Zur Beratung liegen dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften vor:

 

  • der Entwurf des Haushaltes 2022 sowie die Finanzplanung 2023 bis 2025,

 

  • als Tischvorlagen:
    • ein Antrag der SPD-Fraktion
    • zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
    • eine Veränderungsliste der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften ist zuständig für die Produkte:

 

010.111.160    Grundstücksverkehr

090.511.010    Räumliche Planung und Entwicklungsmaßnahmen

090.511.020    Grafische Datenverarbeitung

090.511.030    Vermessung

100.511.010    Bodenordnung

100.521.010    Bauaufsicht

 

 

1.  DEZ III- Planung und Liegenschaften

 

1.1     Produkt 010.111.160 Grundstücksverkehr, Seiten 207 - 215

 

Nr. 1: SPD-Antrag zur Erarbeitung von Richtlinien zur Unterstützung von Familien beim Erwerb städtischer Grundstücke und/oder Liegenschaften

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, die Verwaltung zu beauftragen,

ein Konzept zu erarbeiten, um Familien beim Erwerb städtischer Grundstücke und/oder Liegenschaften zu unterstützen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Frau Niederdellmann-Siemes erläutert den Antrag. Herr Schoenauer betont die Einigkeit in der Zielsetzung, führt jedoch aus, dass die CDU-Fraktion große Erwartungen in den verstärkten Einsatz von Erbpachtgrundstücken setze und daher keinen direkten Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen sehe.

 

Herr Peters äußert sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ähnlich, und verweist darauf, dass man sich für bezahlbaren Wohnraum künftig gemeinsam wesentlich breiter aufstellen müsse, etwa durch geeignete Vergabeverfahren, Einsatz von Erbpacht, enge Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsgesellschaften oder –genossenschaften oder die Gründung einer Servicegesellschaft auf Kreisebene. Er verstehe den Antrag als Arbeitsauftrag an die Verwaltung, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Die finanziellen Folgen seien noch nicht absehbar, weshalb eine Bindung an die Haushaltsberatungen aus seiner Sicht nicht gegeben sei.

 

Frau Niederdellmann-Siemes stellt klar, dass der Antrag keine unmittelbare Haushaltsrelevanz habe. Daraufhin kommt es zur Abstimmung.

 

 

1.2     Produkt 090.511.010 Räumliche Planung und Entwicklungsmaßnahmen,

Seiten 497 – 501

 

 

Nr. 2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Planungskosten K9n 2. Bauabschnitt

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

SPD

 

2

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

4

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE FRAKTION

1

 

 

Gesamt:

6

11

0

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass 150.000 € für die weitere Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 271 Meerbusch-Osterath „K9n, 2. Bauabschnitt“) unter HH-Stelle 7_09001002_78911000 neu veranschlagt seien. Die ursprünglich vorgesehenen 320.000 € aus dem Haushalt 2021 („Am Strümper Busch“) seien nicht genutzt worden und sollen nicht übertragen werden.

 

 

Ratsherr Schoenauer fragt, wo die 50.000,- € für die Gestaltung des Dr. Franz-Schütz Platzes veranschlagt seien. Er habe auch diesen Ansatz nicht gefunden. Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass diese Mittel im Haushaltsplan 2021 veranschlagt seien und ins Jahr 2022 übertragen werden und deshalb nicht neu veranschlagt werden müssen. Die 70.000 € für die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für Büderich seien hingegen nicht neu veranschlagt worden und sollen auch nicht übertragen werden.

 

Ratsfrau Glasmacher erkundigt sich nach einer Liste der Übertragungen. Diese werde in Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erstellt und dem Rat 2022 zur Kenntnis vorgelegt, führt Herr Bolten aus. Ratsherr Schoenauer vertritt die Meinung, dass diese Informationen mit konkretem Projektbezug für die Haushaltsberatungen 2022 von großer Bedeutung seien. Er fordert entweder eine Zusage, dass alle nicht abgerufenen Mittel übertragen werden oder eine Liste der gestrichenen Maßnahmen für die 2. Lesung. Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass lediglich in Ausnahmefällen von einer Übertragung abgesehen werde. Bis zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses werde eine Liste der Maßnahmen aus dem Haushalt 2021 erstellt, die nicht neu angemeldet seien und für die auch keine Mittel übertragen werden sollen („Streichliste“).

 

Antrag der FDP-Fraktion:

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, den Ansatz von 150.000,-€ beim PSP-Element 7 09001002 7891 1000 (Seite 500) mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

1.3     Produkt 090.511.020 Grafische Datenverarbeitung, Seiten 502 – 505

 

Es liegen keine Anträge zu diesem Produkt vor.

 

 

 

1.4     090.511.030 Vermessung, Seiten 506 – 510

 

Nr. 3: Veränderungsliste der Verwaltung

 

Es handelt sich um eine Korrektur des Planungsjahres beim PSP-Element 7.09002003 7831 0000 (Seite 508). Der Ansatz in Höhe von 40.000,-€ gehört anstatt ins Haushaltsjahr 2024 ins Haushaltsjahr 2023.

 

Dieses nimmt der Ausschuss einvernehmlich zu Kenntnis.

 

 

1.5     100.511.010 Bodenordnung, Seiten 515 – 520

 

Es liegen keine Anträge zu diesem Produkt vor.

 

 

1.6     100.521.010 Bauaufsicht, Seiten 523 - 526

 

Nr. 4: Antrag Bündnis 90/Die Grünen zur konsequenteren Ahndung von Verstößen auf Baustellen

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

SPD

2

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

4

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE FRAKTION

1

 

 

Gesamt:

8

9

0

 

Frau Briese erläutert, dass bereits im Jahr 2014 ausführlich in dieser Angelegenheit recherchiert worden sei. Im Ergebnis werde die weit überwiegende Zahl der Baustellen korrekt abgewickelt. Aufwand und Nutzen für ordnungsbehördliche Verfahren hinsichtlich der Baustellenführung stehen in der Regel außer Verhältnis. Es habe sich daher bewährt, dass die Baukontrolleure kundenfreundlich durch Besuche und mündliche sowie schriftliche Hinweise auf eine regelkonforme Baustellenabwicklung hinarbeiten. Grobe Verstöße werden selbstverständlich geahndet. Die begrenzten Kapazitäten werden in der Regel für höherrangige Aufgaben wie Rohbau- und Fertigstellungsabnahmen sowie Brandschauen und wiederkehrende Prüfungen eingesetzt. Kleinere Verstöße wie fehlende Bauschilder hingegen seien nachrangig.

 

Die Hinweise aus dem gpa-Bericht nehme die Verwaltung sehr ernst. Es müsse überdacht werden, ob bisherige Strategien (etwa der Verzicht auf die Beratungsgebühren, Zurückweisung von Baugesuchen oder die Rücknahmefiktion) weiter Anwendung finden sollen.

 

 

 

Gesamtbeschluss über die Produkte des Ausschusses für Planung und Liegenschaften:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, den Entwurf des Haushalts 2022 für aller der in seiner Zuständigkeit liegenden Produkte, einschließlich der dazu gefassten Beschlüsse und den Veränderungsvorschlägen der Verwaltung, dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

SPD

 

2

FDP

2

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

4

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE FRAKTION

1

 

 

Gesamt:

15

2