Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt die IX. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
mit einer Steigerung der Gebührentarife um durchschnittlich 8,03 % bei einem
Kostendeckungsgrad von 80,01 %. Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des
Beschlusses.
Ratsherr Quaß berichtet von den Vorberatungen des Ausschusses für Klima, Umwelt und Bau.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig