Beschluss:

 

 

  1. Für den im Geltungsbereich (Anlage 1) gekennzeichneten Bereich an der “Meerbuscher Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 A gefasst.

 

Die Planänderung dient der Erhaltung und Entwicklung des Zentralen Versorgungsbereiches im Meerbuscher Stadtteil Osterath.

 

Zur Erreichung des städtebaulichen Zieles ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, um die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben so zu steuern, dass diese den Zielen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Meerbusch aus dem Jahr 2021 entspricht.

 

  1. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

 

  1. Der Rat der Stadt Meerbusch nimmt den Lageplan (Anlage 1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 


Herr Schneiders stellt das Projekt anhand von Folien vor, die der Niederschrift beigefügt sind.

 

Herr Schneiders erläutert außerdem, dass das Gewerbegebiet erhalten bleiben soll.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

SPD          ( 2 )

2

 

 

FDP           ( 2 )

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

4

 

 

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Die Fraktion   (1)

1

 

 

Gesamt:     ( 17 )

17

 

 

 

Einstimmig beschlossen