Frau Thomas meldet sich zu Wort und erkundigt sich nach dem Stand der Arbeiten rund um die Bahnunterführung Osterath und was konkret die „Unterbrechung auf unbestimmte Zeit“ bedeute. Weiterhin erfragt sie mit Blick auf TOP 7 die Möglichkeiten der Stadt Meerbusch darauf hinzuwirken, die dortigen Bahnsteige barrierefrei zu gestalten – besonders der Bereich Rheinstraße / Krefelder Hauptbahnhof wird hervorgehoben.

 

Technischer Dezernent Assenmacher verweist auf den folgenden Vortrag der DB Netz AG unter TOP 3. Zur zweiten Anfrage entgegnet er, dass die Zuständigkeit bei der Rheinbahn liege. Weite Teile in Meerbusch seien bereits barrierefrei, wann es in Krefeld so weit sein werde, könne er nicht sagen.

 

Des Weiteren meldet sich Frau Dr. Blaum zu Wort und erkundigt sich, ob die Fuß- und Radunterführung mit Blick auf TOP 3 trotzdem umsetzbar sei und die Kreuzungen Strümper Straße und Meerbuscher Straße früher fertiggestellt werden könnten. Darüber hinaus fragt sie nach der Repräsentativität der im Juni durchgeführten Verkehrszählungen im Rahmen des Mobilitätskonzepts und bittet darum, auf das ausführende Ingenieurbüro zuzugehen, um die Werte um 10 bzw. 20 anzuheben. Diese Werte habe sie dem VCD-Newsletter entnommen. Anschließend weist sie darauf hin, dass Sie als Verfasserin der Bürgeranregung keine Einladung zur Ausschusssitzung erhalten habe. Technischer Dezernent Assenmacher entgegnet, dass offenbar ein Versehen vorliege und die Einladungen nach wie vor an die Verfasser von Bürgeranregungen versendet würden.

 

Darüber hinaus weist er auf die jahrzehntelange Erfahrung des Ingenieurbüros Planersocietät hin. Die Ergebnisse der Verkehrszählungen seien durchaus repräsentativ. Sie seien mit Zahlen aus vergangenen Jahren und aus anderen Städten abgeglichen worden. Auf die Fragen zur Unterführung werde die DB Netz AG im späteren Vortrag eingehen.