Sitzung: 25.10.2012 Rat
Beschluss:
Die Stadt Meerbusch steht zu den
Zielen, die Versorgung der Bundesrepublik Deutschland durch regenerative
Energie sicherzustellen. Die Stadt Meerbusch ist mit ihren Stadtwerken und
eigenen Planungen an diesen Maßnahmen, u.a. mit den Konzepten zur Geothermie,
Beteiligungen an Gesellschaften mit regenerativer Energieerzeugung,
Bürgersolaranlagen, einem Klimaschutzkonzept und anderen planerischen
Zielsetzungen an diesem Umbau der Energieversorgung beteiligt und um
konsequente Reduzierung der CO2-Belastung bemüht.
Wir wehren uns aber ausdrücklich
dagegen, eine überdimensionierte und in ihren gesundheitlichen Auswirkungen
unbekannte großindustrielle Anlage auf Meerbuscher Stadtgebiet in einem
Ortsteil mit dörflichem Charakter in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung
zu errichten. Es ist nicht akzeptabel, dass der eigentliche
Planungsgegenstand der Verwaltung und dem Rat der Stadt Meerbusch nahezu
unbekannt ist und die Dimension der Anlage erst auf öffentlichen Druck
kommuniziert wurde. Wir haben erhebliche Zweifel an der rechtlichen
Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise. Es sind keine konkreten Planungsinhalte
bekannt gemacht worden, auf die sich im Rahmen eines Einwendungsverfahrens
bezogen werden kann.
Ebenfalls ist eine Abwägung unbekannt, ob und mit
welchem Ergebnis Standorte in Industriegebieten und insbesondere in
unmittelbarer Nähe zu den ans Netz anzubindenden Kohlekraftwerken (deren
regenerativer Hintergrund der Rat der Stadt Meerbusch bisher unbekannt war),
nicht vorrangig geprüft wurden.
Aus Sicht des Rates der Stadt Meerbusch bieten sich
für eine solche Anlage, deren Bedeutung für die Umrüstung der Energieversorgung
wir nicht grundsätzlich infrage stellen, großräumige Gewerbegebiete und
Industriegebiete an.
Wir fordern ein schlüssiges Planungsverfahren, in
dem alle Planungsgrundlagen benannt sind und in dem den Bürgerinnen und Bürgern
und der Stadt Meerbusch nachvollziehbare Beteiligungsrechte eingeräumt werden.
Wir fordern die Firma Amprion und die
Bundesnetzagentur auf, alle Planungsgrundlagen offen zu legen, andere Standorte
und Technologien zu prüfen und sicherzustellen, dass eine solche Anlage in
einem Gebiet ohne Nähe zur Wohnbebauung errichtet wird.
Der Rat der Stadt Meerbusch wird sich auch auf rechtlichem Wege gegen die Errichtung dieser Anlage am geplanten Standort wehren
Bürgermeister Spindler erläutert
den vorgesehenen Beratungsablauf zu diesem TOP. Zunächst wird die Verwaltung
ihre heute dem Rat und den Besuchern vorgelegte Stellungnahme zum Vorhaben von
Amprion erläutern. Danach erhält der Vorhabensträger, die Firma Amprion die
Möglichkeit, dass Vorhaben zu erläutern und vorzustellen. Anschließend tragen
Vertreter der Bundesnetzagentur den Verfahrensstand vor, bevor der Rat der
Stadt dann in die Diskussion einsteigt. Im Anschluss an diese Diskussion wolle
er den zahlreichen Zuhörern die Möglichkeit einräumen, im Rahmen einer
Einwohnerfragestunde ihre Fragen zu stellen.
Zunächst erläutert Herr Bechert
die Stellungnahme der Verwaltung an die Bundesnetzagentur und stellt heraus,
dass die Stadt Meerbusch durch die vorliegende Planung auch durch das
Grundgesetz geschützte Rechtsgüter der hier wohnenden Menschen und der Stadt
Meerbusch verletzt sehe. Aus diesem Grunde werde die Stadt Meerbusch die
Planung der Konverterstation keinesfalls akzeptieren, sondern den Rechtsweg und
alle möglichen Rechtsbehelfe ausschöpfen.
Im Anschluss stellen die Herren
Rappl und Dr. Braun die Planungen der Firma Amprion mittels einer
Powerpoint-Präsentation dar. Die Herren Fiskus und Wangenberg informieren als
Vertreter der Bundesnetzagentur über den Verfahrensstand und das insgesamt
5-stufige Planungs- und Genehmigungsverfahren. Eine Beteiligung der
Bürger/innen und der Träger öffentlicher Belange würde auf jeder dieser 5
Stufen erfolgen, wobei die Planung sich bei jeder weiteren Planungsstufe
konkretisieren würde.
Auf die Frage, in welcher Form
die Umweltprüfungen und somit die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in den
einzelnen Stufen erfolge, erklärt Herr Fiskus, dass die Planung von der ersten
abstrakten Stufe bis hin zur 5. Stufe immer konkreter würde. Nicht auf jeder
Stufe würde jedes Detail geprüft. Derzeit befinde man sich am Anfang des
Verfahrens. Der Entwurf des Netzentwicklungsplanes sei in der Prüfung, diese
Prüfung sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Alle Einwendungen und Anregungen
würden auch auf dieser Stufe schon sorgfältig geprüft. Der Umweltbericht sei
dann auf Grundlage dieser Erkenntnisse zu überarbeiten. Auch die Alternativen
würden einer Prüfung unterzogen.
Im folgenden Schritt würde der
Netzentwicklungsplan in den vom Bundestag zu beschließenden Bundesbedarfsplan
einfließen. Dieser stelle lediglich den Bedarf fest. Durch ihn würden keine
konkreten Planungen festgelegt. Auch hier würden weitere Umweltprüfungen
erfolgen, die Aussagen über die zu erwartenden Immissionen treffen müssten und
Darlegungen enthielten, wie Schutzwerte eingehalten werden können. Alle
Argumente könnten in jeder Stufe des Planungsprozesses erneut eingebracht
werden.
Ratsherr Damblon erklärt, dass
seine Fraktion den Standort in Meerbusch-Osterath für absolut ungeeignet halte.
Das Verfahren sei kein Lehrstück in Sachen Demokratie. Am 2.11.2012 liefe die
Frist zur Beteiligung ab und die Informationen seien gleich Null. Bei allen
Gesprächen sei niemals über die Größe der Konverterhalle informiert worden, es
sei lediglich von einem Netzknoten gesprochen worden. Die Bewertungsmatrix
enthalte zum Beispiel keine Überprüfung, ob der Standort „menschenverträglich“
sei. Es seien lediglich bei den Standorten grüne Häckchen oder rote Kreuzchen
gesetzt worden, deren Sinnhaftigkeit nicht nachgeprüft werden können.
Schlußendlich sei festzuhalten, dass die Matrix falsch sei. Ziel sei es, den
Standort Osterath für die Konverterhalle zu verhindern.
Ratsfrau Niederdellmann erklärt,
dass ihre Fraktion den Standort ebenfalls für nicht geeignet ansehe. Sie habe
sich die Unterlagen aus den benannten Ausschusssitzungen nochmals angesehen. In
den Protokollen sei sie nicht fündig geworden. Die genannte Größenordnung sei
nirgends zu finden. Bürgermeister Spindler erklärt, dass sowohl in der Sitzung
am 11.07. als auch in der Sitzung des Ausschusses für Planung und
Liegenschaften am 04.09.2012 verwaltungsseitig berichtet worden sei.
Ratsherr Peters verdeutlicht,
dass die Auffassung der CDU mitgetragen werde. Die Alternativstandorte seien
nicht ausreichend geprüft worden. Eine derartige Prüfung (z.B. für den Standort
Rommerskirchen) sei auch nicht schlüssig nachvollziehbar offengelegt worden.
Auch frage er sich, wie Amprion auf der eigenen Internetseite behaupten könne,
dass die Bezirksregierung Düsseldorf schon zugestimmt habe. Eine solche Zustimmung
gebe es nicht. Man habe an einer Informationsveranstaltung der Firma Amprion in
Moers teilgenommen und habe dort hören müssen, dass die Nachbarn der dortigen
Umspannstation durch einen Wall aus Containern gegen den Lärm geschützt würden.
Ratsherr Staudinger-Napp
erklärt, dass seine Fraktion das Ganze nicht mitmache. 97 Tage die Fragen der
Stadtverwaltung unbeantwortet zu lassen, grenze an einer Unverschämtheit. Der
Vortrag der Firma Amprion sei lächerlich und würde das Ganze verniedlichen.
Wesentliche Fragen blieben unbeantwortet (Terroranschläge, Flugverkehr). Die
Aussagen hätten keinerlei Rechtssicherheit und keine Verlässlichkeit. Das
Monster müsse verhindert werden.
Ratsherr Müller stellt fest,
dass der im Norden gewonnene regenerative Strom zur Deckung des Bedarfs im
Süden benötigt würde. Warum müsse dieser Strom dann über Umwege dorthin
geleitet werden und gehe nicht direkt nach Phillipsburg.
Ratsherr Rettig erklärt, dass in
der 2. Version des Entwurfes des Netzentwicklungsplanes der Standort Osterath
insgesamt 6x erwähnt sei. Es sei jedoch nie von einer Konverterstation die
Rede. Die Informationen seien sehr dünn und unbefriedigend. Für den Laien sei
nicht erkennbar, was da geplant werde. Die Standortuntersuchungen seien
überhaupt nicht nachvollziehbar und auch nicht nachprüfbar. Umwelt- und
Gesundheitsbelange fänden in der Matrix keinerlei Berücksichtigung.
Ratsfrau Niegeloh führt aus,
dass sie über die Informationspolitik in Sachen Energiewende nur staunen könne.
Insgesamt seien 4 Korridore geplant. Nur einer davon, nämlich der Korridor A,
würde unterbrochen und dies ausgerechnet in Osterath. Es sei nicht
nachvollziehbar, warum ausgerechnet dieser Korridor unterbrochen werde und aus
2 Teilstücken bestehe, zumal die beiden Strecken für HGÜ-Leitungen eigentlich
zu kurz sind. Die Firma Amprion habe auch in der Sitzung des Kreisausschusses
keinerlei Informationen über das Vorhaben gegeben. Sie frage sich auch, ob die
Bundesnetzagentur noch in der Lage sei, das Verfahren zu beeinflussen. Sie
frage sich weiter, ob die Anlage gesetzt ist und ob die dortigen Flächen einer
bestimmten Rechtslage unterliegen würden.
Herr Rappl antwortet, dass die
derzeitgen Festsetzungen sich noch aus dem Energieleitungsgesetz 2015 ergeben
würden, das vor der Energiewende im Jahre 2009 in Kraft getreten sei. Auch da
wäre schon die Stärkung des Netzes angesprochen gewesen. Die auf dem Korridor
vorgesehenen 2 Teilstücke ergäben sich aus der Tatsache, dass im Raum Krefeld /
Köln dringlichst ein Vorsorgungspunkt eingerichtet werden müsse, um bei
Engpässen Strom für den Süden einspeisen zu können.
Ratsherr Eimer stellt fest, dass
es um eine menschenverachtende Matrix handele. Zudem frage er, ob seitens
Amprion geprüft worden sei, ob auch die RWE-eigenen Grundstücke, die in
Industriebrachen liegen würden, als Standort einer solch riesigen
Konverterhalle geeignet seien, denn dort gäbe es in unmittelbarer Nähe
keinerlei Wohnbebauung.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes
erklärt, sie habe den Eindruck, dass es Taktik sei, nicht alle Informationen preiszugeben.
Im Regionalrat sei der Konverter in Osterath nicht erwähnt worden. Das ganze
Verfahren habe keinerlei Transparenz. Es sei wohl egal, wie die Bevölkerung das
sehe, so gehe das Vertauen in die Energiewende verloren. Sie wolle wissen, wie
die Bundesnetzagentur das sehe. Einmal gesetzte Ideen würden sich im Verfahren
konkretisieren. Würden die Überlegungen von Amprion zum Standort geprüft und
die möglichen Alternativen in diese Prüfung einbezogen?
Ratsherr Dr. Brennecke fragt, ob
der Gesetzgeber fordere, dass die Stromautobahnen durch Deutschland mittels
HGÜ-Technik zu planen seien oder ob es auch weiterhin mit Wechselstrom gehe?
Ratsfrau Kox konstatiert, dass
Osterath aus Sicht von Amprion nur in Frage komme, weil es sich dabei um die
wirtschaftlichste Trasse handele. Dies sei nach ihrem Eindruck der einzige
Aspekt der in die Prüfung eingeflossen sei.
Ratsherr Peters erklärt, dass
man bereits bei der gestrigen Sitzung des Ältestenrates festgestellt habe, dass
der Standort aufgrund der Wohnbebauung ungeeignet sei. Die wirtschaftlichen
Interessen des Netzbetreibers seien daher uninteressant.
Ratsfrau Niegeloh fragt nach, ob
der damalige Ausbau der 380 KV-Leitung auch schon für den Transport
erneuerbarer Energien erfolgte. Ratsfrau Pricken möchte wissen ob auch
Frimmersdorf als Standort einer derartigen Anlage in Frage käme. Ratsherr
Meffert fragt nach den Kriterien, die von Amprion bei der Standortentscheidung
zugrunde gelegt worden seien und wo dies fixiert sei. Ratsherr Schleifer
erklärt, es würde von den Betreibern und Investoren immer von Transparenz
gesprochen. Es wäre nicht nachvollziehbar wie man jetzt zum Standort Osterath
gelangt sei. Alternativen ständen nicht im Netzentwicklungsplan und könnten
somit von der Bundesnetzagentur auch nicht geprüft werden. Das ganze Verfahren
habe keinerlei Transparenz.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes
stellt fest, dass der Knoten Osterath und die Leitung Osterath – Phillipsburg
dazu diene, konventionelle Energie von Frimmersdorf einzuspeisen und in den
Süden zu transportieren. Sie frage sich ,woher die Bundesnetzagentur die
Befähigung habe, solche Fragestellungen zu prüfen und welche Rolle die
wirtschaftlichen Interessen der Firma Amprion dabei spielen würden.
Ratsherr Staudinger-Napp hat den
Eindruck, dass Amprion machen kann was es wolle. Er fordere die
Bundesnetzagentur auf, die Fürsorgepflicht für die Bürger ernst zu nehmen.
Ratsherr Eimer erklärt, es werde
immer vom Doppelkonverter gesprochen. Man habe heute vernommen, dass es nur ein
Konverter sei. Er stelle sich jedoch die Frage wie auszuschließen sei, dass
zukünftig nicht noch weitere Konverter hinzukämen.
Die Vertreter der
Bundesnetzagentur erklären, dass die laufenden Planfeststellungsverfahren sich
noch aus dem Einergieausbauleitungsgesetz (Enlag) aus dem Jahre 2009 und dem
Bundesbedarfsplan 2011 ergeben würden. Die Bundesnetzagentur könne im
Prüfverfahren Änderungen verlangen. Dies würde sie auch üblicherweise tun, um
die im Rahmen der Konsultationen eingegangen Anregungen zu berücksichtigen. Die
Übertragung des Stromes per HGÜ sei gesetzlich festgelegt, da dies die
verlustärmste Stromübertragung darstelle. Sachverstand für derartige Prüfungen
sei im Hause vorhanden, zudem würden auch Dritte (Sachverständige, Technische
Hochschulen) Vergleichsrechnungen vornehmen und die Technische Universität Graz
würde von der Bundesnetzagentur konsultiert.
Die Prüfungen der
Bundesnetzagentur in den Verfahren bezögen sich auch auf die Alternativen. Da
eine Energieumschaltung von 25% erneuerbare Energien auf 100% nicht möglich
ist, müsste zur Sicherung der Versorgung auch herkömmliche Energie eingespeist
werden. Die Bundesnetzagentur sei im Prüfverfahren zum Bundesbedarfsplan
eingeschaltet, die Bundesländer hätten die Zuständigkeit bei den
Planfeststellungsverfahren.
Die Fürsorgepflichten und der
Schutz der Menschen würden natürlich auch bei der Einführung und Verteilung der
erneuerbaren Energien berücksichtigt. Dies natürlich insgesamt bei Umbau der
Energien wie auch bei den Menschen in Meerbusch.
Für die Firma Amprion nimmt Herr
Dr. Braun Stellung und erklärt, dass die derzeitigen Netzentwicklungsprojekte
noch auf das EnLaG zur Stärkung des Netzes zurückzuführen sind. Auch hier würde
schon die Integration von Windenergie erfolgen. Die Leitung Osterath –
Phillipsburg hätte Priorität, weil die Leitungen aus und zum Norden schon
stabile Verbindungen seien. Die Leitung in den Süden sei nötig, um dort
gewonnene erneuerbare Energien auch in den hiesigen Raum leiten zu können.
Der jetzt zu entwickelnde
Bundesbedarfsplan sehe bis 2032 keinerlei weitere Verbindungen vor. Die
Zustimmung der Bezirksregierung beziehe sich auf den derzeitgen Netzausbau. Der
Konverterstandort Osterath sei mit ihr nicht besprochen. Eine Station in
Frimmersdorf sei aus netztechnischen Aspekten nicht untersucht worden.
Bürgermeister Spindler eröffnet
sodann die Einwohnerfragestunde. Insbesondere beziehen sich die zahlreichen
Wortmeldungen auf die Aspekte Doppelkonverterstation, die unzureichende
Beteiligung der Öffentlichkeit durch Amprion, die Rolle der Bundesntzagentur
bei der Prüfung und auf die Fragestellung, ob die HGÜ-Technik die richtige
Technik für diese kurzen Übertragungswege sei. Hier wird insbesondere
daraufhingewiesen, dass es an den Konverterstationen bei der Einspeisung und
der Weiterleitung des Stromes ebenfalls zu erheblichen Energieverlusten komme.
Die Unternehmensstruktur von
Amprion mit Beteiligungen der RWE AG wird angesprochen. Auch der angesprochene
Gesichtspunkt, dass der Einspeisepunkt Osterath nur deshalb erforderlich sei,
um die in Frimmersdorf mit Braunkohle produzierte Energie einzuspeisen und
damit die Zielsetzung zu konterkarieren ist Thema der Bürgerfragen.
Die Vertreter von Amprion und
der Bundesnetzagentur nehmen zu den aufgeworfenen Fragen nochmals Stellung.
In der anschließenden Diskussion
des Rates wird die Fragestellung der Einschaltung externer Anwaltskanzleien,
die Beauftragung von Gutachten sowie die Höhe der hierfür erforderlichen
Haushaltsmittel diskutiert. Zur Anfrage von CDU / Bündnis 90 – Die Grünen, ob
ein Grundstückskauf durch die Stadt Meerbusch Vorteile bzw. einen erweiterten
Einfluss im Laufe der weiteren Planungen bringen könnte, antwortet Ltd.
Rechtsdirektor Westerlage, dass dies nicht der Fall sei.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung eine sachkundige Anwaltskanzlei mit der Interessenvertretung im
laufenden Verfahren zu beauftragen.
Nachfolgend wird über den von
den Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Resolutionsentwurf
diskutiert. Auf Anregung von Ratsherrn Rettig werden im vorletzten Absatz des
Entwurfes hinter den Worten „andere Standorte“ die Worte „und Technologien“
eingefügt. Sodann stimmt der Rat über den Resolutionsentwurf ab.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig