Beschluss:
Die nachfolgende,
am 08. Juli 2021 nach § 60 Abs. 1 GO NRW getroffene, dringliche Entscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Im Wege der
Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 GO NRW treffen der Unterzeichner und ein
Ratsmitglied anstelle des Rates folgende Entscheidung:
Der Rat der Stadt
Meerbusch stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW der Genehmigung einer überplanmäßigen
Auszahlung in Höhe von 55.000 € bei dem Produkt 010.111.140 technisches
Gebäudemanagement (Maßnahme 7.01012155.710.001
78510000 – Belüftungskonzept Schulen) zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig