Sitzung: 16.11.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss,
dem Rat den Entwurf des Haushaltes 2022 für den Produktbereich 060 / Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe (Seite 411 - 478) einschließlich dem Produkt 050 341
010 / Unterhaltsvorschuss (Seite 401 – 405) und der Veränderungsliste sowie – soweit
betroffen – 010 111 080 / Serviceleistungen Baubetriebshof und 010 111 140 /
Technisches Gebäudemanagement zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die
Beratung des Haushaltsentwurfs 2022 erfolgt in der Reihenfolge des
Produkthaushaltes unter Einbeziehung der Änderungsanträge der Fraktionen. Die
Abstimmung über die Anträge erfolgt beim jeweiligen Produkt.
Produkt 060 361 010 Förderung
von Kindern in Kindertagespflege Seite 412 bis 421
Aufgrund der Beschlussfassung zu TOP 2 –
Elternbeitragssatzung - ist der Ansatz „Kostenbeiträge bei Tagespflege“ bei SK
43212000 um 15.000 € auf 835.000 € zu reduzieren.
Im
Übrigen liegen keine Änderungsanträge vor. Dem
Entwurf wird bei Enthaltung von Ratsherrn Neuhausen und sachkundigem Bürger
Eimer zugestimmt.
Produkt
060 362 010 Kinder- und
Jugendarbeit Seite 423 - 428
Antrag
der Fraktionen CDU und FDP zu 060 362 010 / 5291 0000 – Aufwendungen für
sonstige Dienstleistungen / Erhöhung des
Ansatzes um 2.000 € zur Gestaltung von städtischen Litfaßsäulen durch
Jugendliche
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ratsherr
Wartchow erläutert den Antrag, der angeregt sei durch die erfolgreiche Aktion
einer Street Art-Künstlerin in Meerbusch. Hier bestehe die Möglichkeit eines
kommunalen Projektes für Jugendliche im öffentlichen Raum.
Ratsfrau
Appel ergänzt, dass sie bereits unabhängig von dieser Thematik Kontakt zu einer
Künstlerin habe, die für die Durchführung eines entsprechenden Workshops mit
Jugendlichen einen Kostenvoranschlag über 500 € vorgelegt habe.
Ratsherr
Fliege unterstützt die Idee grundsätzlich, stellt aber die Notwendigkeit
zusätzlicher Haushaltsmittel in Frage. Zudem gebe es auch mögliche Folgekosten,
z.B. für Material, zu bedenken.
Sodann
wird dem Antrag einstimmig ohne Enthaltung zugestimmt.
Dem
Entwurf 060 362 010 einschließlich des Änderungsbeschlusses wird bei Enthaltung
von Ratsherrn Neuhausen und sachkundigem Bürger Eimer zugestimmt.
Produkt 060 363 010 Ergänzende
und ersetzende Hilfen Seite 431 bis
437
Es
liegen keine Änderungsanträge vor. Dem
Entwurf wird bei Enthaltung von Ratsherrn Neuhausen und sachkundigem Bürger
Eimer zugestimmt.
Produkt
060 363 020 Kinder- und
Jugendsozialarbeit, Familienförderung
Seite
438 - 443
Antrag
der SPD-Fraktion zu 060 363 020 - Personalaufwendungen
/ Schaffung von 2 sozialpädagogischen
Stellen für Schulsozialarbeit
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss, im Stellenplan 2022 zwei unbefristete Stellen
für Schulsozialarbeit einzurichten und die erforderlichen Haushaltsmittel
bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
4 |
||
Bündnis
90/Die Grünen |
2 |
|
|
SPD |
1 |
|
|
FDP |
1 |
||
UWG/Freie
Wähler |
1 |
|
|
Personen,
die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind |
1 |
|
|
Personen,
die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
vorgeschlagen sind |
2 |
1 |
|
Gesamt: |
7 |
6 |
Nach
Hinweis von Vorsitzender Schoppe auf die Zuständigkeit des Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschusses verweist Ratsherr Neuhausen auf die seines
Erachtens nicht eindeutige Zuordnung. Zwar finde Schulsozialarbeit in Schule
statt, sei jedoch vom Jugendamt zu organisieren. Mit dem vorliegenden Antrag
solle die dringend notwendige Schaffung kommunalfinanzierter Schulsozialarbeit
auf den Weg gebracht werden. Auch andere Städte mit großen finanziellen
Problemen hätten Lösungen gefunden, z.B. Krefeld mit einem Schulsozialarbeiter
je Schule. Meerbusch sei davon weit entfernt, obwohl der Bedarf auch im JHA
bereits festgestellt sei. Mit einem ausdrücklichen Votum des JHA an den HFWA
solle die Dringlichkeit der Schaffung von sozialpädagogischen Stellen für
Schulsozialarbeit unterstrichen werden.
Ratsherr
Fliege unterstützt das Anliegen und weist auf einen entsprechenden Antrag von
Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Schulausschuss hin.
Erster
Beigeordneter Maatz betont, dass eine Abstimmung im kommunalrechtlich nicht
zuständigen JHA lediglich als Appell ohne Rechtswirkung gewertet werden könne.
Er erinnert an die letzte streitige Diskussion mit Abstimmung über
kommunalfinanzierte Schulsozialarbeit im Jahr 2019. Seinerzeit sei nicht über
die Notwendigkeit, jedoch über die Kostenverteilung gestritten worden, wobei
die Mehrheit auf die Landeszuständigkeit verwiesen habe. Das Land NRW habe mit
den neuen Richtlinien zur Schulsozialarbeit die bisherige Unterscheidung
zwischen BuT- und allgemeiner Schulsozialarbeit aufgegeben.
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Jörgens zu den für Schulsozialarbeit einzusetzende
Mitteln aus dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ erläutert Erster
Beigeordneter Maatz, dass diese ergänzenden Fördermittel bis zum Jahresende
2022 zur Verfügung stünden. Neben dem ohnehin bestehenden Fachkräftemangel
würden die Probleme bei der Personalfindung durch die nur temporäre und
pandemiebedingte Förderung des Landes nochmals verstärkt. Bislang könnten für
die verfügbaren Fördermittel Lösungen nur im Rahmen der Befristung angeboten
werden.
Ratsherr
Neuhausen betont, dass der Antrag auf Schaffung unbefristeter Stellen gerichtet
sei, auch als Voraussetzung für die erfolgreiche Gewinnung von Fachpersonal.
Als Einstieg in die kommunalfinanzierte Schulsozialarbeit in Meerbusch würde
daher zunächst die Einrichtung von 2 Stellen beantragt.
Ratsherr
Wartchow wendet ein, dass der SPD-Antrag unabhängig von den
Corona-Fördermitteln auf eine Änderung der Finanzierungsstruktur abziele.
Landesaufgaben sollten jedoch nicht durch Kommunen finanziert werden.
Beratendes
Mitglied Möhr ergänzt vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen im
Integrationsrat, dass Vertrauensaufbau und Kontinuität durch feste
Ansprechpartner für eine erfolgreiche Schulsozialarbeit unabdingbar seien. Bei
befristet eingerichteten Stellen könne dies kaum erreicht werden.
Ratsherr
Fliege kann die Argumentation von Ratsherrn Wartchow nachvollziehen, diese
helfe jedoch nicht den Bedürftigen. Die durch die Pandemie verschärften
Probleme würden immer deutlicher; Kinder und Jugendliche bräuchten Hilfe und
dafür brauche es Schulsozialarbeit. Der Antrag werde daher unterstützt.
Sachkundiger
Bürger Eimer weist nochmals auf den bereits über Jahre festgestellten und
unumstrittenen Bedarf hin. Insbesondere nach dem Wegfall der Förderschulen
seien feste Strukturen und eine Verankerung der Schulsozialarbeit notwendig.
Auch wenn die Landesregierung aufgefordert sei, sich zu bewegen, müsse jetzt
ein Anfang gemacht werden.
Sachkundige
Bürgerin Schumann verweist auf den Zeitfaktor zum Aufbau von Vertrauen bei
Kindern, Jugendlichen und Eltern. Dies könne mit befristet besetzten Stellen
kaum ausreichend gelingen, so dass die eingesetzten Gelder im Ergebnis
vergeudet seien.
Ratsherr
Neuhausen drängt auf einen Empfehlungsbeschluss des JHA an den HFWA, um auch
die Haltung des Fachausschusses deutlich zu machen und bittet um entsprechende
Abstimmung. Nach kurzer Diskussion über die Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit
eines solchen Beschlusses, der lediglich eine Appellfunktion haben könne,
erfolgt die Abstimmung mit mehrheitlicher Zustimmung.
