Sitzung: 30.09.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Vorlage: BJ/0165/2021
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes führt zum Inhalt der Anfrage aus.
Bürgermeister
Bommers erläutert, dass eine Abfrage des Impfstatus bei den Beschäftigten der
Verwaltung rechtlich nicht zulässig sei. Der Schutz der Gesundheitsdaten
überwiege nach Ansicht des Gesetzgebers, weshalb eine arbeitgeberseitige
Abfrage unzulässig sei.