StVD’in Piegeler erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation (Anm. des Schriftführers: der Niederschrift beigefügt) den aktuellen Stand im Bereich der Schulentwicklungsplanung und beantwortet anschließend die Fragen aus dem Ausschuss.

 

Ratsherr Billen fragt, ob nicht auch die Möglichkeit bedacht werden müsse, dass Städt. Meerbusch-Gymnasium abzureißen und neu zu bauen. Ratsfrau Kohn unterstützt diese Idee, da bereits die Gutachterin vom unzureichenden Zustand des Schulgebäudes berichtet habe.

 

StVD’in Piegeler erklärt, dass Dipl.-Ing. Klein als Leiter des Service Immobilien hierzu gesagt habe, dass er nach einer Voruntersuchung des Gebäudes zum Ergebnis gekommen sei, dass aufgrund der Gebäudestruktur und der Statik eine erhebliche Flexibilität zur Veränderung der Räumlichkeiten gegeben sei. Dies mache einen Neubau unnötig.

 

Erster Beigeordneter Maatz erklärt, dass bereits im Arbeitskreis Schulentwicklung darüber diskutiert worden sei, dass aufgrund des Volumens der anstehenden Maßnahmen ein erheblicher Handlungsdruck auf Rat und Verwaltung laste. Der Verwaltungsvorstand habe vor kurzem den Neubau einer Grundschule in Monheim besichtigt und dort wurde erklärt, dass es vom Beginn der Planung bis zur Fertigstellung 6 Jahre gedauert habe. Diese Zeit habe man in Meerbusch schlichtweg nicht.

 

Ratsherr Dammer hält die vorgetragene Alternative 1 für schlüssig, ist sich aber nicht im Klaren darüber, warum die Variante „Neubau einer zweiten Gesamtschule“ so kategorisch ausgeschlossen werde. Die Prognosezahlen würden dies grundsätzlich möglich machen. StVD’in Piegeler stimmt zu, jedoch habe neben der Verwaltung auch die Schulaufsicht den Betrieb einer vierten Oberstufe in einer Stadt wie Meerbusch als nahezu unmöglich angesehen. Falls der Schulträger über eine Bedürfnisabfrage bei den Eltern den Bau einer neuen Gesamtschule feststelle, könne die Schulaufsicht nicht entgegenwirken. Es müsse an dieser Stelle erneut klar gesagt werden, dass eine Bedürfnisabfrage der Eltern im Ergebnis den Schulträger rechtlich bindet. Falls das Bedürfnis nach einer zweiten Gesamtschule festgestellt werden würde, müsse der Schulträger diese errichten und könne sich nicht mit dem Verweis auf knappe Haushaltsmittel dagegen entscheiden.

 

Ratsherr Jörgens betont, dass man für die Beschlusslage der weiterführenden Schulen noch ein wenig Zeit habe, er mache sich jedoch Sorgen im Bereich der Grundschulen, insbesondere für den immer noch nicht geklärten Prozess für den Bau der Schule auf dem Gelände Böhler II. Erster Beigeordneter Maatz verweist darauf, dass sein Dezernat und der Fachbereich 3 an den Verhandlungen zwischen dem Dezernat III und dem Eigentümer des Grundstückes nicht beteiligt seien. Aufgrund der nicht vorliegenden vertraglichen Festlegungen sei der gemeinsame Ausschuss mit dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 22.09.21 abgesagt worden. Man müsse nun eine neue Terminierung abwarten.

 

Ratsherr Billen fragt nach, ob die Verwaltung in den Gesprächen mit der Stadt Krefeld auch die Inhalte des SPD-Antrags (Anm. des Schriftführers: TOP 8 - Bau einer gemeinsamen Gesamtschule) zur Sprache gekommen seien. Erster Beigeordneter Maatz erklärt, dass man mit der Stadt Krefeld gute nachbarschaftliche Beziehungen pflege und man sich regelmäßig austausche. Unabhängig vom SPD-Antrag werde man auch dieses Thema diskutieren, jedoch müsse man hierbei auch die unterschiedlichen Interessenslagen berücksichtigen. Es mache wenig Sinn, einen fünften Schulstandort zu errichten, um dann eventuell vorhandene Strukturen zu zerstören.

 

Daraufhin zieht Ratsherr Billen den Antrag zurück.