Sitzung: 07.09.2021 Ausschuss für Schule und Sport
Es
meldet sich eine Einwohnerin aus Lank-Latum und stellt die folgende Frage. Sie
sei Mutter zweier schulpflichtiger Kinder und möchte wissen, ob die Stadt
Meerbusch für Übergangslösungen im Bereich der Luftreinigungsgeräte in den
Grundschulen sorgen würde, bis die avisierten, fest installierten Geräte
eingebaut seien.
Erster
Beigeordneter Maatz antwortet, ihm sei die Einwohnerin bekannt, da sie diese
Fragen schon in Telefonaten und E-Mails an die Verwaltung gerichtet habe. Auch
heute könne er nur die gleichen Antworten geben, nämlich, dass man sich
weiterhin an die Empfehlungen des Bundesumweltamtes halte, die regelmäßiges
Lüften über die Fensteranlagen als ausreichend ansehe. Derzeit gebe es zwei
Förderprogramme des Landes, eines für mobile Geräte, welche jedoch nur
gefördert werden, wenn sie in Räumen mit schlechter Belüftungsmöglichkeit
eingesetzt werden. Derartige Klassenräume gebe es in Meerbusch nicht. Das
zweite Förderprogramm ziele auf fest installierte Luftreinigungsgeräte in
Klassenräumen ab. Hierzu habe man einen Antrag gestellt und inzwischen auch
einen Förderbescheid in Höhe von 4,3 Millionen Euro erhalten. Die Ausschreibung
für diese Anlagen erfolgt im Herbst, mit dem Beginn der Maßnahme kann Anfang
des Jahres 2022 gerechnet werden.
Die
Einwohnerin stellt eine weitere Frage. Sie möchte wissen, ob es möglich sei,
mobile Geräte aufzustellen, welche durch Elterninitiativen finanziert würden.
StVD’in
Piegeler antwortet, dass dies grundsätzlich möglich sei, jedoch müssten die
Geräte bzw. deren Datenblätter und TÜV-Zertifikate erst geprüft werden. Zudem
müssten die Spender eine Erklärung unterschreiben, dass sie sämtliche
Folgekosten wie z.B. Wartung und Reparatur übernehmen. Die Verantwortung für
die Geräte lägen ausschließlich beim Spender.