Herr Hartenstein gibt zu Protokoll, dass ein Überblick über die Gefahrenlage und das Unfallgeschehen vor Ort die Grundlage für die Beantwortung der Anfrage ist. Diesbezüglich wird eine Anfrage bei der Polizei gestellt.

 

Zu Umsetzung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 muss eine entsprechende Lärmbelastung nachgewiesen werden, erst dann kann auf dieser Grundlage eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden.

 

 

Die Verwaltung hat den Landesbetrieb angeschrieben und drum gebeten, gemäß dem Lärmaktionsplan Tempo 30 auf folgenden Belastungsachsen

 

Büderich:            Achse Dorfstraße und Niederlöricker Straße,

Büderich:            Achse Moerser Straße / Düsseldorfer Straße / Neusser Straße,

Strümp:               Achse Xantener Straße,

Osterath:            Achse Meerbuscher Straße bis Bahnhof,

 

in Meerbusch anzuordnen. Straßen NRW hat für die genannten Straßenabschnitte eine schalltechnische Untersuchung gemäß RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) durchgeführt und die Anordnung des Tempo 30 in der Nachtzeit auf der Achse Moerser Str./ Düsseldorfer Str. / Neusser Str. umgesetzt. Für weitgehenden Maßnahmen und Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den anderen Belastungsachsen hat der Landesbetrieb kein Einvernehmen gegeben. Hier sollten vorrangig passive Schallschutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden.