Sitzung: 18.11.2021 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Zur
Beratung liegen dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften vor:
- der Entwurf
des Haushaltes 2022 sowie die Finanzplanung 2023 bis 2025,
- als
Tischvorlagen:
- ein Antrag
der SPD-Fraktion
- zwei Anträge
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- eine
Veränderungsliste der Verwaltung
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften ist zuständig für die Produkte:
010.111.160 Grundstücksverkehr
090.511.010 Räumliche Planung und Entwicklungsmaßnahmen
090.511.020 Grafische Datenverarbeitung
090.511.030 Vermessung
100.511.010 Bodenordnung
100.521.010 Bauaufsicht
1. DEZ III- Planung und Liegenschaften
1.1 Produkt 010.111.160 Grundstücksverkehr,
Seiten 207 - 215
Nr.
1: SPD-Antrag zur Erarbeitung von Richtlinien zur Unterstützung von Familien
beim Erwerb städtischer Grundstücke und/oder Liegenschaften
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, die Verwaltung zu
beauftragen,
ein
Konzept zu erarbeiten, um Familien beim Erwerb städtischer Grundstücke und/oder
Liegenschaften zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Frau
Niederdellmann-Siemes erläutert den Antrag. Herr Schoenauer betont die
Einigkeit in der Zielsetzung, führt jedoch aus, dass die CDU-Fraktion große
Erwartungen in den verstärkten Einsatz von Erbpachtgrundstücken setze und daher
keinen direkten Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen sehe.
Herr
Peters äußert sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ähnlich, und verweist
darauf, dass man sich für bezahlbaren Wohnraum künftig gemeinsam wesentlich
breiter aufstellen müsse, etwa durch geeignete Vergabeverfahren, Einsatz von
Erbpacht, enge Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsgesellschaften oder
–genossenschaften oder die Gründung einer Servicegesellschaft auf Kreisebene.
Er verstehe den Antrag als Arbeitsauftrag an die Verwaltung, ein entsprechendes
Konzept zu erarbeiten. Die finanziellen Folgen seien noch nicht absehbar,
weshalb eine Bindung an die Haushaltsberatungen aus seiner Sicht nicht gegeben
sei.
Frau
Niederdellmann-Siemes stellt klar, dass der Antrag keine unmittelbare
Haushaltsrelevanz habe. Daraufhin kommt es zur Abstimmung.
1.2 Produkt 090.511.010 Räumliche Planung und
Entwicklungsmaßnahmen,
Seiten
497 – 501
Nr.
2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Planungskosten K9n 2.
Bauabschnitt
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
7 |
|
SPD |
|
2 |
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90/DIE
GRÜNEN |
4 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
|
|
DIE FRAKTION |
1 |
|
|
Gesamt: |
6 |
11 |
0 |
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass 150.000 € für die weitere
Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 271 Meerbusch-Osterath „K9n, 2.
Bauabschnitt“) unter HH-Stelle 7_09001002_78911000 neu veranschlagt seien. Die
ursprünglich vorgesehenen 320.000 € aus dem Haushalt 2021 („Am Strümper Busch“)
seien nicht genutzt worden und sollen nicht übertragen werden.
Ratsherr
Schoenauer fragt, wo die 50.000,- € für die Gestaltung des Dr. Franz-Schütz
Platzes veranschlagt seien. Er habe auch diesen Ansatz nicht gefunden.
Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass diese Mittel im
Haushaltsplan 2021 veranschlagt seien und ins Jahr 2022 übertragen werden und
deshalb nicht neu veranschlagt werden müssen. Die
70.000 € für die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für Büderich
seien hingegen nicht neu veranschlagt worden und sollen auch nicht übertragen
werden.
Ratsfrau
Glasmacher erkundigt sich nach einer Liste der Übertragungen. Diese werde in
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erstellt und dem Rat 2022 zur Kenntnis
vorgelegt, führt Herr Bolten aus. Ratsherr Schoenauer vertritt die Meinung,
dass diese Informationen mit konkretem Projektbezug für die Haushaltsberatungen
2022 von großer Bedeutung seien. Er fordert entweder eine Zusage, dass alle
nicht abgerufenen Mittel übertragen werden oder eine Liste der gestrichenen
Maßnahmen für die 2. Lesung. Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt,
dass lediglich in Ausnahmefällen von einer Übertragung abgesehen werde. Bis zur
Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses werde eine
Liste der Maßnahmen aus dem Haushalt 2021 erstellt, die nicht neu angemeldet
seien und für die auch keine Mittel übertragen werden sollen („Streichliste“).
Antrag
der FDP-Fraktion:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, den Ansatz von 150.000,-€
beim PSP-Element 7 09001002 7891 1000 (Seite 500) mit einem Sperrvermerk zu
versehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
1.3 Produkt 090.511.020 Grafische
Datenverarbeitung, Seiten 502 – 505
Es
liegen keine Anträge zu diesem Produkt vor.
1.4 090.511.030 Vermessung, Seiten 506 – 510
Nr.
3: Veränderungsliste der Verwaltung
Es
handelt sich um eine Korrektur des Planungsjahres beim PSP-Element 7.09002003
7831 0000 (Seite 508). Der Ansatz in Höhe von 40.000,-€ gehört anstatt ins
Haushaltsjahr 2024 ins Haushaltsjahr 2023.
Dieses
nimmt der Ausschuss einvernehmlich zu Kenntnis.
1.5 100.511.010 Bodenordnung, Seiten 515 – 520
Es
liegen keine Anträge zu diesem Produkt vor.
1.6 100.521.010 Bauaufsicht, Seiten 523 - 526
Nr.
4: Antrag Bündnis 90/Die Grünen zur konsequenteren Ahndung von Verstößen auf
Baustellen
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
7 |
|
SPD |
2 |
|
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90/DIE
GRÜNEN |
4 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
|
|
DIE FRAKTION |
1 |
|
|
Gesamt: |
8 |
9 |
0 |
Frau
Briese erläutert, dass bereits im Jahr 2014 ausführlich in dieser Angelegenheit
recherchiert worden sei. Im Ergebnis werde die weit überwiegende Zahl der
Baustellen korrekt abgewickelt. Aufwand und Nutzen für ordnungsbehördliche
Verfahren hinsichtlich der Baustellenführung stehen in der Regel außer Verhältnis.
Es habe sich daher bewährt, dass die Baukontrolleure kundenfreundlich durch
Besuche und mündliche sowie schriftliche Hinweise auf eine regelkonforme
Baustellenabwicklung hinarbeiten. Grobe Verstöße werden selbstverständlich
geahndet. Die begrenzten Kapazitäten werden in der Regel für höherrangige
Aufgaben wie Rohbau- und Fertigstellungsabnahmen sowie Brandschauen und
wiederkehrende Prüfungen eingesetzt. Kleinere Verstöße wie fehlende Bauschilder
hingegen seien nachrangig.
Die
Hinweise aus dem gpa-Bericht nehme die Verwaltung sehr ernst. Es müsse
überdacht werden, ob bisherige Strategien (etwa der Verzicht auf die
Beratungsgebühren, Zurückweisung von Baugesuchen oder die Rücknahmefiktion)
weiter Anwendung finden sollen.
Gesamtbeschluss
über die Produkte des Ausschusses für Planung und Liegenschaften:
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss, den Entwurf des Haushalts 2022 für aller der in
seiner Zuständigkeit liegenden Produkte, einschließlich der dazu gefassten
Beschlüsse und den Veränderungsvorschlägen der Verwaltung, dem Rat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
SPD |
|
2 |
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90/DIE
GRÜNEN |
4 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
|
|
DIE FRAKTION |
1 |
|
|
Gesamt: |
15 |
2 |