Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch stellt fest, dass das Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Soll die städt. Barbara-Gerretz-Schule, kath. Grundschule, Fröbelstr. 14 in 40670 Meerbusch-Osterath erhalten bleiben?“ zulässig ist.


 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert, dass der Rat der Stadt Meerbusch in seiner Sitzung vom 28. Juni 2012 beschlossen habe, die städt. Barbara-Gerretz-Schule ab dem Schuljahr 2013/14 sukzessive aufzulösen.

Gegen diesen Ratsbeschluss hat die Initiative „Rettet die Barbara-Gerretz-Schule in Osterath“ ein Bürgerbegehren initiiert.

Die formalen Anforderungen eines Bürgerbegehrens seien in § 26 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) normiert. Danach

a)      muss das Bürgerbegehren schriftlich eingereicht werden, die zur Entscheidung zu
         bringende Frage benennen und bis zu 3 Vertreter benennen, die die
         Unterzeichnenden vertreten;

b)      muss es eine Begründung mit der von der Verwaltung mitgeteilten
         Kostenschätzung enthalten;

c)      darf es keinen Unzulässigkeitstatbestand enthalten und

d)      muss das Begehren fristgerecht eingereicht sein; die Frist für die
         Einreichung des Bürgerbegehrens beträgt drei Monate nach dem Sitzungstag,
         sie wird gehemmt mit dem Eingang der Mitteilung eines Bürgerbegehrens bis zur
         Mitteilung der Kostenschätzung durch die Verwaltung.

e)      muss das Begehren von mindestens 6% der Bürger, d.h. der Wahlberechtigten
zur Kommunalwahl, unterzeichnet sein. Dies entspricht einer Anzahl von 2.681 gültigen Unterzeichnungen.

Die Initiatoren haben am 30. August 2012 dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt, dass sie ein Bürgerbegehren durchführen wollen. Der BM hat Fragestellungen zur Begründung und die Kostenschätzung mitgeteilt, so dass die Frist am 8.10.2012 endete.

Das Bürgerbegehren mit den Unterzeichnungslisten wurde der Verwaltung fristgerecht in 3 Ordnern übergeben. Die Ordner 1 und 2 mit dem finalen Text enthielten Listen mit 4.991 Unterzeichnungen. Bis zur Überreichung der Unterschriftslisten wurden 65 Unterschriften durch schriftliche Erklärung gegenüber der Verwaltung zurückgezogen.

Die Unterschriftslisten wurden von der Stadtverwaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Nach 3.295 geprüften Unterzeichungen wurden 2.761 gültige Unterschriften (entspricht 83,8%) festgestellt; damit war das erforderliche Unterschriftsquorum (2.681) erreicht. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Unterschriften der Ordner 1 und 2 ergeben sich rd. 4.200 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren.

Damit sei festzustellen, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt der städt. Barbara-Gerretz-Schule alle formalen Voraussetzungen erfülle.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig