Sitzung: 02.09.2021 Ausschuss für Mobilität
Vorlage: DezIII/0162/2021
Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass die geplanten Kreisverkehre im Prognosefall des Verkehrsmodells berücksichtig würden, das im Rahmen des Mobilitätskonzepts aufstellt werde.
Anmerkung der Schriftführerin: Herr Hartenstein gab zu Protokoll, dass
es zur Führung des Radverkehrs an innerörtlichen Kreisverkehren in den letzten
Jahren unterschiedliche Expertenmeinungen gab. Derzeit wird eine
Vertiefungsuntersuchung der GDV (Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V.) durchgeführt. Bis deren Ergebnisse vorliegen,
gelten die gängigen Regelwerke (RASt, ERA 2010). Innerorts wird empfohlen, den
Radverkehr im Mischverkehr durch den Kreisverkehr zu führen. Sollte es aus
örtlichen Gründen sinnvoll sein, Radwege anzulegen, sollten diese aufgrund von
Sicherheitsaspekten nach derzeitigem Kenntnisstand eher wartepflichtig
ausgebildet werden. Hier entscheidet die Gesamtschau auf die bestehende
Verkehrssituation. Außerorts wird der Radverkehr prinzipiell wartepflichtig
geführt. Entsprechende Anfragen der Verwaltung bei Kreis und Land haben dies
noch einmal bestätigt.
Technischer Beigeordneter
Assenmacher gibt zu verstehen, dass alle P&R-Plätz in Meerbusch
Berücksichtigung im Mobilitätskonzept fänden. Der P&R-Platz Haus Meer werde
hinsichtlich seiner Eignung zum Ausbau als Mobilstation überprüft