Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die nachfolgende, am 08. Juli 2021 nach § 60 Abs. 1 GO NRW getroffene, dringliche Entscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 GO NRW treffen der Unterzeichner und ein Ratsmitglied anstelle des Rates folgende Entscheidung:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW der Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 55.000 € bei dem Produkt 010.111.140 technisches Gebäudemanagement (Maßnahme 7.01012155.710.001   78510000 – Belüftungskonzept Schulen) zu.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig