Es meldet sich eine Einwohnerin aus Lank-Latum und stellt die folgende Frage. Sie sei Mutter zweier schulpflichtiger Kinder und möchte wissen, ob die Stadt Meerbusch für Übergangslösungen im Bereich der Luftreinigungsgeräte in den Grundschulen sorgen würde, bis die avisierten, fest installierten Geräte eingebaut seien.

 

Erster Beigeordneter Maatz antwortet, ihm sei die Einwohnerin bekannt, da sie diese Fragen schon in Telefonaten und E-Mails an die Verwaltung gerichtet habe. Auch heute könne er nur die gleichen Antworten geben, nämlich, dass man sich weiterhin an die Empfehlungen des Bundesumweltamtes halte, die regelmäßiges Lüften über die Fensteranlagen als ausreichend ansehe. Derzeit gebe es zwei Förderprogramme des Landes, eines für mobile Geräte, welche jedoch nur gefördert werden, wenn sie in Räumen mit schlechter Belüftungsmöglichkeit eingesetzt werden. Derartige Klassenräume gebe es in Meerbusch nicht. Das zweite Förderprogramm ziele auf fest installierte Luftreinigungsgeräte in Klassenräumen ab. Hierzu habe man einen Antrag gestellt und inzwischen auch einen Förderbescheid in Höhe von 4,3 Millionen Euro erhalten. Die Ausschreibung für diese Anlagen erfolgt im Herbst, mit dem Beginn der Maßnahme kann Anfang des Jahres 2022 gerechnet werden.

 

Die Einwohnerin stellt eine weitere Frage. Sie möchte wissen, ob es möglich sei, mobile Geräte aufzustellen, welche durch Elterninitiativen finanziert würden.

 

StVD’in Piegeler antwortet, dass dies grundsätzlich möglich sei, jedoch müssten die Geräte bzw. deren Datenblätter und TÜV-Zertifikate erst geprüft werden. Zudem müssten die Spender eine Erklärung unterschreiben, dass sie sämtliche Folgekosten wie z.B. Wartung und Reparatur übernehmen. Die Verantwortung für die Geräte lägen ausschließlich beim Spender.