Beschluss: mehrere Beschlüsse

Beschluss:

 

 

  1. Für den als Geltungsbereich gekennzeichneten Bereich (Anlage 1) wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB der Einleitungsbeschluss des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 gefasst. Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung einer Wohnanlage anstelle des früheren Autohauses (Anlage 2).

 

  1. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Das Vorhaben dient der Nachverdichtung gem. § 13a (1) BauGB.

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Anlage 2) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange auf dieser Grundlage durchzuführen.

 

 

 


Vorsitzender Damblon begrüßt Herrn Roth von der Firma ISR.

 

Herr Roth stellt das Projekt anhand von Folien vor, die der Niederschrift beigefügt sind.

 

Ratsherr Quaß findet die Bebauung zu dicht an der Grundstücksgrenze, aber die Ästhetik ansprechend. Trotzdem ist es zu viel Bebauung für das kleine Grundstück. Es fehlt zwischen den Gebäudeteilen eine Frischluftschneise und auf dem Tiefgaragensubstrat ist keine Entwicklung von großen Bäumen möglich, wie auf dem Plan eingezeichnet.

 

Ratsherr Schoenauer erklärt, dass die eingezeichneten Bäume entlang der Uerdinger Straße schon vorhanden sind. Es findet die Gliederung der Fassade in Ordnung. Die Planung passe zu Lank und würde den Stadtteil aufwerten. Die Wohneinheitengröße ist seiner Auflassung nach auch in Ordnung.

 

Ratsfrau Danes ist bei dem Entwurf zwiegespalten. Zum einen wurden viele Änderungswünsche aufgegriffen, aber wie sicher sind die Straßenbäume, da der Bau der Tiefgarage eine Vollversiegelung bis in das Erdreich darstellt. Auch ist die hohe Dichte nicht ausreichend begründet worden.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass der geplante Bau bis an die Grundstückskante heranreicht, dies aber keinen großen Einfluss auf die Bäume haben wird, da das Wurzelwerk abgeschottet wird.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes findet die Architektur ansprechend und die Innenverdichtung ist nun Mal der Deal. Trotzdem sind die Wohneinheiten teilweise zu groß und wieder einmal besteht die Gefahr nur Luxuswohnraum zu schaffen. Es stellt sich allgemein die Frage den Baulandbeschluss zu modifizieren oder erweitern, da sich Bauanfragen zu sozialem und bezahlbarem Wohnen häufen.

 

Herr Roth erklärt, dass er das Bauvorhaben nur begleitet, ihm aber bekannt ist, dass der Vorhabenträger die Wohneinheiten vermieten möchte, jedoch kein sozialer Wohnungsbau vorgesehen ist.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass die Verwaltung das Problem bereits erkannt hat und eine Vorlage zum Baulandbeschluss entwickeln wird.

 

Ratsherr Peters fragt nach, ob eine Durchlüftung durch eine Öffnung der Fassade überhaupt möglich wäre.

 

Herr Roth erläutert dazu, dass eine Belüftung nicht nur Vorteile hätte, denn jetzt wäre die hintere Bebauung schallgeschützt.

 

Ratsherr Peters ist der Meinung, dass eine Senkung des GRZ auf 0,4 erheblich helfen würde.

 


Abstimmungsergebnis: Punkt 1

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

SPD          ( 2 )

2

 

 

FDP           ( 2 )

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

 

4

 

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Die Fraktion   (1)

 

 

1

Gesamt:     ( 17 )

12

4

1

 

Mehrheitlich beschlossen

 

Abstimmungsergebnis: Punkt 2

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

SPD          ( 2 )

2

 

 

FDP           ( 2 )

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

4

 

 

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Die Fraktion   (1)

1

 

 

Gesamt:     ( 17 )

17

 

 

 

Einstimmig beschlossen