Ratsfrau Niederdellmann-Siemes führt zum Inhalt der Anfrage aus.

 

Bürgermeister Bommers erläutert, dass eine Abfrage des Impfstatus bei den Beschäftigten der Verwaltung rechtlich nicht zulässig sei. Der Schutz der Gesundheitsdaten überwiege nach Ansicht des Gesetzgebers, weshalb eine arbeitgeberseitige Abfrage unzulässig sei.