StVD’in Piegeler beantwortet die Anfrage. Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen sei reglementiert durch das Land NRW und die Kommune könne hier keine eigenständigen Vordrucke oder ähnliches entwickeln und verbreiten.

 

Anmerkung des Schriftführers: Das Procedere des Anmeldeverfahrens kann hier nachgelesen werden:

 

https://www.schulministerium.nrw/grundschulempfehlung-und-uebergang-die-weiterfuehrenden-schulen