Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt der nachfolgenden planungsrechtlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 277, Am Strümper Busch / Gewerbegebiet Bundenrott, für das Bauvorhaben - Errichtung von Betriebsgebäuden, Berta-Benz-Straße, Meerbusch-Strümp (Flurstück 223 sowie ein Teil aus Flurstück 155) - für folgende Tatbestände gemäß § 31 (2) BauGB zu:

 

1. Überschreitung der maximal zulässigen Bauhöhe um 2,50 m. (14,50 m statt 12,00 m) an den beiden Hochpunkten gem. Gebäudeentwurf (s. Anlage)

 


Frau Briese erläutert den Kontext der Vorlage und stellt die Vorzüge des durch intensive Abstimmungen mit den Investoren und Planern erzielten gelungenen architektonischen wie freiraumplanerischen Entwurfs heraus. Im Besonderen geht sie darauf ein, dass durch die höhenmäßige Überschreitung an den beiden Hochpunkten, für welche die Befreiung erforderlich wird, keine zusätzlichen Nutzflächen generiert werden.

Es wurde durch die Verwaltung zugesagt, durch Auflagen im Kaufvertrag und/oder dingliche Sicherung eine Umsetzung der in Anlage 2 dargestellten Ausführung zu gewährleisten, zuzüglich einer wasserdurchlässigen Ausführung der ebenerdigen Stellplätze.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

SPD

2

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

4

 

 

UWG/Freie Wähler

 

1

 

DIE FRAKTION

1

 

 

Gesamt:

16

1

0