Sitzung: 07.09.2021 Ausschuss für Schule und Sport
StVD’in
Piegeler erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation (Anm. des Schriftführers: der Niederschrift beigefügt) den
aktuellen Stand im Bereich der Schulentwicklungsplanung und beantwortet
anschließend die Fragen aus dem Ausschuss.
Ratsherr
Billen fragt, ob nicht auch die Möglichkeit bedacht werden müsse, dass Städt.
Meerbusch-Gymnasium abzureißen und neu zu bauen. Ratsfrau Kohn unterstützt
diese Idee, da bereits die Gutachterin vom unzureichenden Zustand des
Schulgebäudes berichtet habe.
StVD’in
Piegeler erklärt, dass Dipl.-Ing. Klein als Leiter des Service Immobilien
hierzu gesagt habe, dass er nach einer Voruntersuchung des Gebäudes zum
Ergebnis gekommen sei, dass aufgrund der Gebäudestruktur und der Statik eine
erhebliche Flexibilität zur Veränderung der Räumlichkeiten gegeben sei. Dies
mache einen Neubau unnötig.
Erster
Beigeordneter Maatz erklärt, dass bereits im Arbeitskreis Schulentwicklung
darüber diskutiert worden sei, dass aufgrund des Volumens der anstehenden
Maßnahmen ein erheblicher Handlungsdruck auf Rat und Verwaltung laste. Der
Verwaltungsvorstand habe vor kurzem den Neubau einer Grundschule in Monheim
besichtigt und dort wurde erklärt, dass es vom Beginn der Planung bis zur
Fertigstellung 6 Jahre gedauert habe. Diese Zeit habe man in Meerbusch
schlichtweg nicht.
Ratsherr
Dammer hält die vorgetragene Alternative 1 für schlüssig, ist sich aber nicht
im Klaren darüber, warum die Variante „Neubau einer zweiten Gesamtschule“ so
kategorisch ausgeschlossen werde. Die Prognosezahlen würden dies grundsätzlich
möglich machen. StVD’in Piegeler stimmt zu, jedoch habe neben der Verwaltung auch
die Schulaufsicht den Betrieb einer vierten Oberstufe in einer Stadt wie
Meerbusch als nahezu unmöglich angesehen. Falls der Schulträger über eine
Bedürfnisabfrage bei den Eltern den Bau einer neuen Gesamtschule feststelle,
könne die Schulaufsicht nicht entgegenwirken. Es müsse an dieser Stelle erneut
klar gesagt werden, dass eine Bedürfnisabfrage der Eltern im Ergebnis den
Schulträger rechtlich bindet. Falls das Bedürfnis nach einer zweiten
Gesamtschule festgestellt werden würde, müsse der Schulträger diese errichten
und könne sich nicht mit dem Verweis auf knappe Haushaltsmittel dagegen
entscheiden.
Ratsherr
Jörgens betont, dass man für die Beschlusslage der weiterführenden Schulen noch
ein wenig Zeit habe, er mache sich jedoch Sorgen im Bereich der Grundschulen,
insbesondere für den immer noch nicht geklärten Prozess für den Bau der Schule
auf dem Gelände Böhler II. Erster Beigeordneter Maatz verweist darauf, dass
sein Dezernat und der Fachbereich 3 an den Verhandlungen zwischen dem Dezernat
III und dem Eigentümer des Grundstückes nicht beteiligt seien. Aufgrund der
nicht vorliegenden vertraglichen Festlegungen sei der gemeinsame Ausschuss mit
dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 22.09.21 abgesagt worden. Man
müsse nun eine neue Terminierung abwarten.
Ratsherr
Billen fragt nach, ob die Verwaltung in den Gesprächen mit der Stadt Krefeld
auch die Inhalte des SPD-Antrags (Anm.
des Schriftführers: TOP 8 - Bau einer gemeinsamen Gesamtschule) zur Sprache
gekommen seien. Erster Beigeordneter Maatz erklärt, dass man mit der Stadt
Krefeld gute nachbarschaftliche Beziehungen pflege und man sich regelmäßig
austausche. Unabhängig vom SPD-Antrag werde man auch dieses Thema diskutieren,
jedoch müsse man hierbei auch die unterschiedlichen Interessenslagen berücksichtigen.
Es mache wenig Sinn, einen fünften Schulstandort zu errichten, um dann
eventuell vorhandene Strukturen zu zerstören.
Daraufhin zieht Ratsherr Billen den Antrag zurück.