Sitzung: 26.01.2022 Ausschuss für Planung und Liegenschaften und Ausschuss für Schule und Sport
Dr.
Saturra berichtet von den Stellungnahmen der Stadt im Rahmen der schriftlich
durchgeführten Antragskonferenzen zu den geplanten Stromleitungstrassen A-Nord
und Ultranet (Vorhaben 1 und 2 BBPlG). Die Verwaltung habe fortwährend in den
Sitzungen des Rates, des Hauptausschusses oder des Planungsausschusses über den
Fortgang der Genehmigungsverfahren für den Konverter und die zugehörigen
Stromleitungstrassen berichtet.
Zuletzt
sei im HFWA am 24.06.2021 mit einer ausführlichen Informationsvorlage über die
damaligen Entscheidungen der Bundesnetzagentur zur Festlegung der
Trassenkorridore für die Stromleitungen A-Nord (von Emden bis Osterath) und
Ultranet (von Osterath bis Philippsburg) informiert worden. In diesen Verfahren
habe die Stadt am 05.02.2020 und am 14.08.2020 jeweils ausführliche
schriftliche Stellungnahmen abgegeben, die zuvor in den politischen Gremien
beschlossen worden waren.
Schon
damals habe Amprion angekündigt, nach diesen Entscheidungen die nächsten
Verfahrensschritte einzuleiten und die nun folgenden Planfeststellungsanträge
zu stellen. Dies sei zwischenzeitlich geschehen; Amprion habe im Herbst letzten
Jahres die Planfeststellungsverfahren für die beiden genannten Stromtrassen
eingeleitet, indem es die entsprechenden Antragsunterlagen bei der
Bundesnetzagentur eingereicht habe. Der nächste Schritt in diesen jeweiligen Verfahren
sei die Durchführung sogenannter Antragskonferenzen, in denen die
Antragsunterlagen vorgestellt würden. Diese Konferenzen (in Präsenz) waren dann
auch für Dezember 2021 zunächst anberaumt, seien dann aber wegen der
Corona-Pandemie abgesagt und ins schriftliche Verfahren überführt worden.
Im
Rahmen dieser schriftlichen Verfahren konnte die Stadt die Ausführungen, die
sie ansonsten in den Präsenzterminen mündlich vorgetragen hätte, schriftlich
einreichen. Dies sei im Rahmen der vorgegebenen Fristen Mitte Januar dann auch
passiert. In den kurzen Stellungnahmen habe die Stadt noch einmal das
zusammenfassend vorgetragen, was sie in den eingangs genannten schriftlichen
Stellungnahmen damals schon ausführlich ausgeführt habe. Die aktuellen
schriftlichen Stellungnahmen werden dem Protokoll dieser Sitzung als Anlagen
beigefügt.