Im Kulturausschuss am 5. Mai 2021 wurde Prof. Dr. Schöndeling als neuer Beauftragter für Denkmalpflege gewählt. Er ist in Osterath geboren, sein Vater war im Rat von Osterath, später in der Stadt Meerbusch. 1983 war er Mitbegründer des Meerbuscher Geschichtsvereins. Er studierte Architektur an der TU Aachen, dann Denkmalpflege an der Universität Bamberg und promovierte an der TU Aachen. Heute ist er Professor für Rheinische Denkmalpflege an der TU Köln. Durch seine Lehrtätigkeit ist er gut mit den Denkmalbehörden und dem LVR vernetzt. Seine Verwurzelung mit Meerbusch und seine berufliche Tätigkeit ist eine geeignete Unterstützung für die Untere Denkmalbehörde.

 

Nach seiner Vorstellung heißt Ratsherr Georg Neuhausen (SPD) Prof. Dr. Schöndeling willkommen und erkundigt sich, ob er Schwerpunkte setze. Architektur der 60er und 70er Jahre sowie die Entwicklung eines historischen Stadtbildes sind zwei Aspekte, die Prof. Dr. Schöndeling betonen möchte.

 

Ratsherr Dirk Banse (SPD) möchte wissen, wie durch die Denkmalpflege die Bewahrung der Arbeitswelt möglich sei. Prof. Dr. Schöndeling erklärt, dass die Bewahrung der Arbeitswelt im Denkmalschutzgesetz verankert sei. Ein Beispiel stelle das Ostara-Gelände dar. Leider sei dort von der damilen Arbeitswelt nichts mehr erhalten.

 

Sachkundiger Bürger Josef Radmacher (CDU) fragt, wie es mit der Unterschutzstellung von Kirchen stehe. Prof. Dr. Schöndeling erklärt, dass bei den Kirchen die Gefahr bestünde, dass eher die alten Gebäude erhalten blieben und neuere Bauten etwa der 60er und 70er Jahre abgerissen werden. Hier solle sensibel mit dem Thema umgegangen werden. Bei eventuellen Abrissplänen könne die Stadt sich sicherlich mit den Kirchengemeinden ins Benehmen setzen.

 

Ratsherr Georg Neuhausen (SPD) erkundigt sich nach Frau Dr. Vogelsang, der Vorgängerin von Prof. Dr. Schöndeling. Er regt an, sie im Kulturausschuss offiziell zu verabschieden. Die Ausschussvorsitzende Dr. Karen Schomberg berichtet, dass im Vorfeld versucht worden sei mit Frau Dr. Vogelsang Kontakt aufzunehmen, ihr Gesundheitszustand jedoch eine Verabschiedung nicht zulasse.