Beschluss:

 

Der Ausschuss für Mobilität beschließt die Verwaltung damit zu beauftragen, das Zusatzzeichen 1012-23 „Radfahrer absteigen“ nicht mehr zu verwenden, vorhandene Beschilderungen (z.B. Strümp Kreisverkehr) zu entfernen, und Fremdfirmen für Baustellenbereiche aufzuerlegen sichere Umfahrungen einzurichten, die den Verkehrsfluss der Radfahrenden nicht behindern

 


Ratsherr Schoenauer und Ratsfrau Niegeloh bekunden Ihre Zustimmung. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer solle gewährleistet werden. Es ergibt sich eine Diskussion über die Formulierung des Beschlussvorschlags. Herr Hartenstein gibt zu bedenken, dass das betreffende Schild häufig zu Ärgernissen führen würde, es aber dennoch zu der Straßenverkehrsordnung gehöre und daher rechtlich gesehen nicht grundsätzlich verboten werden dürfe. Es solle daher lediglich sichergestellt werden, dass die Schilder ausschließlich für Gefahrenstellen genutzt würden, die Radfahrende beträfen. Herr Hartenstein regt an, den Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern. Die einzelnen Bauträger müssten die Schilder sowieso beim Fachbereich 5 beantragen, der deren Zweckmäßigkeit weiterhin genau prüfen würde. Anordnungen, welche durch eigene Baumaßnahmen der Verwaltung entstehen gehen generell mit dem Zeichen 1012-32 sehr restriktiv um. Nur dort wo es keine Alternativen gibt oder Radfahrenden selbst und Zufußgehende geschützwerden müssen, wird es verwendet. Wenn es denn verwendet wird, dann nur wie gesetzlich vorschrieben nur als Zusatzschild.

Ratsherr Wagner regt an, dass Gefahrenstellen nicht gekennzeichnet, sondern infrastrukturell angepasst werden sollten. Ratsherr Berthold und Ratsherr Quaß sind sich einig, dass das Problem in der aktuell falschen Nutzung der Schilder bestünde. Sie sollten nicht alleine stehen, sondern in Verbindung mit anderen Kennzeichnungen, beispielsweise einem Durchfahrverbot, angebracht werden. Ratsfrau Neukirchen greift diesen Punkt auf und hebt hervor, dass es sich bei besagtem Schild um ein Zusatzzeichen handele, das grundsätzlich nicht alleine aufgestellt werden dürfe. Ratsherr Schoenauer regt mit Blick auf die grundsätzlich bestehende Einigkeit an, nicht über den Antrag abzustimmen, sondern das Diskussionsergebnis lediglich in der Niederschrift festzuhalten. Technischer Beigeordneter Assenmacher drückt seine Zustimmung für das vorgeschlagene Vorgehen aus. Ratsherr Quaß besteht jedoch auf eine Abstimmung. Daraufhin schlägt Herr Hartenstein vor, den Beschlussvorschlag um den Zusatz „wo es die Sicherheitslage zulässt“ zu ergänzen. Technischer Beigeordneter Assenmacher klärt darüber hinaus auf, dass es sich dem besagten Schild nicht um das Zusatzzeichen 1012-23, sondern um die Nummer 1012-32 handele.

 

Aus der Diskussion geht folgender Beschlussvorschlag von Ratsherr Quaß hervor:

 

Der Ausschuss für Mobilität beschließt die Verwaltung damit zu beauftragen, das Zusatzzeichen 1012-32 „Radfahrer absteigen“, soweit rechtlich zulässig, nicht mehr zu verwenden, vorhandene Beschilderungen (z.B. Strümp Kreisverkehr) zu entfernen (bzw. das Land hierzu aufzufordern), und Fremdfirmen für Baustellenbereiche aufzuerlegen sichere Umfahrungen einzurichten, die den Verkehrsfluss der Radfahrenden nicht behindern.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlussantrag ist der weitreichendste und wird einstimmig angenommen.