Beschluss:
Der
Rat fasst folgenden Beschluss:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen
Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche Straßen 21 %
d) Überörtliche Straßen 30 %
- Aus dem Betriebsergebnissen 2018, 2019 und 2020
werden folgende Beträge vorgetragen:
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden
wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,60
€/m (2021: 1,47 €/m)
b) Fußgängerzonen 9,96
€/m (2021: 8,65 €/m)
c) Innerörtliche Straßen 3,84 €/m (2021: 4,54
€/m)
d) Überörtliche Straßen 3,67 €/m (2021: 4,20
€/m)
4.
Die XLIII. Änderungssatzung wird beschlossen. Die
Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.
Ratsherr Quaß berichtet aus den Vorberatungen des Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig