Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Gemäß § 46 Abs. 6 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wird Schülerinnen und Schülern aus anderen Gemeinden, die in ihrer Wohnsitzgemeinde eine Schule der Schulform Grundschule besuchen können, die Aufnahme an einer städtischen Grundschule in Meerbusch verweigert, solange die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, im berechtigten Einzelfall auf Antrag der Schulleitung Ausnahmen zuzulassen.

 

2.       Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW wird die Zügigkeit der Städt. Pastor-Jacobs-Schule ab dem Schuljahr 2022/23 auf zwei Züge festgelegt.

 


Die inhaltliche Diskussion wurde unter TOP 3 geführt.


 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU (7)

7

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen (4)

4

 

 

FDP (2)

2

 

 

SPD (2)

 

2

 

UWG/Freie Wähler (1)

1

 

 

Die Fraktion (1)

1

 

 

Gesamt (17)

15