Beschluss:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, vorbehaltlich des Erwerbs eines
Grundstücks auf dem Areal Böhler II, die städt. Brüder-Grimm-Schule
entsprechend den grundsätzlichen Empfehlungen zum Raumprogramm und entsprechend
der Schülerzahlprognose des Beratungsbüros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
von heute 3- Zügen auf 4-Züge mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 zu erweitern.
Die Brüder-Grimm-Schule (Schulnummer 107967) Büdericher Allee 17 – 23,
40667 Meerbusch wird diesen Schulstandort verlassen und in das neu zu
errichtende Grundschulgebäude auf dem Areal Böhler II (siehe beigefügter
Planausschnitt, für den Schulbau ist eine Fläche von 10.000 qm vorgesehen)
einziehen. Die Fertigstellung des Schulneubaus und einer 2-fach Sporthalle wird
zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 geplant.
Nach Einholung der Stellungnahme der Schulkonferenz der
Brüder-Grimm-Schule (§76 SchulG NRW) wird der Antrag auf Genehmigung des Umzugs
als schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf
fristgerecht gestellt.
Ratsherr Damblon
berichtet aus den Vorberatungen der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für
Planung und Liegenschaften und des Ausschusses für Schule und Sport.
Ratsherr Dammer
führt aus, dass zwar großer Handlungsbedarf und -druck zur Schaffung weiteren
Schulraumes bestünde, der Standort im Areal Böhler II sei jedoch nicht optimal.
Zudem verbliebe durch die Verlagerung im Ortskern nur eine Bekenntnisschule.
Auch das Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ würde durch den Standort
konterkariert, insofern erfolge keine Zustimmung.
Ratsfrau Kohn und
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes führen zum eingereichten Antrag der SPD-Fraktion
hinsichtlich der Errichtung einer vierten Grundschule im Büdericher Norden aus.
Demnach seien die prognostizierten Zahlen nur Mindestzahlen, es müsse beim
Wachstum der Stadt mit einer noch größeren Zahl zusätzlicher Schülerinnen und
Schüler gerechnet werden, insbesondere auch im Büdericher Norden. Eine
Konzentration der Schulstandorte in Richtung des Büdericher Südens sei nicht
sachgerecht. Ebenso seien weitere Steigerungen durch Flüchtlingsströme – auch
in Zukunft – zu erwarten.
Ratsherr Damblon
und Ratsherr Jörgens entgegnen, dass nach den Prognosen zehn Züge an
Grundschulen in Büderich erforderlich seien. Diese zehn Züge seien auch
genehmigungsfähig, eine höhere Anzahl würde nicht genehmigt. Die
prognostizierten Züge könnten zudem nicht auf vier Standorte aufgeteilt werden.
Bekanntermaßen sei durch die Tagschutzzone die Möglichkeit zur Errichtung einer
weiteren Schule weiter nördlich nicht gegeben. Zudem würde eine derartige
Planung erhebliche Verzögerungen bei der Errichtung des dringend benötigten
Schulraums mit sich bringen.
Erster
Beigeordneter Maatz weist darauf hin, dass die dichte Besiedelung des
Büdericher Südens den neuen Standort nahelege. Ein vierter Standort sei
schulorganisatorisch nicht umsetzbar und entsprechend nicht genehmigungsfähig,
dies sei im Vorfeld in Gesprächen mit den Genehmigungsbehörden bereits deutlich
geworden.
Sodann lässt Bürgermeister Bommers über den Antrag der SPD-Fraktion (s. TOP 3.1) sowie die Beschlussvorlage der Verwaltung zu TOP 3 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Rat |
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
22 |
|
|
SPD |
|
8 |
|
FDP |
4 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
11 |
|
|
UWG |
2 |
|
|
Die
Fraktion |
1 |
|
|
Schalley
(AfD) |
|
1 |
|
Weyen
(parteilos) |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
30 |
21 |
|