Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die IX. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung mit einer Steigerung der Gebührentarife um durchschnittlich 8,03 % bei einem Kostendeckungsgrad von 80,01 %. Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Ratsherr Quaß berichtet von den Vorberatungen des Ausschusses für Klima, Umwelt und Bau.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig