Beschluss:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2022 wird auf 2,22 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2022 wird auf 0,97 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.    Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2018 mit den verbleibenden 120.827,73 € in die Kalkulation 2022 eingestellt. Das Betriebsergebnis 2019 wird 190.000,00 € ca. die Hälfte des noch verbleibenden Betrages (381.415,45 €) vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2020 werden 160.000 €, was ca. einem Drittel des Betriebsergebnisses entspricht, vorgetragen, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe von 470.827,73 € erfolgt.

 

3.    Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2018 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe der verbleibenden 207.803,39 €. Vom Betriebsergebnis 2019 werden die verbleibenden 399.469,36 € in die Kalkulation vorgetragen. Vom negativen Betriebsergebnis 2020 (-113.442,70 €) werden -30.000,00 € in die Kalkulation 2022 vorgetragen. Insgesamt erfolgt ein Vortrag in Höhe von 577.272,75 €.

 

4.    Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,78 € festgesetzt.

 

5.    Die XIII. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.

 

 

 


Der Beschluss wird ohne Debatte gefasst.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig