Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, dem Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Soll die städt. Barbara-Gerretz-Schule, kath. Grundschule, Fröbelstr. 14 in 40670 Meerbusch-Osterath erhalten bleiben?“ nicht zu entsprechen.

 


 

Herr Fiebig nimmt als Vertreter der Bürgerinitiative Stellung. Er stellt dar, dass die von der Stadt angeführten Argumente aus Sicht der Initiative nicht stichhaltig seien. Der Entscheidung lägen unklare Parameter und schwammige Argumente zu Grunde, die eine Schulschließung nicht rechtfertigen würden. Er schlage einen runden Tisch vor, um in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Schulen, Schulkonferenzen, Schulverwaltung) zu einer akzeptablen Lösung zu kommen. Die Entscheider in der Politik seien nicht betroffen und mit der Sachlage nicht vertraut. Die von der Verwaltung erstellte Kostenplanung sei intransparent. Er fordere den Rat auf, seine Entscheidung rückgängig zu machen.

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert die Beschlussempfehlung der Verwaltung, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen und dadurch den Weg für die Durchführung eines Bürgerentscheids zu eröffnen.

Die Gründe, die der damaligen Entscheidung zu Grunde lagen, seien nach wie vor gegeben. Diese liegen in den stark rückläufigen Schülerzahlen und der darauf basierenden Konsequenz, dass die Bildung von jeweils 2 Schulklassen je Jahrgang in 3 Grundschulen nicht mehr möglich ist. Die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsicht habe den Ratsbeschluss zur sukzessiven Auflösung der städt. Barbara-Gerretz-Schule genehmigt. Eine Klage auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist vom Verwaltungsgericht Düsseldorf mit der Begründung abgelehnt worden, dass eine beabsichtigte Klage gegen den Schließungsbeschluss keine Aussicht auf Erfolg habe. Das Gericht habe festgestellt, dass der Stadtrat bei seiner Entscheidung die unterschiedlichen Interessen sachgerecht und ermessensfehlerfrei abgewogen hat.

Nach Prognoseberechnungen der Verwaltung und des beauftragten Gutachters Dr. Rösner kommen in den Schuljahren 2012/13 ff. zwischen 94 Schüler im Minimum, 120 Schüler im Maximum zur Einschulung. Diese Prognosen seien nicht spekulativ, sondern beruhen auf validen Grundlagen:

Da sich die Schülerzahlen im Stadtteil Osterath in den nächsten Jahren nicht signifikant verändern würden, müsse davon ausgegangen werden, dass die Erwin-Heerich-Schule bei Aufrechterhaltung aller 3 Schulstandorte durchgängig einzügig werde, mit allen Konsequenzen im Hinblick auf die pädagogische Förderung der betroffenen Kinder.

Zudem verweist die Erste Beigeordnete auch auf die Folgen für die übrigen Meerbuscher Grundschulen.  So würde eine Beibehaltung aller drei Schulstandorte verbunden mit kleineren Klassen zu Ungerechtigkeiten bei der Unterrichtsversorgung führen, weil der Erhalt kleiner Klassen zu Lasten großer Klassen an anderen Grundschulen gehe.

Z.Zt. befinde sich das 8. Schulrechtsänderungsgesetz in der  parlamentarischen Beratung. Eine Verabschiedung sei im November vorgesehen. Als Instrument der Steuerung will das Land eine kommunale Klassenrichtzahl einführen. Danach dürfen im Gebiet eines Schulträgers  nur max. so viele Klassen gebildet werden, wie sich durch Teilung der Gesamtzahl der Erstklässler durch 23 ergibt. Über die Verteilung der so errechneten Klassenhöchstzahl auf die einzelnen Grundschulen im Stadtgebiet entscheidet der Schulträger.

