Beschluss:

Der Rat beschließt, die XXXVI. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschließen.

Die beigefügte Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 (Anlage B) wird Gegenstand dieses Beschlusses.

 

 


Ratsherr Banse erkundigt sich nach der Planung der Verwaltung bezüglich der Papiercontainer im öffentlichen Raum. Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass diese stehen bleiben. Durch den Verkauf des Papiers aus den Containern profitiere der Gebührenzahler. Erlöse aus dem Altpapierverkauf der blauen Tonnen (gewerbliche Sammlung), die den Bürger und Bürgerinnen kostenlos vom Entsorger zur Verfügung gestellt wurden, gingen zu 100% an den Entsorger. Frau Frey ergänzt, dass auch die Haushalte, die eine blaue Tonne haben, die Container insbesondere für die Entsorgung der Kartonagen benutzen. Die nächste Abfallentsorgungsausschreibung incl. Sammlung und Transport des Altpapiers sei erst im Jahr 2024. Im Jahr 2023 werde die Verwaltung der Politik das Abfallentsorgungskonzept ab dem Jahr 2025 zum Beschluss vorlegen. Ob Containerstandorte bestehen bleiben oder abgeschafft werden sollen, könne die Politik dann entscheiden. Sie weist auf das Problem hin, dass das derzeitige Abfallentsorgungsunternehmen im Falle einer Auftragserteilung an eine andere Firma, seine blauen Tonnen bei den Haushalten belassen werde.

 

Bezüglich des Aufwands der Säuberung der Papiercontainerstandorte erläutert sie, dass die Stadt dafür jährlich 113.000,- € (Nebenentgelt) von den Dualen Systemen Deutschland (DSD) erhalte.  

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig