Sitzung: 01.09.2021 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Frau
Hardenberg berichtet, dass seit der Einführung der Baumschutzsatzung 176
Anzeigen zu Baumfällungen eingegangen seien. Leider ließen sich kaum Bürger
durch die Beratung davon überzeugen von der Fällung abzusehen, sie seien
allerdings nun verpflichtet nach zu pflanzen. Dabei könne es auch erforderlich
sein, dass zwei Bäume für einen gefällten Baum nach zu pflanzen sind. Die
Satzung habe deshalb den positiven Effekt, dass auch im privaten Bereich mehr
Bäume nachgepflanzt als gefällt werden. Über die Nachpflanzung werden Nachweise
angefordert, die allerdings manchmal aufgrund der Vegetationsperioden erst
verzögert erbracht werden.