Beschluss:
Der Rat beschließt
den kalkulatorischen Zinssatz ab dem Kalkulationsjahr 2022 auf 5,242 %
festzusetzen.
Stadtkämmerer
Volmerich führt zu den Inhalten der Vorlage aus. Die Festsetzung des
kalkulatorischen Zinssatzes entspreche der Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt (gpa NRW). Eine weitergehende Erhöhung um 0,5
Prozentpunkte sei zwar ebenfalls möglich, die Rechtssicherheit einer solchen
Festsetzung jedoch unklar.
Ratsherr Peters
erkundigt sich, ob der beabsichtigte Zinssatz der geringstmögliche sei.
Stadtkämmerer
Volmerich erläutert hierzu, dass es sich um eine realistische Veranschlagung
zur kalkulatorischen Verzinsung handle. Eine weitergehende Erhöhung sei unzulässig,
eine Verringerung sei per Beschluss zwar möglich, jedoch nicht empfehlenswert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig