Beschluss:

 

  1. Für den als Geltungsbereich gekennzeichneten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB der Einleitungsbeschluss des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 gefasst. Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung einer Wohnanlage anstelle des früheren Autohauses.

 

  1. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Das Vorhaben dient der Nachverdichtung gem. § 13a (1) BauGB.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.

 

Ratsherr Peters führt aus, dass seine Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen könne, da die beabsichtigte massive Bauweise die Belange des Klimaschutzes nicht ausreichend berücksichtige.


Abstimmungsergebnis:

 

Zu Ziffer 1:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

25

 

SPD                                     

8

 

FDP                                     

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

14

 

UWG                                   

1

 

 

Die Fraktion                        

 

1

Schalley (AfD)                     

 

1

 

Weyen (parteilos)               

1

 

 

Bürgermeister                     

1

 

Gesamt                               

41

15

1

 

Zu Ziffer 2:

 

einstimmig