Ausschussvorsitzender Trautmann begrüßt Herrn Dr. Wahle von Smart Parking. Herr Dr. Wahle erläutert anhand einer Präsentation das Projekt Handy-Parken. Smart Parking bündelt zertifizierte Anbieter. Die Bezahlung der Parkgebühren erfolgt digital. Der Nutzer muss sich über eine App registrieren und die Abrechnung kann nach verschiedenen Kriterien erfolgen, zum Beispiel minutengenau.

 

Im Anschluss steht Herr Dr. Wahle für Fragen zur Verfügung.

 

Ausschussvorsitzender Trautmann fragt, ob bei gleichzeitiger Nutzung eines Parkautomaten und der handygestützten Abrechnung der Parkgebühren, zu unterschiedlichen Zeiten verschiedene Tarife abgerechnet werden können. Herr Dr. Wahle erklärt, dass dies vom Hersteller der Automaten abhänge.

 

Ratsherr Becker erkundigt sich, ob bei der Abrechnung mittels Handy-Parken zusätzlich zu den Parkgebühren noch weitere Gebühren anfallen. Zudem möchte er wissen, ob zusätzlich zu Smart-Parking auch ein weiterer Anbieter ebenfalls Handy Parken anbieten kann. Herr Dr. Wahle führt aus, dass eine geringe Servicegebühr anfällt. Es wäre grundsätzlich technisch möglich, dass ein zweiter Anbieter im Bereich des Handy Parkens tätig wird.

 

Ratsfrau Winter führt aus, dass das Handy Parken bislang nur auf dem Dr. Franz-Schütz-Platz von der Kommune angeboten wird und fragt, ob bei einer Ausweitung des Handy Parkens ein neuer Anbieter ausgewählt werden muss und ob der kommunale Parkscheinautomat bestehen bleiben könne. Herr Dr. Wahle erklärt, dass ein Smart Parking ein zusätzliches Angebot sei. Der kommunale Parkscheinautomat bleibt bestehen.

 

Ratsfrau Winter fragt, ob das Thema Handy-Parken in den Mobilitätsausschuss aufgenommen und dort entschieden werden müsse. Ausschussvorsitzender Trautmann erläutert, dass im Ausschuss für Digitalisierung und Informationstechnologie noch kein Beschluss gefasst werden solle. Es erfolge nur eine Information. Herr Hartenstein erklärt, dass in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 02.12.2021 eine Beschlussvorlage vorliege. Herr Hartenstein sieht das Handy Parken als Ergänzung zu bestehenden Parkscheinautomaten, da diese gemäß der StVO weiterhin bestehen müssen.

 

Sachkundiger Bürger Grund fragt, wie die Zahlung der Parkgebühren kontrolliert werden könne, wenn kein Parkschein ausgegeben werde. Herr Dr. Wahle erläutert, dass die Parkdaten auf einem Server gespeichert werden und über ein mobiles Kontrollgerät, z.B. von den Mitarbeitenden der Parkraumkontrolle, abgerufen werden können. Schon jetzt werden im Bereich der Parkraumkontrolle mobile Kontrollgeräte genutzt.

 

Ratsfrau Driesel sieht einen Mehrwert für den Bürger durch die Nutzung des Handy-Parkens und fragt, ob bei Vertragsschluss mit einem der Anbieter auf der Plattform Gebühren fällig werden. Herr Dr. Wahle führt aus, dass dies vom jeweiligen Anbieter abhängig sei. Ratsfrau Driesel erkundigt sich, ob die Plattform Daten erfasst. Herr Dr. Wahle erklärt, dass nur der Anbieter, mit dem der Vertrag geschlossen wurde, Daten erfassen werde. Dies auch nur nach erfolgter Datenschutzerklärung.

 

Ratsherr Damblon erklärt, dass der CDU Fraktion die Idee des Handy Parken gefalle und die CDU Fraktion bei einer Abstimmung im Mobilitätsausschuss zustimmen werde.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes sieht einen Mehrwert für den Bürger und begrüßt, dass die Parkscheinautomaten parallel zum Handy Parken weiter genutzt werden können. Auch die SPD-Fraktion werde zustimmen.

 

Ratsherr Spetsmann fragt, warum sich die Verwaltung auf einen Anbieter festlege. Er gibt zu bedenken, ob es nicht sinnvoller sei ein „Gateway“ für viele Anbieter zu nehmen, dann wäre die Verwaltung raus bei der Auswahl des Anbieters. Herr Dr. Wahle erklärt, dass der Vorteil der vorgestellten Lösung gerade darin besteh, dass der Bürger die App seiner Wahl nutzen könne.

 

Sachkundiger Bürger Geppert hat Sorge, dass der Datenschutz bei der Nutzung einer Park App vom jeweiligen Anbieter beachtet wird und fragt, welche Vorkehrungen zum Schutz der Daten unternommen werden. Herr Dr. Wahler erklärt, dass zwar Daten erfasst werden, jedoch keine GPS Daten, sondern nur eine Zone, in der das Auto steht. Alle Daten für die Transaktion unterliegen der Einwilligung des Nutzers. Die Daten werden anonymisiert gespeichert und nach Ablauf einer Frist gelöscht.

 

Ausschussvorsitzender Trautmann bedankt sich bei Herrn Dr. Wahle für die Präsentation.