Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass die geplanten Kreisverkehre im Prognosefall des Verkehrsmodells berücksichtig würden, das im Rahmen des Mobilitätskonzepts aufstellt werde.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Hartenstein gab zu Protokoll, dass es zur Führung des Radverkehrs an innerörtlichen Kreisverkehren in den letzten Jahren unterschiedliche Expertenmeinungen gab. Derzeit wird eine Vertiefungsuntersuchung der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) durchgeführt. Bis deren Ergebnisse vorliegen, gelten die gängigen Regelwerke (RASt, ERA 2010). Innerorts wird empfohlen, den Radverkehr im Mischverkehr durch den Kreisverkehr zu führen. Sollte es aus örtlichen Gründen sinnvoll sein, Radwege anzulegen, sollten diese aufgrund von Sicherheitsaspekten nach derzeitigem Kenntnisstand eher wartepflichtig ausgebildet werden. Hier entscheidet die Gesamtschau auf die bestehende Verkehrssituation. Außerorts wird der Radverkehr prinzipiell wartepflichtig geführt. Entsprechende Anfragen der Verwaltung bei Kreis und Land haben dies noch einmal bestätigt.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher gibt zu verstehen, dass alle P&R-Plätz in Meerbusch Berücksichtigung im Mobilitätskonzept fänden. Der P&R-Platz Haus Meer werde hinsichtlich seiner Eignung zum Ausbau als Mobilstation überprüft