Sitzung: 02.12.2021 Ausschuss für Mobilität
Vorlage: DezIII/0173/2021
Herr Hartenstein gibt zu Protokoll, dass ein Überblick über die
Gefahrenlage und das Unfallgeschehen vor Ort die Grundlage für die Beantwortung
der Anfrage ist. Diesbezüglich wird eine Anfrage bei der Polizei gestellt.
Zu Umsetzung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 muss eine
entsprechende Lärmbelastung nachgewiesen werden, erst dann kann auf dieser
Grundlage eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden.
Die Verwaltung hat den Landesbetrieb angeschrieben und drum gebeten,
gemäß dem Lärmaktionsplan Tempo 30 auf folgenden Belastungsachsen
Büderich:
Achse Dorfstraße und Niederlöricker Straße,
Büderich:
Achse Moerser
Straße / Düsseldorfer Straße / Neusser Straße,
Strümp:
Achse Xantener Straße,
Osterath:
Achse Meerbuscher
Straße bis Bahnhof,
in Meerbusch anzuordnen. Straßen NRW hat für die genannten
Straßenabschnitte eine schalltechnische Untersuchung gemäß RLS-90 (Richtlinien
für den Lärmschutz an Straßen) durchgeführt und die Anordnung des Tempo 30 in
der Nachtzeit auf der Achse Moerser Str./ Düsseldorfer Str. / Neusser Str.
umgesetzt. Für weitgehenden Maßnahmen und Anordnung der
Geschwindigkeitsbegrenzung auf den anderen Belastungsachsen hat der
Landesbetrieb kein Einvernehmen gegeben. Hier sollten vorrangig passive
Schallschutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden.