Technischer Beigeordneter Assenmacher trägt entsprechend der Informationsvorlage vor und appelliert an die Ausschussmitglieder, Vertrauen in die Verwaltung zu haben bezüglich der Art und der Standortauswahl der Fahrradanlehnbügel. Zukünftig solle dies wieder Teil des laufenden Geschäfts der Verwaltung sein. Da nun im Lauf der Zeit viele Standorte festgelegt worden seien, solle die Vorlage einen Überblick bieten.

 

Auf die Anmerkung von Ratsherrn Thywissen, dass die Verwaltung fälschlicherweise eine Informationsvorlage anstelle einer Beschlussvorlage vorgelegt habe, erklärt Ausschussvorsitzender Quaß, dass es sich bei diesem Thema um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handle. Es habe durch die Ortsbegehungen eine Beteiligung des Ausschusses gegeben. In diesem Rahmen besprochene Anregungen seien in die Planung eingeflossen. Insofern habe man sich in der Vorbesprechung für den Ausschuss für eine Informationsvorlage entschieden. Den Fraktionen bliebe es unbenommen, Änderungsanträge zu stellen.

 

Über die Standorte selbst entsteht keine weitere Diskussion.

 

Ratsfrau Neukirchen erkundigt sich danach, warum entgegen der Abmachung bei der Begehung, die Parkplätze an der Fronhofstraße doch nicht zugunsten der Fahrradanlehnbügel gestrichen werden. Technischer Beigeordneter Assenmacher führt aus, dass es dort viele Wohnungen ohne Stellplätze gebe und der Parkdruck hoch sei. Frau Frey schlägt vor, die Aufstellung der Bügel an dieser Stelle auf später zu verschieben. Zunächst sollen alle anderen Standorte realisiert werden und nach der Sommersaison (Testphase) solle entschieden werden, ob der Bedarf dort für einen weiteren Standort gegeben sei.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Fischer, was mit den alten Bügeln passiere, antwortet Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass diese abgebaut würden. Herr Hartenstein ergänzt, dass auch die Werbeaufsteller immer mehr von den Gehwegflächen entfernt werden sollen.

 

Ratsherren Bertholdt, Gabernig und Wagner sprechen sich dafür aus, dass die Aufstellung der Fahrradanlehnbügel nicht zulasten der zu Fuß Gehenden durchgeführt werden solle, sondern stattdessen gegebenenfalls auch Parkplätze wegfallen könnten.