Beschluss: mehrere Beschlüsse

Beschluss:

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung keine Stellungnahme zum Antrag der Firma Amprion GmbH auf Erteilung der Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Umspannanlage Meerbusch-Osterath auf dem Betriebsgelände abzugeben:

 

 


Seitens der FDP-Fraktion liegt ein Vertagungsantrag vor.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Diesen erläutert Ratsherr Gabernig und verweist auf den aus seiner Sicht vorliegenden Zusammenhang mit dem Konverter und dem benötigten zusätzlichen Löschfahrzeug. Man habe zu wenig Informationen und Zeit gehabt, sich mit dem Antrag zu beschäftigen. Der Katastrophen- und Brandschutz sei unzureichend beachtet.

 

Ausschussvorsitzender Damblon weist darauf hin, dass es sich um ein BImSchG-Verfahren in Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss handele. Die Gemeinde werde lediglich angehört und habe die Gelegenheit, bis zum 30.11.2021 eine Stellungnahme abzugeben. Eine Vertagung habe demnach zur Folge, dass keine Stellungnahme abgegeben werden könne.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass die Verwaltung keine Bedenken gegen das Vorhaben begründen könne. Er verliest die (positive) Stellungnahme der örtlichen Feuerwehr. Er schlägt vor, die Fa. Amprion einzuladen, um die vorgesehenen Maßnahmen im Umspannwerk dem Ausschuss vorzustellen.

 

Sachkundiger Bürger Behlen kann nicht nachvollziehen, warum im Umspannwerk ständig etwas verändert werde. Die Ratsfrauen Niederdellmann-Siemes und Driesel äußern Bedenken, ohne diese näher zu begründen. Ratsfrau Köser hinterfragt die angegebene Spannung „220 kV und mehr“ und vermutet ein „trojanisches Pferd“ mit 380 kV und höheren Brandlasten.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Nach der Sitzung gibt Frau Frey folgendes zu Klärung zu Protokoll:

Der Genehmigungsantrag für die Anlagenerweiterung enthält den Wortlaut „… 220 Kilovolt oder mehr…“

Der Wortlaut aus der Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz: Anhang 1 4. BImSchV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) zur Beschreibung der Anlage:

„Elektroumspannanlagen mit einer Oberspannung von 220 Kilovolt oder mehr einschließlich der Schaltfelder, ausgenommen eingehauste Elektroumspannanlagen;…“

Die weitere technische Beschreibung findet sich im Antrag.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, keine Stellungnahme abzugeben. Über diesen weiterführenden Antrag lässt der Ausschussvorsitzende zuerst abstimmen. Aufgrund des Abstimmungsergebnisses erübrigt sich die Abstimmung über den Vertagungsantrag der FDP.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

SPD

2

 

 

FDP

 

 

2

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

4

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE FRAKTION

1

 

 

Gesamt:

15

0

2