Frau Dr. Blaum von der BUND- Ortsgruppe hat mehrere Fragen:

 

1) ob es eine öffentliche Liegenschaftskarte über alle städtischen Grundstücke gibt

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass es eine solche Liegenschaftskarte gibt, die jedoch nicht öffentlich ist und verweist dabei auf den Datenschutz.

 

2) ob es ein Brachflächenkataster bei der Stadt Meerbusch gibt

 

Frau Briese erklärt, dass alle Kommunen entsprechende Flächen bei der Bezirksregierung im Rahmen des Siedlungsflächenmonitoring melden müssen und diese dort nach bestimmten Vorgaben erfasst werden.

 

3) ob sich Stadt Meerbusch beim Objekt Rheinpfad 18 in einem Rechtsstreit befindet, da dort die Bauarbeiten zum Erliegen gekommen sind

 

Frau Briese erklärt, dass die Verwaltung die Situation prüfen wird.

 

Anmerkung der Verwaltung: Mit der Stadt Meerbusch liegt kein offizieller Rechtsstreit vor. Privatrechtliche Streitigkeiten sind nicht auszuschließen, der Verwaltung jedoch nicht bekannt.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher fragt nach, welches Interesse der BUND bei genannten Objekt verfolgt.

 

Frau Dr. Blaum erläutert, dass es um die Frage geht, ob und wie stark Baufenster überschritten werden dürfen.

 

4) warum eine Bürgerbeteiligung zum Bauprojekt Kalverdonk gemacht wird, wenn die Gutachten nicht vorliegen

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass die Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde, um die Rahmenbedingungen für die Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs festzulegen. Erst wenn das Bauleitplanverfahren anläuft, findet die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung statt, bei der dann auch die noch in der Erarbeitung befindlichen Gutachten zugänglich sein werden.

 

5) bei der letzten Öffentlichen Beteiligung im Oktober wurde versprochen, die studentischen Entwürfe zu publizieren.

 

Herr Pöll erklärt dazu, dass die Entwürfe auf der Projekthomepage zu finden sind.

 

Frau Dr. Blaum bestätigt dies, bemängelt jedoch den starken Zusammenschnitt der Vorträge, so dass keine Details mehr zu entnehmen seien.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher weist darauf hin, dass diese ergänzt werden können. Wesentlich ist jedoch, dass es sich bei den studentischen Entwürfen um erste, nicht ausgearbeitete Ideen handelt. Die Verwaltung plant die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs, der dann aussagekräftig sein wird, zusammen mit der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung.