Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Meerbusch
beschließt den als Anlage 1 beigefügten überarbeiteten Letter
of Intent (LoI) zwischen den Vertragspartnern GWH Wohnungsgesellschaft mbH
Hessen und der Stadt Meerbusch zur Quartiersentwicklung „RheinEck“ aufbauend
auf dem bisherigen Planungs- und Abstimmungsprozess.
Folgende
Änderung soll jedoch noch in den Letter of Intent eingearbeitet werden:
Unter 3. Mietpreis- und Belegungsbindung:
Alte
Version:
Sollte durch die am 31.12.2021 auslaufende Sozialcharta einzelnen den betroffenen
Mieterinnen oder Mietern eine Mieterhöhung mit einer unzumutbaren
Härte treffen und wird dies der GWH plausibel dargelegt, wird die GWH mit der betroffenen Mietpartei eine
Einzelfalllösung treffen. wird eine Lösung gemeinsam mit
der GWH gefunden. Ziel ist es, für die betroffenen Mietparteien eine Lösung zu
finden, die dem Geist der auslaufenden Sozialcharta entspricht.
Neue Version:
Sollte durch die am 31.12.2021
auslaufende Sozialcharta einzelnen den betroffenen
Mieterinnen oder Mietern eine
Mieterhöhung mit einer unzumutbaren Härte treffen und wird dies von der GWH plausibel dargelegt, wird die GWH mit der betroffenen Mietpartei eine
Einzelfalllösung treffen. wird eine Lösung gemeinsam mit
der GWH gefunden. Ziel ist es, für die betroffenen Mietparteien eine Lösung zu
finden, die dem Geist der auslaufenden Sozialcharta entspricht.
Der Ausschussvorsitzende Focken verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Sitzung des APL vom 17.07.2021. Die dort beschlossenen Änderungen der Textpassagen sind in dem anliegenden Letter of Intent eingearbeitet worden (dargestellt in rot).
Herr Annacker von der Verwaltung erläutert die Vorlage.
Herr Ratsherr Becker stellt fest, dass in dem überarbeiteten Letter of Intent alle gewünschten Änderungen der Parteien eingearbeitet wurden.
Er regt an, den TOP 3.
Mietpreis- und Belegungsbindung wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu ändern.
Der Ausschuss stimmt der Änderung zu.
Ratsfrau Niegeloh ist zuversichtlich,
dass durch den Letter of Intent nun die Entwicklung des „RheinEck“ mit Leben
gefüllt wird und qualitätsvolles Wohnen dort gestaltet werden kann.
Ratsherr Mocka möchte noch einmal
klarstellen, dass nicht alle Änderungen aller Parteien in den Letter of Intent
eingeflossen sind.
Ratsherr Bertholdt bemängelt folgende
Formulierungen im Letter of Intent:
Punkt 2. Wohnungsbau im Letter of Intent: „Die GWH wird gemeinsam mit Unterstützung der Stadt Meerbusch
versuchen einen anerkannten, möglichst sozialen Träger im Quartier zu gewinnen,….“
Was ist ein anerkannter, möglichst sozialer
Träger?
Punkt 8. Sonstige Bestimmungen:
„Diese Vereinbarung gilt auch nach
einem möglichen Verkauf an Dritte?“
Ist diese Formulierung rechtssicher?
Der Fachbereichsleiter Herr Annacker stellt klar,
dass die Formulierungen im Nachgang zu der gemeinsamen Sitzung des Planungs-
und Sozialausschusses gemeinschaftlich ausgearbeitet wurden.
Frau Pricken weist darauf hin, dass ein Letter of
Intent nicht rechtsverbindlich ist.
Der Erste Beigeordnete Herr Maatz bekräftigt auch
noch einmal, dass ein Letter of Intent nicht die Rechtsverbindlichkeit eines
Vorvertrages besitzt.
Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.