Im
Übrigen wird dem Entwurf 060 363 020 bei Enthaltung von Ratsherrn Neuhausen und
sachkundigem Bürger Eimer zugestimmt.
Produkt 060 363 030 Gesetzliche
Vertretung Seite 444 bis 446
Es
liegen keine Änderungsanträge vor. Dem
Entwurf wird bei Enthaltung von Ratsherrn Neuhausen und sachkundigem Bürger
Eimer zugestimmt.
Produkt
060 365 010 Kindertagesbetreuung
in Einrichtungen Seite 449 - 467
a)
Aufgrund der Beschlussfassung zu TOP 2 –
Elternbeitragssatzung - ist der Ansatz „Elternbeiträge“ bei SK 43211000 um
34.000 € auf 2.106.000 € zu reduzieren.
b)
Antrag
der SPD-Fraktion zu 060 365 010 - Personalkosten / Einrichtung
von 5 Stellen für Alltagshelfer
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss,
im Stellenplan 2022 fünf unbefristete Stellen für AlltagshelferInnen
einzurichten und die erforderlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
4 |
||
Bündnis
90/Die Grünen |
2 |
|
|
SPD |
1 |
|
|
FDP |
1 |
||
UWG/Freie
Wähler |
1 |
|
|
Personen,
die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind |
1 |
|
|
Personen,
die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
vorgeschlagen sind |
2 |
1 |
|
Gesamt: |
7 |
6 |
Ratsherr
Neuhausen begründet den Antrag und bittet aufgrund der Stellenplanrelevanz um
den entsprechenden Empfehlungsbeschluss an den zuständigen Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss. Alltagshelfer würden benötigt, um den Betrieb
in den Kindertageseinrichtungen zu unterstützen und die pädagogischen
Fachkräfte zu entlasten.
Sachkundiger
Bürger Eimer ergänzt, dass Alltagshelfer in Kitas seit der Corona-Pandemie
bereits eingesetzt seien, im Wesentlichen eingestellt für zusätzliche
Hygienemaßnahmen. Grundsätzlich sei auch die Aufstockung von Arbeitszeiten bei
bestehendem Personal möglich, z.B. der hauswirtschaftlichen Kräfte oder
Hausmeister. Wichtig sei aber die Entlastung des pädagogischen Personals von
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Erster
Beigeordneter Maatz verweist auf das zwischenzeitlich ausgelaufene
Förderprogramm des Landes zur Unterstützung im Pandemiebetrieb. In städtischen
Kitas seien 14 Personen tätig gewesen.
Fachbereichsleiter
Annacker ergänzt, dass diese Kräfte nach Wegfall der Landesmittel in den
Einrichtungen zwar vermisst würden, allerdings seien in fast jeder Einrichtung
hauswirtschaftliche Kräfte tätig, die unterstützten. Schwerer wiege jedoch das
fehlende Fachpersonal; derzeit seien 8 bis 10 Fachkraftstellen nicht besetzt.
Alltagshelfer dürften keine pädagogischen Tätigkeiten übernehmen, weshalb eine
Refinanzierung des Landes ohnehin entfalle. Der Fachbereich sei in ständigem
Austausch mit der Personalverwaltung, wie die besonderen Herausforderungen des
Fachkräftemangels bewältigt werden könnten. Mit Einstellung der Alltagshelfer
sei auch die Hoffnung verbunden gewesen, neue Kräfte für eine
Fachkraftausbildung gewinnen zu können. Von 14 AlltagshelferInnen hätten 2
Personen das Ausbildungsangebot angenommen. Im Ergebnis sei festzustellen, dass
Unterstützungsbedarf grundsätzlich gegeben sei, aber zuvorderst die
Aufrechterhaltung des Betriebes ohne Schließungen gelingen müsse.
Sodann
erfolgt die Abstimmung mit mehrheitlicher Zustimmung.
c)
Veränderungsmeldung
der Verwaltung zu 7 06003082 / 6811 0000 – Investitionskostenzuweisung des
Landes Kita „Rheinräuber“ Laacher Weg/Ligusterweg
Der
Zuwendungsbescheid des Landes über ings. 2.801.009 € liegt vor. Die 2021
eingeplante Zuwendung kann aus formalen Gründen nur in Höhe von 1.960.706 €
abgerufen werden. Der Restbetrag von 840.300 € ist in 2022 neu zu veranschlagen
Dem
Entwurf 060 365 010 einschließlich der Änderungen wird bei Enthaltung von
Ratsherrn Neuhausen und sachkundigem Bürger Eimer zugestimmt.
