Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Die Wohnbaugrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 271, Meerbusch-Büderich, Gewerbe- und Wohnpark Böhlerstraße (Gemarkung Büderich, Flur 32, Flurstücke Nr. 553, 578 und 579 sowie 581 - 583) werden zum Höchstgebot, mindestens aber zu einem Kaufpreis in Höhe von 380,00 €/m²; das Mischgebietsgrundstück (Gemarkung Büderich, Flur 32, Flurstück-Nr. 552) sowie das Mischgebietsgrundstück (Gemarkung Büderich, Flur 32, Flurstück 577) ebenfalls zum Höchstgebot, jedoch zu einem Mindestkaufpreis von 360,00 €/m² einschl. Anliegerbeiträge verkauft.

Entscheidend für die Vergabe wird sowohl das Kaufpreisgebot als auch der städtebauliche Entwurf sein. Die Stadt behält sich Nachverhandlungen sowohl hinsichtlich des Kaufpreisgebotes als auch der Planentwürfe vor.

Die Grundstücke für die Einfamilienhausbebauung und für die Mischgebietsbebauung sollen an Investoren veräußert werden.

Dabei besteht die Möglichkeit, sich sowohl auf alle ausgeschriebenen Grundstücke gleichzeitig zu bewerben als auch jeweils einzeln auf den Komplex der Wohnbaugrundstücke und der beiden Mischgebietsgrundstücke.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücke national im Rahmen einer freihändigen Vergabe öffentlich auszuschreiben, wobei ein Anspruch auf Zuschlag ausgeschlossen wird.

2.

Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot entsprechend der nachstehenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung erteilt werden:

2.1 Für die Mischgebietsgrundstücke

 

Preis   50 %

Städtebauliche Qualität   50 %

-      Eingliederung in das bauliche Umfeld –

     Umgang mit Trauf-, First- und Gebäudehöhen                                                          5 Punkte

-      Fassadengliederung und Dachgestaltung/Fassadenmaterialien                                5 Punkte

-      Freiraumgestaltung                                                                                                     2 Punkte

-      Anordnung der Stellplätze                                                                                         2 Punkte

-      Nutzung regenerativer Energiequellen                                                                       5 Punkte

 

Darüber hinaus bestehen folgende Ausschlusskriterien:

-    Unterbietung des Mindestkaufpreises von 360,00 €/m²

-    kein Finanzierungsnachweis über den gebotenen Kaufpreis

-    weniger als 10 % gewerbliche Nutzung (BGF)

-    weniger als 10 % Wohnnutzung (BGF)

-    keine Barrierefreiheit bei den Wohnungen

 

2.2 Für die Wohnbaugrundstücke

Preis   50 %

Städtebauliche Qualität   50 %

-      Eingliederung in das bauliche Umfeld -

     Umgang mit Trauf-, First- und Gebäudehöhen                                                          5 Punkte

-      Fassadengliederung und Dachgestaltung/Fassadenmaterialien                                5 Punkte

-      Freiraumgestaltung                                                                                                     2 Punkte

-      Anordnung der Stellplätze                                                                                         2 Punkte

-      Nutzung regenerativer Energiequellen                                                                       5 Punkte

 

Darüber hinaus bestehen folgende Ausschlusskriterien:

-    Unterbietung des Mindestkaufpreises von 380,00 €/m²

-    kein Finanzierungsnachweis über den gebotenen Kaufpreis

-    keine Doppelhäuser

 


Ratsherr Peters beantragt, die Punktezahl für die Nutzung regenerativer Energien deutlich anzuheben. Der Auschuss einigt sich sodann auf 5 Punkte statt 2 wie in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagen.

Ratsherr Schoenauer beantragt, das Wort „vollständige“ bei der Nutzung regenerativer Energiequellen zu streichen. Dem stimmt der Ausschuss zu.

Herr Gatzlik merkt an, dass somit die Höchstzahl der Wertungspunkte von 16 auf 19 steigt. Dies nimmt der Ausschuss zu Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:                     einstimmig