Soweit die tatsächliche Anzahl der Erstklässler in Osterath den Prognosen entspreche und durchgängig 5 Eingangsklassen in Osterath gebildet würden mit den päd. Nachteilen für die Schüler der Erwin-Heerich-Schule, könnten die niedrigen Klassengrößen in Osterath nur ermöglicht werden, wenn in den anderen Stadtteilen die Grundschulklassen größer werden. Im Interesse gleicher Lernbedingungen für alle Grundschüler in Meerbusch sei dies nicht vertretbar.

Aufgrund der Gesamtabwägung empfehle die Verwaltung dem Rat, im Interesse einer langfristigen Stabilisierung des Schulstandortes der Erwin-Heerich-Schule in Bovert einen Schulstandort im Dorf aufzugeben.

Die Barbara-Gerretz-Schule verfüge mit nur 8 Klassenräumen über ein kleineres Schulgebäude als die Eichendorffschule mit 12 klassengroßen Räumen; zudem besteht am Schulgebäude der Barbara-Gerretz-Schule  ein Sanierungsbedarf, der für die nächsten 5 Jahre mit rd. 800.000 €  kalkuliert ist. Von daher komme nur die Schließung der BGS in Betracht.

Ratsherr Damblon erklärt, dass man mit den Zahlen der Prognose auf der sicheren Seite liege. Im Stadtteil Osterath gäbe es zu wenig Schüler für 3 Grundschulen. In diesem Zusammenhang könne man auch nicht von schwammigen Prognosen sprechen. Auch der Hinweis der Initiative, dass nur Betroffene über die Problematik entscheiden könnten, gehe fehl. Auch die Kommunalpolitik basiere auf dem System der repräsentativen Demokratie. Der Blickwinkel aus Sicht der Betroffenen sei eben nicht immer gut, weil man dann eben nicht das Ganze im Blick halte. Für die Schule sei es natürlich schade, aber bei der Entscheidung habe man eben die ganze Meerbuscher Schullandschaft im Blick gehabt. Insofern werde man die getroffene Entscheidung bestätigen. Er beantrage für seine Fraktion jedoch geheime Abstimmung.

Ratsherr Rettig erklärt, die Anmerkungen des Herrn Fiebig bezüglich der Betroffenheiten seien nicht zutreffend. So schreibe die GO NRW sogar vor, dass man bei eigener Betroffen- oder Befangenheit nicht mit zu stimmen habe. Hierdurch sei eine neutrale Sicht auf die Dinge nicht gewährleistet. Die FDP-Fraktion habe jedenfalls in der Sache die gleiche Sicht wie vor drei Monaten.

Ratsherr Eimer erklärt, dass man ihm nicht vorwerfen könne, sich in der Meerbuscher Schullandschaft nicht auszukennen. Die Zahlen der Anmeldung der Schulneulinge bestätige die getroffene Entscheidung. Die Prognose wäre von 108 Schülern ausgegangen, tatsächlich angemeldet hätten sich jedoch nur 100, davon seien 6 keine Meerbuscher Schülerinnnen und Schüler. Der Schulausschuss bzw. der Rat der Stadt hätten bei ihrer Entscheidung ganz Meerbusch zu beachten. Die Zahlen zeigten, dass in Osterath der Klassenschnitt 19 betragen würde, in Lank hingegen würden 27 Schüler, in Strümp 23 und in Büderich 25 – 26 Schüler je Klasse unterrichtet. Es würden in Osterath nur 4 Eingangsklassen benötigt und nicht 5 an drei verschiedenen Standorten; auch die beiden anderen Schulen würden hervorragende pädagogische Arbeit leisten. Die vorgetragenen Argumente hätten mit der Sache nichts zu tun. Über den Erhalt des Gebäudes und der Turnhalle wäre in diesem Zusammenhang nicht zu entscheiden.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, dass alle Schulen fundierte Arbeit leisten würden. Die Argumente, die bei einer notwendigen Schließung zählen würden, seien eben das Alter und die Größe des Gebäudes, die kurzen Wege für die Schüler sowie der Sanierungsbedarf. Die Entscheidung, die Barbara-Gerretz-Schule zu schließen, sei keine schöne Entscheidung, sie sei aber notwendig zur Sicherung eines hochwertigen Schulangebotes.

