Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch folgende Beschlussfassung:

 

  1. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Meerbusch 2030 (ISEK 2030) wird als grundsätzlicher und ganzheitlicher Orientierungsrahmen der zukünftigen Stadtentwicklung in Meerbusch beschlossen. Es ist von Verwaltung und Politik als Arbeitsgrundlage bei allen Planungen, Projekten und Maßnahmen sowie bei allen relevanten Fachplanungen im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB zu berücksichtigen.

 

  1. Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Handlungsfeldern benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren und nach Beratung in den zuständigen Fachausschüssen dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

 

 


Vorsitzender Damblon erklärt kurz den Ablauf der beiden folgenden Tagesordnungspunkte.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass es im Vorfeld dazu eine Videokonferenz zwischen Bürgermeister Bommers, dem Technischen Beigeordneten Assenmacher, Frau Briese, Frau Nakelski und Herrn Thomas Lennertz gegeben hat. Herr Lennertz ist Leiter der Abteilung Stadt- und Flächenentwicklung im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Ministerin Scharrenbach direkt unterstellt. Da die Politik in der Septembersitzung 2021 des APL den Wunsch geäußert hat, jemanden im Ministerium zu finden, der Antworten auf die entstandenen Fragen geben kann, wurde Frau Nakelski in die heutige Sitzung eingeladen. Sie ist im Ministerium Gruppenleiterin für Städtebauförderung und Flächenentwicklung und Referatsleiterin für die Städtebauförderung im Bezirk Düsseldorf. Zudem weist Technischer Beigeordneter Assenmacher nochmal daraufhin, dass bisher im ISEK nur das räumliche Leitbild und die strategischen Leitlinien beschlossen wurden, statt eines ganzheitlichen Beschlusses.

 

Frau Briese leitet in das Thema Stadtentwicklung und Städtebauförderung für TOP 3 und TOP 4 anhand zweier Folienpräsentationen ein, die der Niederschrift beigefügt sind. Sie geht dabei insbesondere auf den Zusammenhang zwischen der ISEK als „Dach“ für die Gesamtstadt und die darauf gründenden funktionalen und räumlichen Teilkonzepte, wie dem IHKO, ein. (Anlage 1 und 2)

 

Ratsherr Schoenauer fragt nach dem Unterschied zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung bei der Beantragung von Städtebauförderungsmitteln.

 

Frau Briese erklärt, dass für Tiefbaumaßnahmen die Kostenschätzung und für Hochbaumaßnahmen die Kostenberechnung bei der Antragstellung zum Tragen kommt.

 

Ratsherr Peters fragt, warum zum jetzigen Zeitpunkt bereits so stark auf das IHKO bezuggenommen wird, da es in diesem TOP eher um das ISEK gehen sollte.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt nochmals den Zusammenhang und verdeutlicht, dass die Verwaltung aus der heutigen Sitzung ein Stimmungsbild mitnehmen möchte, damit in der Ausschusssitzung am 07. April des Jahres eine entsprechende Beratungsvorlage vorgelegt werden kann, welche die Projektauswahl zur Städtebauförderung fixiert.

 

Vorsitzender Damblon empfiehlt, eine Vorauswahl zu treffen.

 

Ratsherr Peters weist daraufhin, dass Bürgermeister Bommers die Fraktionen bereits im letzten Jahr um Rückmeldung diesbezüglich gebeten hat. Seine Fraktion sei dem nachgekommen.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes betont ihrerseits darauf zu achten, dass das Städtebauförderprogramm mehrfach überzeichnet sei und daher sehr sorgsam mit der Vorauswahl umgegangen werden müsse.

 

Vorsitzender Damblon erklärt, dass es sich bei TOP 4 lediglich um einen Sachstandsbericht mit Erörterung handelt, der der Verwaltung Fingerzeige geben sollen.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher berichtet, dass bei dem Vorgespräch erwähnt wurde, genau auf Wortwahlen zu achten. So könne z.B. ein „Bildungshaus“ oder „Bürgersaal“ besser von einem „Bürgerhaus“ unterschieden werden. Zudem macht der Technische Beigeordnete Assenmacher auf das knappe Zeitfenster zwischen Beratung und Antragsstellung aufmerksam. Förderanträge für die Städtebauförderung müssen bei der Bezirksregierung Düsseldorf bis zum 30. September 2022 gestellt werden.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes fragt nach, wie mit bestehenden Unklarheiten umgegangen wird, so war z.B. bei der Barbara-Gerretz-Schule, gem. seinerzeitigem Wettbewerb eine Wohnraumnutzung und ein „Bürgerhaus“ geplant.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass bei solchen Projekten eine Entscheidung getroffen werden muss.

 

Vorsitzender Damblon begrüßt Ministerialrätin Frau Nakelksi, die per Zoom der Sitzung beitritt.

 

Frau Nakelski stellt das Thema Städtebauförderung anhand einer Folienpräsentation vor, die der Niederschrift beigefügt ist. Inhaltlich nimmt sie dabei Bezug auf das Integrierte Handlungskonzept Osterath (IHKO). (Anlage 3)

 

Ratsherr Peters fragt nach, ob die Städtebauförderung ausschließlich defizitorientiert ist.

 

Frau Nakelski bestätigt dies und erklärt dazu, dass das Baugesetzbuch am städtebaulichen Missstand anknüpft. Trotzdem sind bei der Bestandsaufnahme zwei Gesichtspunkte zu beachten, zum einen der Missstand und zum anderen das Potential. Es geht immer darum, Lebensbedingungen an einem Standort für die Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern.

 

Ratsherr Peters betont noch einmal das Thema der privaten Investitionsmöglichkeiten, die bis jetzt noch nicht angesprochen wurden und empfiehlt dem Gremium auch über diese Möglichkeiten nachzudenken. Des Weiteren weist Ratsherr Peters auf die Diskrepanz in den bisher gehörten Ausführungen hin, in Bezug auf die finanzielle Bindung in der Beschlusslage und fragt zuletzt noch einmal nach den anzupassenden Klimazielen bei allen Bauprojekten.

 

Frau Nakelski erläutert, dass die Klimaziele eine Vorgabe des Bundes sind und bei den ausgewählten Bauprojekten jährlich mindestens ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimafolgeanpassung leisten muss. In der Regel bringt jede Modernisierungsmaßnahme heutzutage eine Klimaanpassung mit sich. Zum Thema Bindung in der Beschlusslage erläutert Frau Nakelski die Sorgsamkeit und Ernsthaftigkeit bei Konzepteinreichung mit denen Projekte ausgewählt werden sollen. Zwischen Planung und Ausführung kommt es häufig zu Abweichungen, die jedoch mit einer Fortschreibung des Handlungskonzeptes und im Austausch mit der Bewilligungsbehörde angepasst werden können.

 

Frau Briese erklärt die geplante Vorgehensweise. Wenn ein Integriertes Handlungskonzept beschlossen wird, beinhaltet dieses auch ein Maßnahmenkonzept über den Förderzeitraum, dass die Stadt Meerbusch auch tatsächlich umsetzen will und kann (Kapazitäten, Mittel). Die Projekte müssen realistisch sein und im Haushalt verankert werden. Beim Antrag werden in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) auch nur konkrete Maßnahmen aufgenommen. So dürfen speziell im IHKO auch nur Maßnahmen aufgenommen werden, die tatsächlich umgesetzt werden sollen. Änderungen im Verlauf der weiteren Planung und Ausführung sind der Verwaltung bewusst, es werden jedoch keine „Reservemaßnahmen“ bereitgehalten.

 

Frau Nakelski bestätigt die Aussage und weist auf die Möglichkeit der mittelfristigen Finanzplanung hin, wenn heute noch nicht bekannt ist, welche Kosten in fünf oder sieben Jahren auf einen zukommen und diese somit noch nicht im Haushalt geplant werden können. Des Weiteren erläutert sie, dass keine Reservemaßnahmen nötig sind, da man einen Maßnahmentausch vornehmen kann. Es kommt immer wieder vor, dass Maßnahmen nicht wie geplant umgesetzt werden können, z.B. bei Verzögerungen im Grundstückserwerb. In dem Falle könne eine andere, später geplante Maßnahme vorgezogen werden, wenn diese sich dafür zügiger umsetzen lässt. Ebenso lässt sich bei Bedarf das Handlungskonzept auch erweitern, wenn neuer Handlungsbedarf entsteht, z.B. auf Basis von Vorschlägen aus der Bevölkerung.

 

Das Gremium bedankt sich bei Frau Nakelski für die vielen Anregungen und Hinweise.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes findet die Planung des Handlungskonzeptes trotzdem schwierig, da zum einen gerade die Baupreise explodieren und zum anderen der Eigenanteil der Stadt Meerbusch immer noch sehr hoch sein wird. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes fragt nach, ob eine Priorisierung entlang einer Zeitachse oder eine Priorisierung nach einem der genannten Ziele sinnvoller ist. Des Weiteren erfragt sie, ob das Thema Klimaschutz im Rahmen des Gesamtkonzeptes oder bei Einzelmaßnahmen bewertet wird.

 

Frau Nakelski erläutert dazu, dass das Gesamtkonzept plausibel sein muss. Die Grundlage dazu gibt die Bestandsaufnahme des IHKO, die die Defizite feststellt. Wenn das Handlungskonzept angenommen wird, kommt es zur Erstaufnahme ins Förderprogramm und zur Vereinbarung, das geplante Konzept gemeinsam umzusetzen. Anschließend werden dann von der Stadt Meerbusch die einzelnen Förderanträge gestellt, wobei die Priorisierung nach einer Zeitachse am sinnvollsten ist. Frau Nakelski empfiehlt mit einem Projekt zu beginnen, dass sich leicht und schnell umsetzen lässt, um in der Stadtgesellschaft ein Signal zu setzen. Zudem sollten längerfristige Projekte immer im Hintergrund mitlaufen, um sie gut vorzubereiten.

Zum Thema Klimaschutz erläutert Frau Nakelski, dass bei jedem neuen Förderantrag mindestens ein Projekt dabei sein muss, bei dem eine Klimaanpassung vorgenommen wird. Sie betont noch einmal, dass bei der heutigen Gesetzeslage Klimaziele immer eine Rolle spielen, die dann ggf. nur nochmal genau herausgearbeitet werden und in den Vordergrund gerückt werden müssen.

 

Ratsfrau Danes fragt nach einer aktuellen Proschüre „Programmaufruf für die Antragsplanung“.

 

Frau Nakelski erklärt, dass der Programmaufruf jährlich erfolgt, in Abhängigkeit mit Anforderungsneuerungen und dem Beschluss des Bundeshaushaltes. In den Grundfesten bleibt es immer das Gleiche, wird aber regelmäßig aktualisiert. Der Programmaufruf wird über die Bezirksregierung dann weiterverteilt.

 

Ratsfrau Danes fragt nach Mindestantragsförderungssummen und Förderungshöchstsummen.

 

Frau Nakelski erläutert dazu, dass es Bagatellgrenzen für einzelne Projekte gibt, wenn z.B. der Verwaltungsaufwand größer wäre, als das ganze Projekt. Die Obergrenzen beziehen sich auf Projekte, bei denen der Erhalt oder die Modernisierung sämtliche Kosten sprengen würden. Dies betrifft jedoch nicht das Gesamtkonzept.

 

Ratsfrau Danes fragt nach, ob sich die angegebene durchschnittliche Fördersumme pro Jahr von 100.000 € auf jedes einzelne Projekt bezieht, oder auf das Gesamtkonzept.

 

Frau Nakelski erläutert dazu, dass die für sog. „Jahresscheiben“ gilt. So sollte die Kommune schauen, dass mehrere Projekte so zusammengezogen werden, dass ungefähr diese Summe pro Jahresscheibe erreicht wird. Obwohl Abweichungen bei guter Argumentation möglich sind.

 

Ratsherr Peters fragt, ob es Mindestanforderungen an den Klimaschutz gibt und die mehrfache Erwähnung von Versammlungsräumen würde zu Irritationen führen, da dies in Meerbusch ein strittiges Thema sei.

 

Frau Nakelski versichert, dass das Beispiel einer Begegnungsstätte keinen Bezug auf Meerbusch hat, sondern nur eine Standardfördermaßnahme ist, die häufig durchgeführt wird und meistens herangezogen wird, um die soziale Infrastruktur zu verbessern. Zum Thema Klimaschutz betont Frau Nakelski noch einmal, dass wenn nach den heutigen gesetzlichen Standards saniert wird, es häufig zu erheblichen Verbesserungen des Klimaschutzes kommt. Deshalb sei sie nicht so sehr auf dieses Thema im Vortrag eingegangen. Die Fördervoraussetzung sei es, sich mindestens an die gesetzlichen Standards zuhalten, trotzdem sollen die Kommunen dazu ermuntert werden, auch bei Möglichkeit darüber hinaus zu gehen, was dann mit einem erhöhten Fördersatz belobigt werden kann.

 

Ratsherr Gabernig fragt, ob trotzdem weiter auch andere Förderprogramme genutzt werden können.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass die Stadt bisher fast alle Bauprojekte selbst gestemmt habe und man jetzt alle Fördermöglichkeiten nutzen solle. Wenn es außerhalb der Städtebauförderung weitere Fördermöglichkeiten gibt, können auch diese herangezogen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

FDP           ( 2 )

 

2

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

4

 

 

SPD          ( 2 )

2

 

 

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Die Fraktion   (1)

1

 

 

Gesamt:     ( 17 )

15

0

2

 

 

Mehrheitlich angenommen.