Sitzung: 24.11.2021 Kulturausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: FB4/1430/2021
Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss beschließt,
Zuschüsse zu den durch Denkmalschutz entstandenen Mehrkosten für folgende
Objekte zu zahlen:
- Baudenkmal Pfarrhaus (ehem.), Hochstraße 13 in Meerbusch Osterath
- Baudenkmal Tafelgut Nauenhof, Bismarkstraße 41 in Meerbusch Lank-Latum
- Baudenkmal Wohnhaus, Niederlöricker Str. 26 in Meerbusch Büderich
- Baudenkmal Altes Küsterhaus, Fronhofstr. 1 in Meerbusch-Lank-Latum
- Baudenkmal Küppershof, Stratumer Str. 19 in Meerbusch Nierst
- Baudenkmal Bommershof, Bommershöfe 6 in Meerbusch Osterath
Bezüglich
der Beschlussvorlage zur Denkmalförderung wendet Ratsherr Schmoll (UWG) ein,
dass er das Baudenkmal Pfarrhaus, Hochstr. 13, nicht unterstütze, da er eine
fehlende Sensibilität gegenüber dem Baudenkmal sehe. Es werde ein Carport auf
dem Gelände errichtet, das optisch nicht zum Denkmal passe. Das deute auf ein
mangelndes Verständnis gegenüber dem Baudenkmal hin.
Hinsichtlich
des Bommershof, Bommershöfe 6, wird diskutiert, ob die Stallungen auch
denkmalgeschützt seien und damit die Förderung rechtens sei. Frau
Fachbereichsleiterin Isabel Briese erläutert, dass es Zuschüsse nur für
Maßnahmen gebe, die an denkmalgeschützten Gebäude vorgenommen werden. Somit sei
der Denkmalschutz auch für die Stallungen gegeben.
Grundsätzlich gibt es im Ausschuss die Tendenz, die unter Punkt eins und sechs genannten Fördermaßnahmen nicht zu beschließen. Es wird diskutiert, ob ein Sperrvermerk verhängt werden könne, um in der nächsten Sitzung weitere Informationen der unteren Denkmalbehörde einzuholen. Laut Ratsherrn Jörg Wartschow (CDU) und Herrn Alexander Bolten (Verwaltung, SFI) könne auf eine bestehende Haushaltsposition keine Sperre eingerichtet werden. Zudem weist die Fachbereichsleiterin Isabel Briese darauf hin, dass bei Ablehnung keine Gelder ausgezahlt werden können. Haushaltsrechtlich können diese Gelder nicht in das Jahr 2022 verschoben werden. Der Denkmalbeauftragte Prof. Dr. Schöndeling ergänzt, dass die Auszahlung der Fördermittel an vom Land NRW vorgegebene Richtlinien gebunden sei. Herr Franz-Josef Jürgens (CDU) geht davon aus, dass die Verwaltung diese Liste nicht vorschlagen würde, wenn sie diese vorher nicht geprüft hätte.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.