Sitzung: 10.02.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Ausschuss nimmt
die Beschlusskontrolle zur Kenntnis.
Weiterhin berichtet
die Verwaltung zu folgenden Themen:
Sperrung L137
Technischer
Beigeordneter führt zum aktuellen Sachstand der Sperrung aus. Ursache sei
demnach eine Unterspülung der Fahrbahn durch den querenden Mühlenbach. Die
zwischenzeitlich bereits erstellten Berechnungen für die Anforderungen des
Durchlasses unter der Fahrbahn hätten gezeigt, dass die vorhandene Verrohrung
für ein Hochwasser nicht ausreichend sei. Eine bauliche Ertüchtigung sei daher
notwendig, die derzeit durch Straßen.NRW und den Deichverband erörtert würde.
Nach derzeitigen Informationen sei ein Brückenbauwerk notwendig, dessen
Errichtung ca. ein ¾ Jahr in Anspruch nehme. Vor dem Hintergrund der
Sicherstellung des Verkehrsflusses werde daher eine mögliche einseitige
Befahrbarkeit geprüft. Die derzeitige Umleitungsstrecke sei nach einiger
Verzögerung durch Straßen.NRW inzwischen ausgeschildert, der städt. Bauhof habe
zur zeitnahen Einrichtung unterstützt. Aufgrund des mit der Umleitung
einhergehenden zusätzlichen Verkehrs auf dem Winklerweg sei dort zur Sicherung
des Schulweges eine Ampelanlage installiert worden.
Ratsherr Peters
regt den Einsatz von Schülerlotsen auf dem Winklerweg an.
Auf Nachfrage
erläutert Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass auch Feuerwehr, Polizei
und Rettungsdienste die Fahrbahn derzeit nicht nutzen könnten. Verzögerungen in
der Anfahrt aufgrund der Umleitungen träten jedoch keine ein, da die
Einsatzfahrzeuge anhand der Sonderrechte auch andere Wege im Umfeld nutzen
könnten.
Öffnung der
Bürgerbüros
Erster
Beigeordneter Maatz informiert, dass zum 21.02.2022 die Bürgerbüros in Osterath
und Lank wieder öffneten, sofern seitens der Ministerpräsidentenkonferenz am
16.02. hinsichtlich weiterer Maßnahmen im Kontext der Pandemie keine
anderweitigen Entscheidungen, die zur Grundlage zu nehmen wären, getroffen
würden.
Entschädigungsverordnung
Justiziar Dr.
Saturra weist darauf hin, dass die Sätze der Entschädigung für Rats- und
Ausschussmitglieder zum 01.01.2022 angepasst worden seien. Da dies kurzfristig
erfolgt sei, werde eine entsprechende Nachzahlung berücksichtigt. Weitergehende
Änderungen seien nach derzeitigem Informationsstand mit der Verabschiedung des
Gesetzes über digitale und hybride Gremiensitzungen geplant. Dies sei
entsprechend abzuwarten.