Ratsherr Peters erklärt, dass auch seine Fraktion die gleiche Auffassung wie vor drei Monaten vertrete. Eine Aufhebung des Beschlusses hätte negative Auswirkungen auf die Erwin-Heerich-Schule. Die vorgetragenen und abgewogenen Argumente seien alles andere als schwammig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe bestätigt, dass die Argumente und die Abwägung schlüssig waren und ein weiteres Verfahren keine Aussicht auf Erfolg habe. Eine anderslautende Entscheidung gehe zu Lasten der anderen Schulen.

Ratsherr Müller bemängelt, dass die Pressewirkung der Aussagen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen negative Folgen habe. Er fordere eine Entscheidung für die Kinder, es sei unzumutbar, Klassen mit 30 Kindern zu unterrichten.

Ratsfrau Glasmacher vertritt die Auffassung, dass die Pressemitteilung Ängste unter den Eltern geschürt habe. Die UWG begrüße es, wenn alle Argumente an einem runden Tisch ausgetauscht würden. Durch Zuzug sei es ggf. möglich, dass höhere Anmeldezahlen zu erwarten seien. Auch sei das Angebot an Räumen für die OGS begrenzt. Die Sporthalle sei für den Sport- und Trainingsbetrieb der Vereine wichtig. Zudem laufe ein Modellversuch, der Kitas und Grundschule in einem Gebäude vereine. All dies könne nochmals diskutiert werden.

Ratsherr Radmacher verweist auf die hohe Zahl der Unterschriften die eindrucksvoll bestätigen würden, dass der Weiterbetrieb der Schule gewünscht sei. Er bedauere sehr, dass es nun zum Bürgerentscheid käme. Die Barbara-Gerretz-Schule habe ein besonderes pädagogisches Profil. Eine Bekenntnisschule zu schließen, bedürfe einer besonderen Begründung. Auch dem Argument, eine Schule zu schließen und ggfs. abzureißen nur weil sie die Ältere ist, könne er nicht folgen. Die Stadt Meerbusch müsse mit ihrem historischen Erbe behutsamer umgehen. Er bitte den Rat dem Bürgerbegehren zu folgen.

Ratsfrau Kox verweist darauf, dass der Ausschuss für Schule und Sport öffentlich getagt habe. Die Mitglieder des Schulausschusses seien sehr wohl in der Lage, die Dinge richtig einzuschätzen. Auf die vom Land vorgegebenen Klassenfrequenzwerte hätten die Kommunen keinen Einfluss. Alle weiteren Argumente wären der Vorlage zu entnehmen. Insoweit hätte man sich für kurze Beine – kurze Wege entschieden.

Ratsherr Peters erklärt, dass der von Ratsherrn Radmacher angesprochene Schulabriss nicht zur Debatte stünde. Eine qualifizierte Begründung für die Entscheidung liege vor. Statt 84 Mio. Einwohner werde Deutschland sich auf 64 Mio. Einwohner zurückentwickeln. Insofern sei ihm auch nicht klar, wo denn das Mehr an Schülern herkommen solle. Diejenigen, die immer wieder kleinere Klassen fordern würden, seien beratungsresistent. Die Frage der Klassenstärken sei eben keine Frage, die eine Kommune zu entscheiden habe. Die Wiederholungen in dieser Sache seien erschreckend. Im Übrigen habe die Pressemitteilung von CDU und Bündnis 90/Die Grünen keine Drohung dargestellt, sondern sie habe lediglich die dann zu ziehenden Schlussfolgerungen aufgezeigt.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, dass die vorliegenden Zahlen zu dieser Entscheidung zwingen würden. Beide verbleibenden Schulen hätten ebenfalls ein qualifiziertes Konzept und würden hervorragende pädagogische Arbeit leisten. Kleinere Klassen seien von der Lehrerausstattung abhängig. Diese wiederum sei von der Schülerzahl abhängig. Seien die Klassen zu klein, könne kein vernünftiger Unterricht bei den dann größeren Klassen geleistet werden. Der Zuweisungsschlüssel liege eben bei 24 Schülern pro Klasse.

Ratsherr Eimer erklärt, dass die Ratsherrn Müller und Radmacher mit ihren Ausführungen demonstrieren würden, wie die hohe Anzahl an Unterschriften zusammen gekommen sei. Argumente wie ein Schul- oder Turnhallenabriss hätten da eine Rolle gespielt. Ein Abriss sei jedoch nie diskutiert worden, dass Gleiche gelte für die Turnhalle.

Bürgermeister Spindler eröffnet nun die Einwohnerfragestunde zum Thema „Barbara-Gerretz-Schule“. Eine Frage bezüglich einer eingereichten Klage beim OVG Münster in der Sache bestätigt Herr Ltd. Rechtsdirektor Westerlage. Der Klage seien jedoch keinerlei neue Argumente zu entnehmen. Die Nachfrage, ob die Schule noch mit einem Erinnerungswert von 1 € in den Büchern stehe, wird bestätigt.  In den nachfolgenden Fragen bzw. Stellungnahmen wird unter anderem eine fehlende Konzeption für die gesamte Meerbuscher Schullandschaft angemahnt und darauf verwiesen, dass die Barbara-Gerretz-Schule höhere Anmeldezahlen als die Erwin-Heerich-Schule habe. Zudem sei der Schulweg aus dem Dorf nach Bovert wesentlich länger.

Die Frage, ob die im Baugebiet „Ostara“ zu erwartenden 200 Wohneinheiten berücksichtigt wären, wird verwaltungsseitig bestätigt. Hinsichtlich einer evtl. Schließung der Sporthalle wird bestätigt, dass es für diesen Fall Ersatz geben müsse, dies sei der Verwaltung und auch der Politik klar. Mehrere Bürgerinnen und Bürger fordern nochmals einen runden Tisch, der sich mit der Gesamtproblematik der Meerbuscher Schullandschaft beschäftige. Es gäbe kein Gesamtkonzept. Zudem werden die vorgetragen Anmeldezahlen angezweifelt. Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erklärt, dass es sich bei den vorgetragenen Zahlen um die offiziellen Schülerzahlen der Oktoberstatistik handele, die die Schulen an IT-NRW weiterleiten würden.

Ratsherr Peters merkt an, dass der Vorwurf, es fehle an einem schulischen Gesamtkonzept, ins Leere gehen würde. Vielmehr haben der Schul- und Sportausschuss und anschließend der Rat einen Schulentwicklungsplan beschlossen, der alle Konzepte für die Meerbuscher Schullandschaft enthalte. Dieser sei unter Beteiligung der Schulpflegschaften erstellt worden.

Bürgermeister Spindler erteilt Herrn Fiebig von der Bürgerinitiative das Wort. Er bittet nochmals dem Bürgerbegehren nachzukommen. Die Vielzahl der kritischen Fragestellungen und Themen müssten dem Rat zu denken geben. Die Bürger fühlten sich nicht mehr ausreichend vertreten. Ihm sei auch nicht klar, wo denn die Kostenminimierung sei.

Bürgermeister Spindler erklärt zunächst das Abstimmungsverfahren. Als Stimmzähler werden Frau Schoppe, Frau Dr. Schomberg, Herr Eimer, Herr Burkhard und Herr Staudinger-Napp bestellt. Sodann lässt Bürgermeister Spindler den Rat antragsgemäß geheim abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion erfolgt geheime Abstimmung. Nach Auszählung der Stimmzettel ergibt sich folgendes Ergebnis:

38 Ja-Stimmen / 14 Nein-Stimmen.