird, müsste noch geprüft werden, da es bisher im Mehrfamilienhaussektor nicht so viele Möglichkeiten gibt. Ein klares Ziel der GWG ist jedoch CO2 zu reduzieren, deshalb werden in den Bestandsbauten regelmäßig höhere Standards gebaut, als nötig sind. Es werden ständig Gespräche mit den Stadtwerken Meerbusch geführt, so dass in der Moerser Straße 100 WE an ein zentrales Nahwärmenetz angeschlossen werden konnten. Herr Figgemeier beteuert, auch im Fall der Eichendorffstraße das Beste herausholen zu wollen.

 

Ratsherr Peters fragt, ob ein städtebaulicher Vertrag eine Möglichkeit wäre.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher verneint dies und gibt erneut zu bedenken, wenn das Gebiet neu geordnet wird, ob dann noch am Straßenverlauf festgehalten werden muss. Falls nicht, soll die Entwicklung über die Erstellung eines B-Plans geregelt werden.