Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den nachfolgenden planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans 292 „Laacher Weg / Lötterfelder Straße“ vom 23.06.2016 (Rechtskraft) für folgende wesentliche Befreiungstatbestände gemäß § 31 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zu:

 

-       Errichtung zweier Einzelhäuser mit je 2 WE anstelle des Erhalts des Bestandsgebäudes

-       Befreiung von der festgesetzten Baugrenze

-       Errichtung von Stellplätzen bzw. Garagen außerhalb der festgelegten Flächen

 

 


 

 

Frau Briese stellt das Projekt anhand von Folien vor, die der Niederschrift beigefügt sind.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

SPD          ( 2 )

2

 

 

FDP           ( 2 )

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

4

 

 

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Die Fraktion   (1)

1

 

 

Gesamt:     ( 17 )

17

 

 

 

Einstimmig beschlossen