Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt den als Anlage 1 beigefügten überarbeiteten Letter of Intent (LoI) zwischen den Vertragspartnern GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen und der Stadt Meerbusch zur Quartiersentwicklung „RheinEck“ aufbauend auf dem bisherigen Planungs- und Abstimmungsprozess.

 

Folgende Änderung soll jedoch noch in den Letter of Intent eingearbeitet werden:

Unter 3. Mietpreis- und Belegungsbindung:

Alte Version:

Sollte durch die am 31.12.2021 auslaufende Sozialcharta einzelnen den betroffenen

Mieterinnen oder Mietern eine Mieterhöhung mit einer unzumutbaren Härte treffen und wird dies der GWH plausibel dargelegt, wird die GWH mit der betroffenen Mietpartei eine Einzelfalllösung treffen. wird eine Lösung gemeinsam mit der GWH gefunden. Ziel ist es, für die betroffenen Mietparteien eine Lösung zu finden, die dem Geist der auslaufenden Sozialcharta entspricht.

Neue Version:

Sollte durch die am 31.12.2021 auslaufende Sozialcharta einzelnen den betroffenen

Mieterinnen oder Mietern eine Mieterhöhung mit einer unzumutbaren Härte treffen und wird dies von der GWH plausibel dargelegt, wird die GWH mit der betroffenen Mietpartei eine Einzelfalllösung treffen. wird eine Lösung gemeinsam mit der GWH gefunden. Ziel ist es, für die betroffenen Mietparteien eine Lösung zu finden, die dem Geist der auslaufenden Sozialcharta entspricht.

 


Der Ausschussvorsitzende Focken verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Sitzung des APL vom 17.07.2021. Die dort beschlossenen Änderungen der Textpassagen sind in dem anliegenden Letter of Intent eingearbeitet worden (dargestellt in rot).

 

Herr Annacker von der Verwaltung erläutert die Vorlage.

 

Herr Ratsherr Becker stellt fest, dass in dem überarbeiteten Letter of Intent alle gewünschten Änderungen der Parteien eingearbeitet wurden.

Er regt an, den TOP 3. Mietpreis- und Belegungsbindung wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu ändern.

 

Der Ausschuss stimmt der Änderung zu.

 

Ratsfrau Niegeloh ist zuversichtlich, dass durch den Letter of Intent nun die Entwicklung des „RheinEck“ mit Leben gefüllt wird und qualitätsvolles Wohnen dort gestaltet werden kann.

Ratsherr Mocka möchte noch einmal klarstellen, dass nicht alle Änderungen aller Parteien in den Letter of Intent eingeflossen sind.

 

Ratsherr Bertholdt bemängelt folgende Formulierungen im Letter of Intent:

Punkt 2. Wohnungsbau im Letter of Intent: „Die GWH wird gemeinsam mit Unterstützung der Stadt Meerbusch versuchen einen anerkannten, möglichst sozialen Träger im Quartier zu gewinnen,….“

Was ist ein anerkannter, möglichst sozialer Träger?

Punkt 8. Sonstige Bestimmungen:

„Diese Vereinbarung gilt auch nach einem möglichen Verkauf an Dritte?“

Ist diese Formulierung rechtssicher?

 

Der Fachbereichsleiter Herr Annacker stellt klar, dass die Formulierungen im Nachgang zu der gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Sozialausschusses gemeinschaftlich ausgearbeitet wurden.

 

Frau Pricken weist darauf hin, dass ein Letter of Intent nicht rechtsverbindlich ist.

 

Der Erste Beigeordnete Herr Maatz bekräftigt auch noch einmal, dass ein Letter of Intent nicht die Rechtsverbindlichkeit eines Vorvertrages besitzt.

 


Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.