Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt unter der Annahme der weiteren Förderung über den Bewilligungszeitraum 2022 hinaus, die Fördermittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ der Fördersäule II für die „Soziale Arbeit“ an Schulen einzusetzen. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die bisherigen Initiativen im Rahmen des Aktionsprogramms zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese weiter zu entwickeln und dem Ausschuss zu berichten.

 

 


Erster Beigeordneter Maatz fasst den Inhalt der Beratungsvorlage kurz zusammen. Insbesondere die Landesmittel aus der Fördersäule II ermöglichten das Angebot von Schulsozialarbeit – ein Thema, das bereits seit Jahren im Zusammenhang mit Bildung und Teilhabe und auch allgemeiner Schulsozialarbeit diskutiert werde. Die Bereitstellung solle unter der Voraussetzung einer weiteren Förderung auch über 2022 hinaus erfolgen.

Bezüglich der Landesmittel aus der Fördersäule III für Kinder- und Jugendarbeit werde der Auftrag erbeten, die Mittel im Rahmen des Aktionsprogrammes zu verwenden.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass das beigefügte Konzept zur Schulsozialarbeit nicht neu sei, nun noch ergänzt um das Förderprogramm. Er berichtet über die Abstimmung mit der Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Grundschulen am gleichen Tage, in der der Bedarf nochmal deutlich geworden sei. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen sei eine weitere Zunahme von Störungen zu erwarten, zumal auch Therapiemaßnahmen nur eingeschränkt durchgeführt werden konnten. Das ursprüngliche Konzept zur Schulsozialarbeit an Grundschulen in Meerbusch sollte daher festgestellt werden.

Er weist ergänzend darauf hin, dass die Informationen zum Förderprogramm für Schulsozialarbeit und das Freiwillige Soziale Jahr erst nach den Sommerferien und damit sehr kurzfristig ergangen seien. Ziel sollte aber eine dauerhafte Einrichtung des Angebotes sein.

 

Sachkundiger Bürger Eimer bestätigt, dass über das Thema bereits wiederholt diskutiert worden sei und weist darauf hin, dass das Rahmenkonzept zwar als Anlage beigefügt, nicht jedoch in den Beschlussvorschlag aufgenommen sei.

Die im Beschlussvorschlag vorgesehene Abhängigkeit von einer weiteren Landesförderung und die daraus folgende Befristung mache es umso schwerer, Personal zu finden.

Das vorherige Förderprogramm sei am 31.07. ausgelaufen, erst im September habe das Land über die Fortsetzung informiert. Zwangsläufig entlassenes Personal müsse nun neu akquiriert werden. Das Vorgehen des Landes habe die Probleme damit nochmals verschärft. Er halte es daher für erforderlich, dass JHA und Rat einen Beschluss zur langfristigen Einrichtung von Schulsozialarbeit an Grundschulen treffen - unabhängig davon, ob diese in städtischer oder freier Trägerschaft durchgeführt werde. Diese Entscheidung dürfe nicht in Abhängigkeit von Förderprogrammen gestellt werden, Langfristigkeit sei dringend erforderlich.

 

Ratsherr Neuhausen betont, dass weiterhin die Perspektive fehle. Wiederholte Anträge auf Personalstellen – teils gemeinsam mit Bündnis 90/DIE GRÜNEN – seien abgelehnt worden. Es sollte – wie bei der Stadt Krefeld bereits umgesetzt – auch in Meerbusch Ziel sein, dass an jeder Schule ein Schulsozialarbeiter tätig sei. Für den Haushalt 2022 würden erneut Stellen beantragt. Über alle Parteigrenzen hinweg bestehe die Notwendigkeit, sich dafür einzusetzen, dass Schulsozialarbeit eine feste Größe in der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend dem SGB VIII werde.

 

Ratsherr Jörgens sieht die zeitliche Schiene, wie von sachkundigem Bürger Eimer geschildert, ebenfalls problematisch. Das Programm an sich sei jedoch gut, so dass jetzt der Beschluss für eine Stelle Schulsozialarbeit getroffen werden könne, der Rest sei dann Thema der Haushaltsberatung.

 

Sodann wird dem Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung einvernehmlich zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                               einstimmig

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

4

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

SPD

1

 

 

FDP

1

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

Personen, die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind

 

 

1

Personen, die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind

5

 

 

Gesamt:

14

 

1