Beschlussvorschlag:

 

Der Sonderausschuss für die Zukunft der Feuerwehr schlägt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss vor, dem Rat die Beschlussfassung über den Brandschutzbedarfsplan 2021 – 2026 in der Fassung vom 26.11.2021 zu empfehlen und die Verwaltung zu beauftragen, nach Erstellung der noch fehlenden Unterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf den notwendigen Antrag auf eine Ausnahme nach § 10 BHKG zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:                               einstimmig 


Bürgermeister Bommers übergibt nach kurzer Einführung das Wort an den stellvertretenden Wehrleiter Söhnchen.

 

Herr Söhnchen erläutert in kurzen Worten die seit der letzten Sitzung des Sonderausschusses geleistete Arbeit und im Entwurf des Brandschutzbedarfsplan 2021 – 2026 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen. Zudem stellt er nochmals die unterschiedliche Bedeutung des Brandschutzbedarfsplanes sowie des Antrages nach § 10 BHKG wie auch deren Abhängigkeiten heraus.

 

Der Antrag nach § 10 BHKG ist noch zu finalisieren, weitere Ergänzungen sind erforderlich. Jedoch gestalte sich die Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung hier recht zäh.

 

Der vorliegende Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes sei jedoch beschlussfähig. Die für den Antrag nach § 10 BHKG noch zu leistende Arbeit werde keinen erheblichen Einfluss auf die Inhalte des Brandschutzbedarfsplan haben.

 

In der sich anschließenden Diskussion im Ausschuss äußern sich alle Fraktionen dahingehend, dem Beschlussvorschlag folgen zu wollen und dem Brandschutzbedarfsplan zuzustimmen.