Frau Hardenberg berichtet, dass seit der Einführung der Baumschutzsatzung 176 Anzeigen zu Baumfällungen eingegangen seien. Leider ließen sich kaum Bürger durch die Beratung davon überzeugen von der Fällung abzusehen, sie seien allerdings nun verpflichtet nach zu pflanzen. Dabei könne es auch erforderlich sein, dass zwei Bäume für einen gefällten Baum nach zu pflanzen sind. Die Satzung habe deshalb den positiven Effekt, dass auch im privaten Bereich mehr Bäume nachgepflanzt als gefällt werden. Über die Nachpflanzung werden Nachweise angefordert, die allerdings manchmal aufgrund der Vegetationsperioden erst verzögert erbracht werden.