Sitzung: 20.11.2012 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB6/436/2012
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Wohnbaugrundstücke im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 271, Meerbusch-Büderich, Gewerbe- und Wohnpark Böhlerstraße
(Gemarkung Büderich, Flur 32, Flurstücke Nr. 553, 578 und 579 sowie 581 - 583)
werden zum Höchstgebot, mindestens aber zu einem Kaufpreis in Höhe von 380,00 €/m²;
das Mischgebietsgrundstück (Gemarkung Büderich, Flur 32, Flurstück-Nr. 552)
sowie das Mischgebietsgrundstück (Gemarkung Büderich, Flur 32, Flurstück 577)
ebenfalls zum Höchstgebot, jedoch zu einem Mindestkaufpreis von
360,00 €/m² einschl. Anliegerbeiträge verkauft.
Entscheidend für die Vergabe wird sowohl das
Kaufpreisgebot als auch der städtebauliche Entwurf sein. Die Stadt behält sich
Nachverhandlungen sowohl hinsichtlich des Kaufpreisgebotes als auch der
Planentwürfe vor.
Die Grundstücke für die Einfamilienhausbebauung
und für die Mischgebietsbebauung sollen an Investoren veräußert werden.
Dabei besteht die Möglichkeit, sich sowohl auf
alle ausgeschriebenen Grundstücke gleichzeitig zu bewerben als auch jeweils
einzeln auf den Komplex der Wohnbaugrundstücke und der beiden
Mischgebietsgrundstücke.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücke national im Rahmen einer
freihändigen Vergabe öffentlich auszuschreiben, wobei ein Anspruch auf Zuschlag
ausgeschlossen wird.
2.
Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot entsprechend der nachstehenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung erteilt werden:
2.1 Für die Mischgebietsgrundstücke
Preis 50 %
Städtebauliche
Qualität 50 %
-
Eingliederung in das bauliche Umfeld –
Umgang mit Trauf-, First- und
Gebäudehöhen 5
Punkte
- Fassadengliederung und Dachgestaltung/Fassadenmaterialien 5 Punkte
- Freiraumgestaltung 2
Punkte
- Anordnung der Stellplätze 2
Punkte
-
Nutzung regenerativer Energiequellen 5
Punkte
Darüber
hinaus bestehen folgende Ausschlusskriterien:
- Unterbietung des Mindestkaufpreises von
360,00 €/m²
- kein Finanzierungsnachweis über den
gebotenen Kaufpreis
- weniger als 10 % gewerbliche Nutzung (BGF)
- weniger als 10 % Wohnnutzung (BGF)
- keine Barrierefreiheit bei den Wohnungen
2.2 Für die Wohnbaugrundstücke
Preis 50 %
Städtebauliche
Qualität 50 %
-
Eingliederung in das bauliche Umfeld -
Umgang mit Trauf-, First- und
Gebäudehöhen 5
Punkte
- Fassadengliederung und Dachgestaltung/Fassadenmaterialien 5 Punkte
- Freiraumgestaltung 2
Punkte
- Anordnung der Stellplätze 2
Punkte
-
Nutzung regenerativer Energiequellen 5
Punkte
Darüber
hinaus bestehen folgende Ausschlusskriterien:
- Unterbietung des Mindestkaufpreises von
380,00 €/m²
- kein Finanzierungsnachweis über den
gebotenen Kaufpreis
- keine Doppelhäuser
Ratsherr Peters beantragt, die Punktezahl für die Nutzung regenerativer Energien deutlich anzuheben. Der Auschuss einigt sich sodann auf 5 Punkte statt 2 wie in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagen.
Ratsherr Schoenauer beantragt, das Wort „vollständige“ bei der Nutzung regenerativer Energiequellen zu streichen. Dem stimmt der Ausschuss zu.
Herr Gatzlik merkt an, dass somit die Höchstzahl der Wertungspunkte von 16 auf 19 steigt. Dies nimmt der Ausschuss zu Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig