Beschluss:

 

Die Stadt Meerbusch steht zu den Zielen, die Versorgung der Bundesrepublik Deutschland durch regenerative Energie sicherzustellen. Die Stadt Meerbusch ist mit ihren Stadtwerken und eigenen Planungen an diesen Maßnahmen, u.a. mit den Kon­zepten zur Geothermie, Beteiligungen an Gesellschaften mit regenerativer Energie­erzeugung, Bürgersolaranlagen, einem Klimaschutzkonzept und anderen planerischen Zielsetzungen an diesem Umbau der Energie­versorgung beteiligt und um konsequente Reduzierung der CO2-Belastung bemüht.

Wir wehren uns aber ausdrücklich dagegen, eine überdimensionierte und in ihren gesund­­heitlichen Auswirkungen unbekannte großindustrielle Anlage auf Meerbuscher Stadtgebiet in einem Ortsteil mit dörflichem Charakter in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohn­bebauung zu errichten. Es ist nicht akzeptabel, dass der eigentliche Planungs­gegenstand der Verwaltung und dem Rat der Stadt Meerbusch nahezu unbekannt ist und die Dimension der Anlage erst auf öffentlichen Druck kommuniziert wurde. Wir haben erhebliche Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise. Es sind keine konkreten Pla­nungs­­inhalte bekannt gemacht worden, auf die sich im Rahmen eines Ein­wen­dungsverfahrens bezogen werden kann.

Ebenfalls ist eine Abwägung unbekannt, ob und mit welchem Ergebnis Standorte in Industrie­gebieten und insbesondere in unmittelbarer Nähe zu den ans Netz anzubindenden Kohlekraftwerken (deren regenerativer Hintergrund der Rat der Stadt Meerbusch bisher unbe­kannt war), nicht vorrangig geprüft wurden.

Aus Sicht des Rates der Stadt Meerbusch bieten sich für eine solche Anlage, deren Bedeutung für die Umrüstung der Energieversorgung wir nicht grundsätzlich infrage stellen, großräumige Gewerbe­gebiete und Industriegebiete an.

Wir fordern ein schlüssiges Planungsverfahren, in dem alle Planungsgrundlagen benannt sind und in dem den Bürgerinnen und Bürgern und der Stadt Meerbusch nachvollziehbare Beteili­gungsrechte eingeräumt werden.

Wir fordern die Firma Amprion und die Bundesnetzagentur auf, alle Planungsgrundlagen offen zu legen, andere Standorte und Technologien zu prüfen und sicherzustellen, dass eine solche Anlage in einem Gebiet ohne Nähe zur Wohnbebauung errichtet wird.

Der Rat der Stadt Meerbusch wird sich auch auf rechtlichem Wege gegen die Errichtung dieser Anlage am geplanten Standort wehren


Bürgermeister Spindler erläutert den vorgesehenen Beratungsablauf zu diesem TOP. Zunächst wird die Verwaltung ihre heute dem Rat und den Besuchern vorgelegte Stellungnahme zum Vorhaben von Amprion erläutern. Danach erhält der Vorhabensträger, die Firma Amprion die Möglichkeit, dass Vorhaben zu erläutern und vorzustellen. Anschließend tragen Vertreter der Bundesnetzagentur den Verfahrensstand vor, bevor der Rat der Stadt dann in die Diskussion einsteigt. Im Anschluss an diese Diskussion wolle er den zahlreichen Zuhörern die Möglichkeit einräumen, im Rahmen einer Einwohnerfragestunde ihre Fragen zu stellen.

Zunächst erläutert Herr Bechert die Stellungnahme der Verwaltung an die Bundesnetzagentur und stellt heraus, dass die Stadt Meerbusch durch die vorliegende Planung auch durch das Grundgesetz geschützte Rechtsgüter der hier wohnenden Menschen und der Stadt Meerbusch verletzt sehe. Aus diesem Grunde werde die Stadt Meerbusch die Planung der Konverterstation keinesfalls akzeptieren, sondern den Rechtsweg und alle möglichen Rechtsbehelfe ausschöpfen.

Im Anschluss stellen die Herren Rappl und Dr. Braun die Planungen der Firma Amprion mittels einer Powerpoint-Präsentation dar. Die Herren Fiskus und Wangenberg informieren als Vertreter der Bundesnetzagentur über den Verfahrensstand und das insgesamt 5-stufige Planungs- und Genehmigungsverfahren. Eine Beteiligung der Bürger/innen und der Träger öffentlicher Belange würde auf jeder dieser 5 Stufen erfolgen, wobei die Planung sich bei jeder weiteren Planungsstufe konkretisieren würde.

Auf die Frage, in welcher Form die Umweltprüfungen und somit die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in den einzelnen Stufen erfolge, erklärt Herr Fiskus, dass die Planung von der ersten abstrakten Stufe bis hin zur 5. Stufe immer konkreter würde. Nicht auf jeder Stufe würde jedes Detail geprüft. Derzeit befinde man sich am Anfang des Verfahrens. Der Entwurf des Netzentwicklungsplanes sei in der Prüfung, diese Prüfung sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Alle Einwendungen und Anregungen würden auch auf dieser Stufe schon sorgfältig geprüft. Der Umweltbericht sei dann auf Grundlage dieser Erkenntnisse zu überarbeiten. Auch die Alternativen würden einer Prüfung unterzogen.

Im folgenden Schritt würde der Netzentwicklungsplan in den vom Bundestag zu beschließenden Bundesbedarfsplan einfließen. Dieser stelle lediglich den Bedarf fest. Durch ihn würden keine konkreten Planungen festgelegt. Auch hier würden weitere Umweltprüfungen erfolgen, die Aussagen über die zu erwartenden Immissionen treffen müssten und Darlegungen enthielten, wie Schutzwerte eingehalten werden können. Alle Argumente könnten in jeder Stufe des Planungsprozesses erneut eingebracht werden.

Ratsherr Damblon erklärt, dass seine Fraktion den Standort in Meerbusch-Osterath für absolut ungeeignet halte. Das Verfahren sei kein Lehrstück in Sachen Demokratie. Am 2.11.2012 liefe die Frist zur Beteiligung ab und die Informationen seien gleich Null. Bei allen Gesprächen sei niemals über die Größe der Konverterhalle informiert worden, es sei lediglich von einem Netzknoten gesprochen worden. Die Bewertungsmatrix enthalte zum Beispiel keine Überprüfung, ob der Standort „menschenverträglich“ sei. Es seien lediglich bei den Standorten grüne Häckchen oder rote Kreuzchen gesetzt worden, deren Sinnhaftigkeit nicht nachgeprüft werden können. Schlußendlich sei festzuhalten, dass die Matrix falsch sei. Ziel sei es, den Standort Osterath für die Konverterhalle zu verhindern.

Ratsfrau Niederdellmann erklärt, dass ihre Fraktion den Standort ebenfalls für nicht geeignet ansehe. Sie habe sich die Unterlagen aus den benannten Ausschusssitzungen nochmals angesehen. In den Protokollen sei sie nicht fündig geworden. Die genannte Größenordnung sei nirgends zu finden. Bürgermeister Spindler erklärt, dass sowohl in der Sitzung am 11.07. als auch in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 04.09.2012 verwaltungsseitig berichtet worden sei.

Ratsherr Peters verdeutlicht, dass die Auffassung der CDU mitgetragen werde. Die Alternativstandorte seien nicht ausreichend geprüft worden. Eine derartige Prüfung (z.B. für den Standort Rommerskirchen) sei auch nicht schlüssig nachvollziehbar offengelegt worden. Auch frage er sich, wie Amprion auf der eigenen Internetseite behaupten könne, dass die Bezirksregierung Düsseldorf schon zugestimmt habe. Eine solche Zustimmung gebe es nicht. Man habe an einer Informationsveranstaltung der Firma Amprion in Moers teilgenommen und habe dort hören müssen, dass die Nachbarn der dortigen Umspannstation durch einen Wall aus Containern gegen den Lärm geschützt würden.

Ratsherr Staudinger-Napp erklärt, dass seine Fraktion das Ganze nicht mitmache. 97 Tage die Fragen der Stadtverwaltung unbeantwortet zu lassen, grenze an einer Unverschämtheit. Der Vortrag der Firma Amprion sei lächerlich und würde das Ganze verniedlichen. Wesentliche Fragen blieben unbeantwortet (Terroranschläge, Flugverkehr). Die Aussagen hätten keinerlei Rechtssicherheit und keine Verlässlichkeit. Das Monster müsse verhindert werden.

Ratsherr Müller stellt fest, dass der im Norden gewonnene regenerative Strom zur Deckung des Bedarfs im Süden benötigt würde. Warum müsse dieser Strom dann über Umwege dorthin geleitet werden und gehe nicht direkt nach Phillipsburg.

Ratsherr Rettig erklärt, dass in der 2. Version des Entwurfes des Netzentwicklungsplanes der Standort Osterath insgesamt 6x erwähnt sei. Es sei jedoch nie von einer Konverterstation die Rede. Die Informationen seien sehr dünn und unbefriedigend. Für den Laien sei nicht erkennbar, was da geplant werde. Die Standortuntersuchungen seien überhaupt nicht nachvollziehbar und auch nicht nachprüfbar. Umwelt- und Gesundheitsbelange fänden in der Matrix keinerlei Berücksichtigung.

Ratsfrau Niegeloh führt aus, dass sie über die Informationspolitik in Sachen Energiewende nur staunen könne. Insgesamt seien 4 Korridore geplant. Nur einer davon, nämlich der Korridor A, würde unterbrochen und dies ausgerechnet in Osterath. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet dieser Korridor unterbrochen werde und aus 2 Teilstücken bestehe, zumal die beiden Strecken für HGÜ-Leitungen eigentlich zu kurz sind. Die Firma Amprion habe auch in der Sitzung des Kreisausschusses keinerlei Informationen über das Vorhaben gegeben. Sie frage sich auch, ob die Bundesnetzagentur noch in der Lage sei, das Verfahren zu beeinflussen. Sie frage sich weiter, ob die Anlage gesetzt ist und ob die dortigen Flächen einer bestimmten Rechtslage unterliegen würden.

Herr Rappl antwortet, dass die derzeitgen Festsetzungen sich noch aus dem Energieleitungsgesetz 2015 ergeben würden, das vor der Energiewende im Jahre 2009 in Kraft getreten sei. Auch da wäre schon die Stärkung des Netzes angesprochen gewesen. Die auf dem Korridor vorgesehenen 2 Teilstücke ergäben sich aus der Tatsache, dass im Raum Krefeld / Köln dringlichst ein Vorsorgungspunkt eingerichtet werden müsse, um bei Engpässen Strom für den Süden einspeisen zu können.

Ratsherr Eimer stellt fest, dass es um eine menschenverachtende Matrix handele. Zudem frage er, ob seitens Amprion geprüft worden sei, ob auch die RWE-eigenen Grundstücke, die in Industriebrachen liegen würden, als Standort einer solch riesigen Konverterhalle geeignet seien, denn dort gäbe es in unmittelbarer Nähe keinerlei Wohnbebauung.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, sie habe den Eindruck, dass es Taktik sei, nicht alle Informationen preiszugeben. Im Regionalrat sei der Konverter in Osterath nicht erwähnt worden. Das ganze Verfahren habe keinerlei Transparenz. Es sei wohl egal, wie die Bevölkerung das sehe, so gehe das Vertauen in die Energiewende verloren. Sie wolle wissen, wie die Bundesnetzagentur das sehe. Einmal gesetzte Ideen würden sich im Verfahren konkretisieren. Würden die Überlegungen von Amprion zum Standort geprüft und die möglichen Alternativen in diese Prüfung einbezogen?

Ratsherr Dr. Brennecke fragt, ob der Gesetzgeber fordere, dass die Stromautobahnen durch Deutschland mittels HGÜ-Technik zu planen seien oder ob es auch weiterhin mit Wechselstrom gehe?

Ratsfrau Kox konstatiert, dass Osterath aus Sicht von Amprion nur in Frage komme, weil es sich dabei um die wirtschaftlichste Trasse handele. Dies sei nach ihrem Eindruck der einzige Aspekt der in die Prüfung eingeflossen sei.

Ratsherr Peters erklärt, dass man bereits bei der gestrigen Sitzung des Ältestenrates festgestellt habe, dass der Standort aufgrund der Wohnbebauung ungeeignet sei. Die wirtschaftlichen Interessen des Netzbetreibers seien daher uninteressant.

Ratsfrau Niegeloh fragt nach, ob der damalige Ausbau der 380 KV-Leitung auch schon für den Transport erneuerbarer Energien erfolgte. Ratsfrau Pricken möchte wissen ob auch Frimmersdorf als Standort einer derartigen Anlage in Frage käme. Ratsherr Meffert fragt nach den Kriterien, die von Amprion bei der Standortentscheidung zugrunde gelegt worden seien und wo dies fixiert sei. Ratsherr Schleifer erklärt, es würde von den Betreibern und Investoren immer von Transparenz gesprochen. Es wäre nicht nachvollziehbar wie man jetzt zum Standort Osterath gelangt sei. Alternativen ständen nicht im Netzentwicklungsplan und könnten somit von der Bundesnetzagentur auch nicht geprüft werden. Das ganze Verfahren habe keinerlei Transparenz.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes stellt fest, dass der Knoten Osterath und die Leitung Osterath – Phillipsburg dazu diene, konventionelle Energie von Frimmersdorf einzuspeisen und in den Süden zu transportieren. Sie frage sich ,woher die Bundesnetzagentur die Befähigung habe, solche Fragestellungen zu prüfen und welche Rolle die wirtschaftlichen Interessen der Firma Amprion dabei spielen würden.

Ratsherr Staudinger-Napp hat den Eindruck, dass Amprion machen kann was es wolle. Er fordere die Bundesnetzagentur auf, die Fürsorgepflicht für die Bürger ernst zu nehmen.

Ratsherr Eimer erklärt, es werde immer vom Doppelkonverter gesprochen. Man habe heute vernommen, dass es nur ein Konverter sei. Er stelle sich jedoch die Frage wie auszuschließen sei, dass zukünftig nicht noch weitere Konverter hinzukämen.

Die Vertreter der Bundesnetzagentur erklären, dass die laufenden Planfeststellungsverfahren sich noch aus dem Einergieausbauleitungsgesetz (Enlag) aus dem Jahre 2009 und dem Bundesbedarfsplan 2011 ergeben würden. Die Bundesnetzagentur könne im Prüfverfahren Änderungen verlangen. Dies würde sie auch üblicherweise tun, um die im Rahmen der Konsultationen eingegangen Anregungen zu berücksichtigen. Die Übertragung des Stromes per HGÜ sei gesetzlich festgelegt, da dies die verlustärmste Stromübertragung darstelle. Sachverstand für derartige Prüfungen sei im Hause vorhanden, zudem würden auch Dritte (Sachverständige, Technische Hochschulen) Vergleichsrechnungen vornehmen und die Technische Universität Graz würde von der Bundesnetzagentur konsultiert.

Die Prüfungen der Bundesnetzagentur in den Verfahren bezögen sich auch auf die Alternativen. Da eine Energieumschaltung von 25% erneuerbare Energien auf 100% nicht möglich ist, müsste zur Sicherung der Versorgung auch herkömmliche Energie eingespeist werden. Die Bundesnetzagentur sei im Prüfverfahren zum Bundesbedarfsplan eingeschaltet, die Bundesländer hätten die Zuständigkeit bei den Planfeststellungsverfahren.

Die Fürsorgepflichten und der Schutz der Menschen würden natürlich auch bei der Einführung und Verteilung der erneuerbaren Energien berücksichtigt. Dies natürlich insgesamt bei Umbau der Energien wie auch bei den Menschen in Meerbusch.

Für die Firma Amprion nimmt Herr Dr. Braun Stellung und erklärt, dass die derzeitigen Netzentwicklungsprojekte noch auf das EnLaG zur Stärkung des Netzes zurückzuführen sind. Auch hier würde schon die Integration von Windenergie erfolgen. Die Leitung Osterath – Phillipsburg hätte Priorität, weil die Leitungen aus und zum Norden schon stabile Verbindungen seien. Die Leitung in den Süden sei nötig, um dort gewonnene erneuerbare Energien auch in den hiesigen Raum leiten zu können.

Der jetzt zu entwickelnde Bundesbedarfsplan sehe bis 2032 keinerlei weitere Verbindungen vor. Die Zustimmung der Bezirksregierung beziehe sich auf den derzeitgen Netzausbau. Der Konverterstandort Osterath sei mit ihr nicht besprochen. Eine Station in Frimmersdorf sei aus netztechnischen Aspekten nicht untersucht worden.

Bürgermeister Spindler eröffnet sodann die Einwohnerfragestunde. Insbesondere beziehen sich die zahlreichen Wortmeldungen auf die Aspekte Doppelkonverterstation, die unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit durch Amprion, die Rolle der Bundesntzagentur bei der Prüfung und auf die Fragestellung, ob die HGÜ-Technik die richtige Technik für diese kurzen Übertragungswege sei. Hier wird insbesondere daraufhingewiesen, dass es an den Konverterstationen bei der Einspeisung und der Weiterleitung des Stromes ebenfalls zu erheblichen Energieverlusten komme.

Die Unternehmensstruktur von Amprion mit Beteiligungen der RWE AG wird angesprochen. Auch der angesprochene Gesichtspunkt, dass der Einspeisepunkt Osterath nur deshalb erforderlich sei, um die in Frimmersdorf mit Braunkohle produzierte Energie einzuspeisen und damit die Zielsetzung zu konterkarieren ist Thema der Bürgerfragen.

Die Vertreter von Amprion und der Bundesnetzagentur nehmen zu den aufgeworfenen Fragen nochmals Stellung.

In der anschließenden Diskussion des Rates wird die Fragestellung der Einschaltung externer Anwaltskanzleien, die Beauftragung von Gutachten sowie die Höhe der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel diskutiert. Zur Anfrage von CDU / Bündnis 90 – Die Grünen, ob ein Grundstückskauf durch die Stadt Meerbusch Vorteile bzw. einen erweiterten Einfluss im Laufe der weiteren Planungen bringen könnte, antwortet Ltd. Rechtsdirektor Westerlage, dass dies nicht der Fall sei.

Der Rat beauftragt die Verwaltung eine sachkundige Anwaltskanzlei mit der Interessenvertretung im laufenden Verfahren zu beauftragen.

Nachfolgend wird über den von den Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Resolutionsentwurf diskutiert. Auf Anregung von Ratsherrn Rettig werden im vorletzten Absatz des Entwurfes hinter den Worten „andere Standorte“ die Worte „und Technologien“ eingefügt. Sodann stimmt der Rat über den Resolutionsentwurf ab.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig