Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, vorbehaltlich des Erwerbs eines Grundstücks auf dem Areal Böhler II, die städt. Brüder-Grimm-Schule entsprechend den grundsätzlichen Empfehlungen zum Raumprogramm und entsprechend der Schülerzahlprognose des Beratungsbüros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch von heute 3- Zügen auf 4-Züge mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 zu erweitern.

 

Die Brüder-Grimm-Schule (Schulnummer 107967) Büdericher Allee 17 – 23, 40667 Meerbusch wird diesen Schulstandort verlassen und in das neu zu errichtende Grundschulgebäude auf dem Areal Böhler II (siehe beigefügter Planausschnitt, für den Schulbau ist eine Fläche von 10.000 qm vorgesehen) einziehen. Die Fertigstellung des Schulneubaus und einer 2-fach Sporthalle wird zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 geplant.

 

Nach Einholung der Stellungnahme der Schulkonferenz der Brüder-Grimm-Schule (§76 SchulG NRW) wird der Antrag auf Genehmigung des Umzugs als schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf fristgerecht gestellt.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften und des Ausschusses für Schule und Sport.

 

Ratsherr Dammer führt aus, dass zwar großer Handlungsbedarf und -druck zur Schaffung weiteren Schulraumes bestünde, der Standort im Areal Böhler II sei jedoch nicht optimal. Zudem verbliebe durch die Verlagerung im Ortskern nur eine Bekenntnisschule. Auch das Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ würde durch den Standort konterkariert, insofern erfolge keine Zustimmung.

 

Ratsfrau Kohn und Ratsfrau Niederdellmann-Siemes führen zum eingereichten Antrag der SPD-Fraktion hinsichtlich der Errichtung einer vierten Grundschule im Büdericher Norden aus. Demnach seien die prognostizierten Zahlen nur Mindestzahlen, es müsse beim Wachstum der Stadt mit einer noch größeren Zahl zusätzlicher Schülerinnen und Schüler gerechnet werden, insbesondere auch im Büdericher Norden. Eine Konzentration der Schulstandorte in Richtung des Büdericher Südens sei nicht sachgerecht. Ebenso seien weitere Steigerungen durch Flüchtlingsströme – auch in Zukunft – zu erwarten.

 

Ratsherr Damblon und Ratsherr Jörgens entgegnen, dass nach den Prognosen zehn Züge an Grundschulen in Büderich erforderlich seien. Diese zehn Züge seien auch genehmigungsfähig, eine höhere Anzahl würde nicht genehmigt. Die prognostizierten Züge könnten zudem nicht auf vier Standorte aufgeteilt werden. Bekanntermaßen sei durch die Tagschutzzone die Möglichkeit zur Errichtung einer weiteren Schule weiter nördlich nicht gegeben. Zudem würde eine derartige Planung erhebliche Verzögerungen bei der Errichtung des dringend benötigten Schulraums mit sich bringen.

 

Erster Beigeordneter Maatz weist darauf hin, dass die dichte Besiedelung des Büdericher Südens den neuen Standort nahelege. Ein vierter Standort sei schulorganisatorisch nicht umsetzbar und entsprechend nicht genehmigungsfähig, dies sei im Vorfeld in Gesprächen mit den Genehmigungsbehörden bereits deutlich geworden.

 

Sodann lässt Bürgermeister Bommers über den Antrag der SPD-Fraktion (s. TOP 3.1) sowie die Beschlussvorlage der Verwaltung zu TOP 3 abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Rat

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

22

 

SPD                                     

 

8

 

FDP                                     

4

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

11

 

UWG                                   

2

 

 

Die Fraktion                        

1

 

Schalley (AfD)                     

 

1

 

Weyen (parteilos)               

1

 

 

Bürgermeister                     

1

 

Gesamt                       

30

21