Sitzung: 25.01.2022 Integrationsrat
Vorlage: FB2/0526/2022
Herr
Maatz erläutert die Informationsvorlage. Die auf Wunsch des Integrationsrates
zusammengestellte Übersicht der Besetzung der verschiedenen Handlungsfelder der
Integrationsunterstützung sei ein Portfolio unterschiedlichster Angebote und
Akteure, so Herr Maatz. Die Mischung aus städtischer Koordination, Finanzierung
von Angeboten der freien Wohlfahrtspflege und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich
Engagierten sorge dafür, dass die Stadt Meerbusch gut aufgestellt sei. Dies
habe sich auch in der Flüchtlingskrise gezeigt. Die Vernetzung mit städtischen
Stellen (Babybesuchsdienst, ASD, VHS usw.) und den Partnern im Rhein-Kreis
Neuss, wie beispielsweise das KI (Kommunale Integrationszentrum) bildeten eine
gute Bandbreite von Angeboten ab. Natürlich seien die Kapazitäten der
städtischen Koordination mit einer halben Stelle begrenzt, jedoch sei dies
aktuell ausreichend. Sollte sich die Zahl der Zuweisungen künftig deutlich
erhöhen, müsse man sich über eine Ausweitung des Angebotes Gedanken machen.
Herr
Gabernig erkundigt sich, ob die Integrationskurse durch die VHS durchgeführt
würden.
Herr
Maatz bejaht dies. Neu angekommene Flüchtlinge würden im Rahmen der ersten
Kontaktaufnahme mit der Leistungsabteilung über die Möglichkeit informiert.
Pandemie bedingt sei die Nachfrage und somit das Angebot jedoch momentan
reduziert.
Herr
Mocka berichtet, dass durch Aufstockung des technischen Equipments der Verein
„Meerbusch hilft“ Sprachkurse durch Fernunterricht anböte.
Herr
Möhr fragt nach, inwieweit die personellen Kapazitäten bei der Stadt
aufgestockt werden müssten, da ein großer Teil der Angebote für Flüchtlinge
durch ehrenamtliche Kräfte geleistet würde. Hauptamtliche Besetzung verdränge
ehrenamtliches Engagement, so Herr Maatz. Zudem hätten die Träger der freien
Wohlfahrt nach dem Subsidiaritätsprinzip Handlungsvorrang. Im Hinblick auf das
Gesamtangebot und die Aufgaben, die durch den Rhein-Kreis Neuss übernommen
würden, sähe er derzeit keine kritische Unterdeckung.
Herr
Gabernig möchte wissen, ob Flüchtlingskinder weiterhin längere Wege zu den
Kindertageseinrichtungen zurücklegen müssten. Herr Maatz berichtet, derzeit
gäbe es im Bereich der U3 (Kinder unter 3 Jahren) eine Unterversorgung.
Insbesondere in den Rheingemeinden gäbe es einen Engpass. Man bemühe sich aber
Einzelfälle individuell zu lösen. In den neu eingerichteten Kindertageseinrichtungen
fehle zudem Fachpersonal. Dies sei ein allgemeines Problem und würde dazu
führen, dass sich Träger gegenseitig Personal abwerben würden.