Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich gemäß der anliegenden V. Änderungssatzung zu beschließen.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt zudem, auf die turnusgemäße 5%-ige Erhöhung der Elternbeiträge zur Abmilderung der Covid19-Folgen für die örtliche Gemeinschaft zu verzichten.

 


Vorsitzende Schoppe weist darauf hin, dass neben der Beschlussvorlage der Verwaltung 3 Änderungsanträge aus den Ratsfraktionen vorliegen.

 

Erster Beigeordneter Maatz erinnert eingangs an den gemeinsamen Weg zur Anpassung der Elternbeitragstabelle bis zum vorliegenden Verwaltungsvorschlag. Bereits zur Haushaltsberatung 2021 hätten sich die Fraktionen mit dieser Thematik befasst. Im Ausschuss und in einem Workshop seien die unterschiedlichen Auffassungen zur Gestaltung der Satzung diskutiert, aber kein einheitliches Votum erreicht worden. Daher habe sich die Verwaltung bei dem vorliegenden Entwurf einerseits von den dargelegten Intentionen leiten lassen; andererseits habe die Verwaltung angesichts der insbesondere coronabedingten Finanzschäden auch die Aufgabe, für die Kindertagesbetreuung als Serviceleistung der Kommune angemessene Beiträge zu generieren.

Nicht eingeflossen sei die diskutierte Anhebung des Freibetrages, angesichts der zuletzt in 2017 vorgenommenen Erhöhung aber eine durchgängig 5%ige Anhebung der Elternbeiträge. Diese liege noch unterhalb der in diesem Zeitraum erfolgten Erhöhung der Personalaufwendungen um 8,5 %, welche in die Beitragsermittlung einfließen müsse. Ohnehin deckten die Elternbeiträge nur einen Bruchteil der Kosten.

Im Ergebnis empfehle die Verwaltung daher die Beibehaltung der bisherigen Freigrenze, die Anhebung der Beiträge um 5% sowie eine zusätzliche Einkommensstufe ab 109.001€. Dies diene der Vereinheitlichung innerhalb der Kreisgemeinschaft, insbesondere aber als Signal zum Haushalt 2022.

 

Ratsherr Neuhausen bedauert zunächst, dass im Laufe des Jahres keine Einigung habe erzielt werden können. Die Verwaltung habe zu wenig Initiative gezeigt, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Im Ergebnis lägen wieder 3 Fraktionsanträge vor, die ähnlich und doch unterschiedlich seien.

Der SPD-Antrag sehe mit einem Freibetrag von 49.000 € wohl die weitestgehende Änderung vor. Die prozentuale Erhöhung werde mitgetragen, was der auch im Jugendhilfebereich geltenden Beschlusslage entspreche, Gebühren, Eintrittsgelder etc. in der Regel alle 2 Jahre um 5% zu erhöhen. Auch die zusätzliche Einkommensstufe im oberen Segment werde unterstützt.

 

Ratsherr Jörgens trägt vor, dass im Workshop seines Erachtens eine Annäherung der Positionen gelungen sei. Er sehe die Anträge der Fraktionen letztlich nahe beieinander. Mit dem gemeinsamen Antrag von CDU/FDP sollten die Ergebnisse des Workshops berücksichtigt werden. Die Diskussion habe angesichts des Spannungsfeldes erfolgen müssen, dass langfristig ein vollständiger Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen angestrebt, dies jedoch angesichts der Informationen zur aktuellen Haushaltslage derzeit nicht umsetzbar sei.

Der Zeitpunkt der Änderung sei diskutabel. Sollte verwaltungsseitig die Umsetzung zum 01.01.2022 realisierbar sein, werde dies mitgetragen.

 

Ratsherr Wartchow erläutert, dass intensiv über die Angemessenheit einer prozentualen Erhöhung diskutiert worden sei. Zu Recht werde auf die coronabedingten Finanzlücken im Haushalt hingewiesen, jedoch seien auch die Familien weiterhin pandemiebedingten Belastungen ausgesetzt. Im Ergebnis habe sich die Fraktion daher entschieden, die Eltern in diesem Bereich von einer prozentualen Erhöhung auszunehmen und damit die von Eltern und Kindern erbrachten Leistungen zu würdigen.

 

Ratsherr Fliege verweist nochmals auf den fraktionsübergreifenden Konsens, Beiträge und Gebühren grundsätzlich alle 2 Jahre um 5% zu erhöhen. Während der coronabedingten Einschränkungen habe es für die Familien auch Beitragsfreistellungen gegeben, so dass die lineare Erhöhung richtig sei. Bündnis90/DIE GRÜNEN hätten letztlich den Antrag aus dem letzten Jahr erneut gestellt. Wäre dieser Antrag damals beschlossen worden, wäre die Entlastung bereits eingetreten. Beantragt sei die Erhöhung zum neuen Kindergartenjahr, es werde aber auch die Umsetzung zum 01.01.2022 mitgetragen.

 

 

Für das weitere Vorgehen fasst Fachbereichsleiter Annacker die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Anträge zusammen. Die Umsetzung zum 01.01.2022 sei inzwischen Konsens, SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN sähen eine durchgängige Erhöhung um 5% vor. Der Freibetrag solle laut SPD-Antrag auf 49.000 € erhöht werden, laut Bündnis90/DIE GRÜNEN auf 40.000 €. Die Umsetzung des SPD-Antrages würde einen Einnahmeausfall von ca. 50.000 € bedeuten.

 

Kämmerer Volmerich weist vorsorglich auf die haushalterische Möglichkeit der Abgrenzung hin, sollte der Ausschuss aktuell aus Rücksicht auf die coronabedingten Belastungen der Familien auf die regelhafte lineare Erhöhung der Elternbeiträge verzichten.

 

Im Rahmen der weiteren Diskussion zieht Ratsherr Fliege den Teilantrag auf lineare Erhöhung der Elternbeiträge zurück.

 

Ratsherr Neuhausen hält den Antrag auf 5%-ige Erhöhung ausdrücklich aufrecht und unterstützt insoweit den Verwaltungsvorschlag.

 

Die Umsetzung zum 01.01.2022 ist Konsens.

 

Es wird zunächst über den weitestgehenden Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt mit Erhöhung der beitragsfreien Stufe auf 49.000 € und einer linearen Erhöhung um 5 %. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

4

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

SPD

1

 

 

FDP

 

1

 

UWG/Freie Wähler

 

1

 

Personen, die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind

1

 

 

Personen, die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind

2

2

 

Gesamt:

6

8

 

 

 

Sodann wird über den Antrag von CDU/FDP abgestimmt mit einer Erhöhung der beitragsfreien Stufe auf 40.000 € und der Schaffung einer zusätzlichen Einkommensstufe ab 109.001 € bei linearem Anstieg. Auf die allgemeine prozentuale Erhöhung soll zur Abmilderung der coronabedingten Belastungen der Familien verzichtet werden; die Umsetzung soll zum 01.01.2022 erfolgen. Dem Antrag wird einvernehmlich zugestimmt bei 2 Enthaltungen.

 

 

Aus der Umsetzung dieses Beschlusses ergeben sich folgende Änderungen für den Haushaltsentwurf 2022, die in die Veränderungsliste aufgenommen werden:

 

060 361 010 / 4321 2000   Ansatzreduzierung von    850.000 € auf       835.000 €

 

060 365 010 / 4321 1000   Ansatzreduzierung von 2.140.000 € auf    2.106.000 €.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

4

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

SPD

 

 

1

FDP

1

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

Personen, die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind

 

 

1

Personen, die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind

4

 

 

Gesamt:

12

 

2