Produkt 060 366 010 Einrichtungen
der Jugendarbeit Seite 469 bis 473
Es
liegen keine Änderungsanträge vor. Dem
Entwurf wird bei Enthaltung von Ratsherrn Neuhausen und sachkundigem Bürger
Eimer zugestimmt.
Produkt 060 367 010 Erziehungsberatungsstelle
Seite 475 bis 478
Es
liegen keine Änderungsanträge vor. Dem
Entwurf wird bei Enthaltung von Ratsherrn Neuhausen und sachkundigem Bürger
Eimer zugestimmt.
Produkt 050 341 010 Unterhaltsvorschuss
Seite
401 bis 405
Es
liegen keine Änderungsanträge vor. Dem
Entwurf wird bei Enthaltung von Ratsherrn Neuhausen und sachkundigem Bürger
Eimer zugestimmt.
Produkt 010 111 080 Serviceleistungen Baubetriebshof Seite 126 – 144
Soweit betroffen
wird dem Entwurf bei Enthaltung von Ratsherrn Neuhausen und sachkundigem Bürger
Eimer zugestimmt.
Produkt 010 111 140 Technisches Gebäudemanagement Seite 175 – 199
Soweit betroffen
wird dem Entwurf bei Enthaltung von Ratsherrn Neuhausen und sachkundigem Bürger
Eimer zugestimmt.
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Jörgens zur Kita-Ausbauplanung in Büderich erläutert
Fachbereichsleiter Annacker, dass aufgrund des festgestellten Bedarfs zunächst
eine 6-gruppige Einrichtung im Rahmen der Ausbauplanung Böhler II – gemeinsam
mit einer Grundschule als Bildungscampus - eingeplant worden sei. Die Umsetzung
sei bis Ende 2023 angestrebt, da das Förderprogramm des Landes danach auslaufe.
Dies gestalte sich aufgrund der Grundstücksfrage jedoch schwierig. Zwischenzeitlich
sei das ehemalige Bauhofgelände im Büdericher Norden als Option ins Gespräch
gekommen. Angesichts der 6-gruppigen Einrichtung Am Lötterfeld – gebaut
anstelle der ursprünglich 4-gruppig geplanten Einrichtung der Ev.
Kirchengemeinde in Büderich – und dem ausgewiesenen Bedarf Böhler II sei eine
4- bis 5-gruppige Einrichtung im Büdericher Norden ausreichend. Damit könnten
auch die Transportwege der Kinder deutlich reduziert werden. Die baurechtlichen
Möglichkeiten und ggf. zeitlichen Abläufe würden derzeit noch geprüft.
Weder
in Büderich noch in Osterath seien bislang letzte Entscheidungen getroffen. Die
verschiedenen Möglichkeiten würden im Rahmen einer Projektplanung diskutiert,
um die jeweils beste Lösung zu erarbeiten.
Ratsherr
Jörgens bittet sodann um Auskunft zum Stand der geplanten Fahrradabstellanlagen
an Schulen und Kitas ( 7 0115135 - S. 131 im HH-Entwurf).
Ergänzung
der Schriftführerin:
Laut Mitteilung des
SB 11 sind die Radabstellanlagen in der Maria-Montessori-Gesamt-schule sowie in der
Städtischen-Realschule-Osterath fertiggestellt.
Im Mataré-Gymnasium sind die vorbereitenden Tiefbauarbeiten
abgeschlossen. Die Fahrradständer sollen bis Ende November montiert werden.
Auch auf dem Gelände des Städtischen-Meerbusch-Gymnasiums sind die
vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen. Die Montage der Fahrradständer ist bis
Ende Dezember geplant, sofern die Witterung dies zulässt.
Sodann wird dem
Haushaltsentwurf 2022 – Teilbereich Jugend – bei Enthaltung von Ratsherrn
Neuhausen und sachkundigem Bürger Eimer zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
4 |
|
|
Bündnis
90/Die Grünen |
2 |
|
|
SPD |
|
1 |
|
FDP |
1 |
|
|
UWG/Freie
Wähler |
1 |
|
|
Personen,
die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind |
|
|
1 |
Personen,
die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
vorgeschlagen sind |
3 |
|
|
Gesamt: |
11 |
|
2 |