Frau Hardenberg trägt entsprechend der Informationsvorlage vor. Sie hebt hervor, dass die Baumbilanz mit 206 Neupflanzungen gegen 141 Fällungen eindeutig positiv ausfällt.

 

Ratsherr Bertholdt erklärt, dass die Bilanz nicht alleine auf die Stückzahlen bezogen werden sollte, denn beispielsweise der Stammumfang oder die Art des Baumes seien wichtige Größen für den ökologischen Wert. Daraufhin erklärt Frau Hardenberg, dass diesem Umstand in der Baumschutzsatzung Rechnung getragen werde, indem bei einem Stammumfang ab 120 cm als Ersatz zwei Bäume nach zu pflanzen sind.

 

Auf die Frage von Ratsfrau Glasmacher zum starken Beschnitt neugepflanzter Bäume antwortet Frau Hardenberg, dass der Rückschnitt durch geschulte Baumpfleger erfolge. Dabei werde die Aufastung sehr früh vorgenommen, um Stammschäden zu minimieren. Ein Rückschnitt der gesamten Krone sei bei der Pflanzung erforderlich, da beim Pflanzprozess Wurzelmasse verloren gehe und deshalb der Baum nicht mehr in der Lage sei, die ganze Krone zu versorgen. Die Stadt verfolge einen frühen Erziehungsschnitt und spare dadurch langfristig Arbeit.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass aufgrund des großen Interesses an den Bürgerwäldchen geprüft werde, ob noch an anderen Stellen im Stadtgebiet Bürgerwäldchen angelegt werden könnten.