Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Gemäß § 46 Abs. 6 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wird Schülerinnen und Schülern aus anderen Gemeinden, die in ihrer Wohnsitzgemeinde eine Schule der Schulform Grundschule besuchen können, die Aufnahme an einer städtischen Grundschule in Meerbusch verweigert, solange die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, im berechtigten Einzelfall auf Antrag der Schulleitung Ausnahmen zuzulassen.

 

Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW wird die Zügigkeit der Städt. Pastor-Jacobs-Schule ab dem Schuljahr 2022/23 auf zwei Züge festgelegt.

 


Ratsherr Kräling berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Schule und Sport.


Abstimmungsergebnis:

 

Rat

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

25

 

SPD                                     

8

 

FDP                                     

4

 

1

Bündnis 90 / Die Grünen     

14

 

 

UWG                                   

1

 

 

Die Fraktion                        

1

 

 

Ratsherr Schalley (AfD)                     

1

 

 

Ratsherr Weyen (parteilos)               

1

 

 

Bürgermeister

1

 

Gesamt                               

56

1